Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Berlin Friedrichshain-Kreuzberg |
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Montag | 07:30 Uhr - 15:00 Uhr |
Dienstag | 07:30 Uhr - 15:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 Uhr - 15:00 Uhr |
Donnerstag | 10:00 Uhr - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 Uhr - 13:30 Uhr |
Die Zulassungsstelle in Stadt Berlin-Kreuzberg ist für Sie da, wenn Sie Ihr Fahrzeug anmelden oder ummelden möchten, Kennzeichen und andere Marken beantragen möchten oder Änderungen oder Korrekturen in den Fahrzeugpapieren vornehmen möchten. Für viele Anliegen ist es möglich, einen Termin online zu vereinbaren.
Der Straßenverkehrsamt bietet verschiedene Dienstleistungen an. Diese sind im Folgenden einzeln aufgeführt.
Die Zulassungsbehörde ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, unabhängig davon, ob es sich um ein neues, aus dem Ausland importiertes oder gebrauchtes Fahrzeug handelt oder ob Sie einen Oldtimer anmelden möchten. Voraussetzung für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Berlin-Kreuzberg haben. Wenn Sie ein Unternehmen, Gewerbetreibender oder Freiberufler sind, muss Ihr Hauptsitz in Berlin-Kreuzberg sein.
Für die Zulassung Ihres Fahrzeugs müssen Sie einige wichtige Dokumente mitbringen. Eine gute Vorbereitung erspart Ihnen Zeit und den Aufwand, einen weiteren Termin zu vereinbaren. Die benötigten Unterlagen sind:
Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland in Stadt Berlin-Kreuzberg anmelden/zulassen möchten, benötigen Sie zusätzliche Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Sollte eine andere Person als der Fahrzeughalter das Auto zulassen (anmelden), muss eine Vollmacht ausgestellt werden. Juristische Personen, Firmen und Vereine müssen auch einen Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vorlegen.
Es kann verschiedene Gründe geben, warum Sie Ihr Auto ummelden müssen. Eine Ummeldung des Kfz ist erforderlich, wenn:
Genauso wie bei der Anmeldung eines Autos oder Motorrads, ist es auch bei der Ummeldung notwendig, dass Ihr Hauptwohnsitz dort ist. Die dafür benötigten Dokumente sind dieselben wie in der oben bereits erstellten Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen möglich.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Fahrzeugs muss seinen Hauptwohnsitz in Stadt Berlin-Kreuzberg haben. Bitte bringen Sie für Ihren Termin im Straßenverkehrsamt folgende Unterlagen mit:
Gründe für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung können Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sein. Wenn Letzteres der Fall ist, müssen Sie bei der Polizei Anzeige erstatten und diese Anzeige - neben den oben genannten Dokumenten - bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorlegen.
Mit dem digitalen Service der Straßenverkehrsamt können Sie viele Angelegenheiten auch online erledigen. Sie können insbesondere die Anmeldung eines Neuwagens, die Umschreibung eines Kfz, die Zulassung eines Motorrads und die Außerbetriebsetzung und anschließende Wiederzulassung online durchführen. Sparen Sie Zeit und den Weg zur Zulassungsbehörde im Berlin-Kreuzberg. Auch den gesamten Prozess von der Beantragung Ihres Kfz-Kennzeichens bis zur Zahlung können Sie online abwickeln.
Einfach, schnell und kostengünstig von zu Hause aus! Der Reservierungsprozess für Ihr Kfz-Kennzeichen ist in wenigen Minuten abgeschlossen. Unser Serviceportal bietet Ihnen dabei einen vollständigen Schutz Ihrer Daten durch verschlüsselte Verbindungen. Um dies zu gewährleisten, erfüllen unsere Verfahren jederzeit die aktuellen Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen.
Wenn Sie planen, Ihr Fahrzeug für eine vorhersehbare Zeit nicht mehr zu nutzen, aber dennoch nicht bereit sind, es zu verkaufen, ist die Stilllegung eine Alternative. Dadurch können Sie Steuern und andere Kosten sparen und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs jedoch nicht erlaubt. Neben Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Fahrzeugs dieselben Dokumente, die in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung genannt wurden. Sie dürfen das Fahrzeug für eine Dauer von bis zu sieben Jahren stilllegen und anschließend wieder in Betrieb nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Die Zulassungsstelle ist auch der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug wegen fehlender Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.
Je nachdem, welche Dienstleistungen Sie in Anspruch genommen haben, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der zuständige Beamte vor Ort mitteilen. Die Zahlungen werden direkt in der Straßenverkehrsamt in Berlin-Kreuzberg abgewickelt. Sie können dabei zwischen Bargeld und Girokarte wählen.
Die genauen Öffnungszeiten der Zulassungsstelle in Berlin-Kreuzberg können Sie auf der offiziellen Webseite oder durch einen direkten Anruf bei der Zulassungsstelle in Erfahrung bringen.
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