Auto anmelden in Rumänien und Bulgarien: Steuern sparen auf Italienisch!

Im Italienurlaub staunen manche Touristen nicht schlecht. Denn wenn sie die Kfz-Kennzeichen ihrer Mitreisenden betrachten, müssen sie erst einmal prüfen, ob sie im richtigen Land sind. Bulgarische Kennzeichen in Italien erwecken den Eindruck, statt an der Adria am Goldstrand gelandet zu sein. Doch es sind nicht etwa Rumänen oder Bulgaren, die die weite Reise aus dem Osten angetreten haben, um sich am Mittelmeer zu bräunen. Spätestens wenn an der Kreuzung ein lautes „Stronzo“ aus dem offenen Fenster ertönt, wird klar, dass die Fahrer der vermeintlich ausländischen Autos Einheimische sind.

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„Zulassungs-Tourismus“ ist nicht verboten. Italien denkt trotzdem über Sanktionen nach.

Alles eine Frage des Geldes: Auto in Bulgarien zulassen und sparen

In Italien und auch in Griechenland ist es seit einiger Zeit in Mode, Autos auf dem Balkan anzumelden und dann damit in der Heimat herumzufahren. Die meisten Italiener haben dafür niemals einen Fuß auf bulgarischen Boden gesetzt. Waren sie doch einmal dort, dann nur, um ihre neue Luxus-Karre in Empfang zu nehmen. Nun mag man sich fragen, wieso Italiener unbedingt mit einem rumänischen Kennzeichen herumfahren wollen. Die Antwort ist ganz einfach und lautet: Geld. Denn in Italien und Griechenland läuft die Einstufung in die Kfz-Versicherung über den Hubraum. Schnell wird aus einem Mittelklassewagen plötzlich ein Luxusauto, für das dann hohe Kosten anfallen. Damit sich die Italiener und Griechen den teuren SUV mit entsprechenden Spritkosten leisten können, sparen sie einfach an den Steuern.

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Wohnsitz anmelden oder Firma gründen

Die Bedingungen, um in Rumänien oder Bulgarien ein Auto anzumelden, sind einfach. Man muss lediglich einen Wohnsitz im Land nachweisen. Fahrzeugeigentümer und Fahrer müssen in Italien nicht übereinstimmen. Schon für 100 bis 200 Euro findet sich ein Bulgare oder Rumäne, der seine Adresse und seinen Namen spendiert, und schon ist das italienische Luxusauto billig zugelassen. Die Griechen profitieren durch die Nähe zu Bulgarien. Sie gründen Scheinfirmen in Bulgarien und verkaufen ihre Privatfahrzeuge an ihre neu gegründete bulgarische Firma. Dort bekommt das Auto ein neues Kennzeichen und wird wie gewohnt in Griechenland genutzt. Eine Firma in Bulgarien zu gründen, ist nicht teuer, sodass dieser Trick in der Praxis oft angewendet wird. Die Ersparnis bei der Kfz-Steuer ist weitaus höher, sodass es sich am Ende lohnt.

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Die europäische Freizügigkeit erlaubt die Auto-Anmeldung im Ausland (Foto: Peter Bandermann)

Freizügigkeit in der EU ermöglicht „Zulassungs-Tourismus“

Der Polizei sind bei dieser Praxis die Hände gebunden. Seit dem EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens gilt auch für diese beiden Länder der Grundsatz der Freizügigkeit. So dürfen laut EU-Recht Autos von A nach B eingeführt werden. Lässt man das Auto auf einen Freund oder eine Freundin in Bulgarien oder Rumänien zu, ist das legal. Der Strafzettel landet natürlich auch nicht beim Fahrer. Um dem „Zulassungs-Tourismus“ trotzdem Einhalt zu gebieten, wird zum Beispiel darüber nachgedacht, neu gegründete Unternehmen in Bulgarien auf ihre Aktivitäten zu überprüfen, um so aufzudecken, ob es sich um eine Scheinfirma handelt. Auch von der Wohnsitz-Überprüfung des regelmäßigen Fahrers ist die Rede. In Griechenland sind solche Kontrollen bereits an der Tagesordnung. Regelmäßig werden Fahrzeuge mit bulgarischen Kennzeichen angehalten und überprüft. Kommt dabei heraus, dass der einzige Zweck der „Firma“ die billige Auto-Anmeldung ist und sonst keinerlei Aktivitäten stattfinden, wird das teuer. Doch sowohl in Griechenland als auch im krisengebeutelten Italien mahlen die Mühlen des Gesetzes langsam. Bis es wirklich zu einer Gesetzesänderung kommt, wird noch viel Sprit die Balkanroute entlanggeflossen sein.

11 thoughts on “Auto anmelden in Rumänien und Bulgarien: Steuern sparen auf Italienisch!

