Erfassung der KFZ-Kennzeichen in Deutschland

Dauerhafte Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Union gibt es bereits seit längerem nicht mehr. Viele Polizeibeamte wünschen sich stattdessen aber zumindest eine Art automatisierte Überwachung des Grenzverkehrs: Kameras sollen die Kfz-Kennzeichen der über die Grenze fahrenden Autos erfassen und automatisch auswerten. Wird auf diese Weise beispielsweise ein zur Fahndung ausgeschriebenes Fahrzeug entdeckt, schlägt das System Alarm und informiert die menschlichen Polizisten. Angesichts der zunehmenden terroristischen Bedrohung in Deutschland, hat Innenminister Thomas De Maizière tatsächlich einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Allerdings ist ein solches Vorgehen aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht ganz unproblematisch. Die automatisierte Kennzeichenerfassung darf daher auch weiterhin nur „vorübergehend und nicht flächendeckend“ eingesetzt werden.

KFZ-Kennzeichen in Deutschland

Eine Kamera zur Erfassung von Kennzeichen. Foto: Cameramann unter CC-BY-4.0-Lizenz.

Erfassung der KFZ-Kennzeichen – so funktioniert die Technik

Die Kameras können an den Grenzübergängen entweder fest installiert oder mobil zum Einsatz gebracht werden. Mithilfe eines integrierten unsichtbaren Infrarotblitzes werden die Nummernschilder dann erfasst und in einem System gespeichert. Dort erfolgt dann sofort ein automatisierter Abgleich mit allen vorhandenen Fahndungsdateien. Wird dabei kein Treffer entdeckt, löscht das System das erfasste Kennzeichen sofort wieder. Im Normalfall funktioniert die Erfassung und der Abgleich der Kennzeichen also ohne menschliche Mitarbeiter. Bei auffälligen Kennzeichen schlägt das System allerdings Alarm und ein Bundespolizist überprüft das Kennzeichen noch einmal manuell. Anschließend kann der verdächtige Wagen dann gestoppt werden.

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Kennzeichen-Erfassung: Datenschutzrechtliche Bedenken

Für die Polizei ist der Einsatz einer solch automatisierten Erfassung von Autokennzeichen natürlich praktisch. Aus datenschutzrechtlicher Sicht birgt dies aber auch Gefahren. Denn auch wenn nur das Nummernschild erfasst wird – und nicht etwa auch ein Foto des Fahrers gemacht wird – stellt dies einen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des KFZ-Halters dar. Dies urteilte jedenfalls das Bundesverfassungsgericht im März 2008. Es darf daher keine flächendeckende Erfassung von Kfz-Kennzeichen stattfinden, die es beispielsweise erlauben würde, Bewegungsprofile von Fahrzeughaltern anzulegen. Vielmehr sind die automatisierten Grenzkontrollen nur bei konkreten Anlässen und an ausgewählten Stellen rechtlich zulässig.

Kfz-Kennzeichen-Erfassung

Kfz-Kennzeichen-Erfassung – der Gesetzentwurf des Innenministeriums

In Abstimmung mit der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff sieht der nun im Bundestag beratene Gesetzesentwurf daher vor, dass eine Erfassung von Autokennzeichen durch die Bundespolizei nur erlaubt ist, wenn eine von drei Bedingungen erfüllt ist:

1. Die Maßnahme ist notwendig, um eine „gegenwärtige[n] Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person“ abzuwenden.

2. Es existieren Anhaltspunkte, dass „Straftaten von erheblicher Bedeutung, die gegen die Sicherheit der Grenze gerichtet sind“ erfolgen könnten.

3. Wenn eine erhebliche Straftat durch ein zur Fahndung ausgeschriebenes Fahrzeug oder deren Fahrer unmittelbar bevorsteht oder die Gefahr zumindest andauert.

Damit sind der Bundespolizei enge Grenzen für den Einsatz der Technik gesetzt, sodass letztlich auch die Bundesdatenschutzbeauftragte der Neuregelung zustimmte.

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Bayern und Brandenburg erfassen Kfz-Kennzeichen bereits

Die neue Regelung gilt allerdings nur für die Sicherheitsbehörden des Bundes – konkret also die Bundespolizei. Anders sieht die Sache bei den normalen Polizeibehörden aus. Diese unterliegen jeweils der Verantwortung der Bundesländer und müssen daher eigenständig über eine Verwendung der Technologie entscheiden. In der Vergangenheit haben vor allem Bayern und Brandenburg immer wieder automatisiert Nummernschilder abgeglichen, um auf diese Weise die Fahndung nach Verdächtigen zu erleichtern. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat diese Praxis im Oktober 2014 für zulässig erklärt. Andere Bundesländer verzichten allerdings bewusst auf den Einsatz der automatisierten Kennzeichenerfassung.

Kennzeichen-Erfassung – was bringt die Technik wirklich?

Wie effektiv die Technologie allerdings tatsächlich ist, ist unter Experten umstritten. Kritiker merken vor allem an, dass Täter in der Regel mit geklauten Fahrzeugen unterwegs sind oder zumindest die Nummernschilder ausgetauscht haben. Außerdem sind technische Ungenauigkeiten nicht ausgeschlossen, die einerseits datenschutzrechtlich bedenklich sein können und zum anderen Personal binden, das eventuell an anderer Stelle gebraucht wird. Befürworter der Technologie verweisen allerdings darauf, dass die Methode deutlich effizienter ist, als die klassische Grenzkontrolle. Die nun geplante Neuregelung für die Bundespolizei soll Mitte des Jahres in Kraft treten.

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