  1. Guenther

    Ich selbst habe mein Auto in Bulgarien angemeldet.
    Es war ganz einfach!
    Folgendes ist gemacht worden:
    1. Fahrt nach Bulgarien mit deutschen Kennzeichen.
    2, Wohnung gemietet (98qm am Goldstrand mit Garage 300€)
    3. Aufenthaltsgenehmigung beantrag für 5 Jahre.
    4. Durch Mithilfe eines Bulgaren mit Deutschkenntnissen
    das Auto umgemeldet ud versichert.
    5. Fertig.
    Kosten für die ganze Transaktion mit Versicherung und Vigniette 240€
    Dabei entfallen für die Ummeldung ca. 140€ und für die Teilkaskoversicherung mit
    einjähriger Vignette ca. 100€ an.
    Zulaasung:Man bekommt ein bulgarisches Kennzeichen.
    Aufenthalt:Die Aufenthaltsgenemigung wird bei Personen über 70 Jahren kostenlos
    erteilt.

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    1. Halil

      Wie wird dann das Fahrzeug in Deutschland abgemeldet. Wie hast du das geregelt?
      Sonst laufen die Steuer und die Versiecherung in Deutschland weiter.

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  2. Guenther

    Da ich meinen 1ten Wohnsitz in Deutschland behalten habe, war das kein Problem.
    Man geht zum städtischen Verkehrsamt, legt die Ummeldepapiere vor und meldet das
    Auto einfach ab.
    Daraufhin bekommst Du nach ein paar Tagen eine Abrechnung vom Zollamt, wegen der zuviel
    gezahlten Kfz-Steuer, welche Dir dann kurzfrist überwiesen wird.
    Die Kfz-Versicherung brauchts Du nur per E-Mail davon unterrichten, daß das Fahrzeug in
    Bulgarien zugelassen ist und als Nachweis die Kopie der bulgarischen Zulassungsbehörde
    als Dateianhang beifügen.

    Das wars!!!!

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  3. Lars van W

    Moin!
    Was soll ich denn mit einer Wohnung am Goldstrand? Dann sind doch auch Miete fällig..ich will doch Geld sparen oder hab ich was verkehrt verstanden?
    Ob ich nun mehr Steuern hier zahle oder meinen Wohnsitz in Bulgarien habe mit einer Miete von 300 Euro….

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  4. Hannibal

    Die geschilderten Verfahrensweisen sind illegal und strafbar: In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Fahrzeuge dürfen abweichend hiervon vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist (§ 20 Abs. 1 FZV). Durch Art. 1 Nr. 3 Buchst. c des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes (2. VerkehrStÄndG) v. 8.6.2015 (BGBl I 2015, 901; BStBl I 2015, 494; vgl. Einf., Rz. 37r Nr. 11) wurde die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 13 KraftStG mit Wirkung ab 12.6.2015 an die verkehrsrechtlichen Vorgaben zur vorübergehenden Teilnahme von ausländischen Fahrzeugen am Straßenverkehr im Inland angepasst. Danach setzt die Steuerbefreiung u. a. voraus, dass für das Fahrzeug – unabhängig von einem in- oder ausländischen Benutzer – kein regelmäßiger Standort im Inland begründet ist (§ 20 Abs. 1 FZV, vgl. Anh. A 1). Diese Neuregelung ersetzt die bisherige gesetzliche Regelung, wonach die Steuerbefreiung entfiel, wenn die Fahrzeuge von Personen benutzt wurden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatten (Strodthoff, KraftStG § 3 Ausnahmen von der Besteuerung). Der regelmäßige Standort im Inland ist indiziell der Wohnsitz des Halters (FG Hamburg, Urteil vom 12.11.2019 K 59/19 ). Die (Nacherhebungs-) Frist für die Festsetzung der KfzSt beträgt vorliegend 10 Jahre (§§ 169 Abs. 2 Satz 3, 370 Abs. 1 Nr. 2 AO). Das ist längst ausjudifiziert.

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      1. Ivette Kaden

        Klugscheißer gibt es immer.
        Wir wandern nach Bulgarien aus und mein 560 SEC bekommt auch Bulgarische Nummern ebenso die Harley

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  5. Dieter Heinz

    Mich interessiert kann eine Rumänin ihr Auto,das in Deutschland Zugelassen wurde in Rumänien Versichern,und was kostet das ?

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  6. Rüdiger

    Dieser Staat schlachtet doch alle, weil die Deutschen einfach zu blöd sind sich über solche Mittel zu wehren. Ich denke über einen Komplettumzug als Hauptwohnsitz in einen der Balkanstaaten nach. Denn dann sind hier noch nicht mal die anderen Steuern nötig. Dann zahlst du wenn du arbeitest nur die Steuern die wirklich nötig sind. Nicht das was man dem Deutschen als Haupt EU Finanzierer immer aus den Rippen presst.
    Ungarn z. B. hat nicht mal ein Abkommen für Bußgelder in Deutschland. Wenn die Post nach Ungarn unbeantwortet bleibt können die nicht mal was eintreiben.
    Es ist also meiner Auffassung und Meinung nach nichts dagegen zu sagen seine Dinge im Ausland laufen zu lassen. Wenn das große Speditionen können, dann kann das der kleine Mann auch.
    Also Deutscher, sei mal nicht so Obrigkeits- und gesetzesgeil auf Korrektheit. Deine Politiker die dir das aufbürden bescheißen und Betrügen noch mehr als du dir das hier erträumen kannst.
    Also Autos immer schön da anmelden wo es wirklich machbar ist.

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