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Andreas Scheuer rudert zurück! Wird die Straßenverkehrsordnung entschärft?

Andreas Scheuer? Das wird teuer! Denn die Novelle der Straßenverkehrsordnung, die während der Corona-Pandemie im April 2020 in Kraft getreten ist, soll entschärft werden. Man vermutet auch, dass die gesetzliche Grundlage, auf die das neue Gesetz nun basiert, falsch zitiert worden sei. Aus diesem Grund könnte es also tatsächlich sein, dass die neue Straßenverkehrsordnung unter Umständen sogar in Teilen unwirksam sein könnte.
Dabei ist das Ziel klar und bietet auch wenig Diskussionsgrundlage: Der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer, wie z.B. Fahrradfahrer im Straßenverkehr.

Vor allem kritisiert wird nun der Umstand, dass ein Monat Führerscheinentzug droht, wenn man innerorts 21 bzw. außerorts 26 Kilometer zu schnell fährt. Auch wenn während der Corona-Pandemie zunächst weniger Autos auf den Straßen waren, das Verkehrsaufkommen und somit auch die Überwachungen nehmen wieder stetig zu.

Andreas Scheuer möchte die, aus seiner Sicht vor allem unverhältnismäßige Regelung wieder kippen. Daher ging ein Schreiben an die Verkehrsminister der Länder, um das Gesetz noch einmal zu überarbeiten.

Andreas Scheuer? Das wird teuer! Denn die Novelle der Straßenverkehrsordnung, die während der Corona-Pandemie im April 2020 in Kraft getreten ist, soll entschärft werden.

Andreas Scheuer? Das wird teuer! Denn die Novelle der Straßenverkehrsordnung, die während der Corona-Pandemie im April 2020 in Kraft getreten ist, soll entschärft werden.

Unser Bundesverkehrsminister, sieht in den Änderungen vom Bundesrat nun „erhebliche Ungereimtheiten im Bußgeldkatalog“ und genau da werden Verkehrsanwälte doch demnächst hellhörig und spitzfindig. Durch zahlreiche Verfahren gegen die Bußgeldbescheide wird es zu einem Verwaltungsakt, der sicherlich in keinem Verhältnis mehr steht. Scheuer rechnet mit einer erheblichen Anzahl an nicht vollstreckbarer Bescheide, es geht also um bares Geld.

Straßenverkehrsordnung 2020 – eine Geschichte voller Missvertändnisse?

Rechtliche Bedenken könnten nun also zur Korrektur der Straßenverkehrsordnung führen. Das ist allerdings kein Freibrief für Schnellfahrer oder Raser, denn auch wenn durch eine weitere Verordnung das „Gefüge“ wieder angepasst wird, sind überhöhte Geschwindigkeiten immer noch das Unfallrisiko Nummer 1.

Andreas Franz Scheuer ist seit 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages. Am 14. März 2018 wurde er zum Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur ernannt. Ende April hat er sich noch über die neue Straßenverkehrsverordnung gefreut, nun will auch er zurückrudern.

Zurück auf Anfang, oder eine Entschärfung? Wie könnte die neue Straßenverkehrsverordnung aussehen? Wer zum ersten Mal geblitzt wird, solle seinen Führerschein nur dann abgeben müssen, wenn sein Fahrverhalten, objektiv betrachtet, als besonders gefährlich angesehen werden muss. Eine starke Gleichgültigkeit oder grober Leichtsinn könne auch zu einem Führerscheinverlust führen, allerdings gilt es auch hier erst einmal diese Tatbestände zu belegen. Die neue Straßenverkehrsverordnung solle „überarbeitet“ werden, das fordert der Bundesverkehrsminister nun von den Ländern und bittet in dieser Sache um Mitwirkung und wer weiß? Vielleicht wird die Novelle auch einfach nur gekippt?

Handy am Steuer? Das wird teuer! Doch wie sieht es mit der Smartwatch aus?

Ein kurzer Blick aufs Handy. Was ist denn schon dabei? Nun, wenn man sich im fahrenden Auto befindet und auf dem Fahrersitz sitzt bekommt man dafür eine Strafe und ein Bußgeld aufgebrummt. 1 Punkt und 100 Euro! Hat man dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet? 2 Punkte, 150 Euro und ein Monat Fahrverbot!

Wer beim kurzen Blick aufs Handy oder mit dem Handy telefoniert und es dabei in der Hand hält einen Unfall verursacht, der wird mit mindestens 2 Punkten, 200 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot bestraft. Doch wie sieht es aus mit anderen Geräten?

Kann ich einfach über meine Smartwatch im Auto telefonieren?

Kann ich einfach über meine Smartwatch im Auto telefonieren? § 1 Absatz 2 StVO ist sehr deutlich: „Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

Nach § 23 Abs. 1a StVO darf man ein elektronisches Gerät, welches zur Kommunikation, Information oder Organisation dient, nur dann benutzen wenn das Gerät dafür nicht aufgenommen noch gehalten werden muss und es über eine Vorlesefunktion bzw. Sprachsteuerung verfügt. Darüber hinaus dürfen die Geräte nur dann eingesetzt werden, wenn zur reinen Bedienung nur eine kurze Blickzuwendung zum Gerät erfolgt bzw. erforderlich ist.

Unter § 23 Abs. 1a StVO findet man auch eine Auflistung der Geräte, das wären Mobiltelefone, Autotelefone, Berührungsbildschirme (darunter könnte auch die Smartwatch fallen), tragbare Flachrechner (Tablets), Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion und Audiorekorder. Auch Videobrillen sind verboten, auch wenn jeder mit gesundem Menschenverstand auf diese Schlussfolgerung gekommen wäre, dass man mit einer Videobrille mal besser nicht Auto fährt.

Kann ich einfach über meine Smartwatch im Auto telefonieren?

Die Geräte dürfen nur im Stand bei ausgeschaltetem Motor (vollständig, Start-Stop Funktion reicht nicht) bedient werden. Ausnahmen gibt es für Rückfahrkameras bzw. die Bildschirme, denn die dürfen natürlich beim Einparkvorgang genutzt werden, wenn das Fahrzeug in Schrittgeschwindigkeit bewegt wird. Das gleiche gilt auch für elektronische Geräte die Spiegel ersetzen oder ergänzen.

Kann ich einfach über meine Smartwatch im Auto telefonieren?

Bringen wir es auf den Punkt: Während der Fahrt sollte man seiner Fahraufgabe nachkommen, sprich den Blick nur zu kurz es sein muss von der Fahrbahn abwenden. So kann man z.B. mal kurz auf das Kombiinstrument schauen um die Geschwindigkeit abzulesen. Das Navigationsgerät stellt man nicht während der Fahrt sondern vor der Fahrt ein und ansonsten lässt man während der Fahrt am besten die Finger von allen technischen Geräten die Ablenken könnten. Das minimiert nicht nur das Unfallriskio sonder auch die Gefahr von Bußgeldern und Punkten in Flensburg.

Kann ich einfach über meine Smartwatch im Auto telefonieren?

Reichsbürgerbewegung nutzt offenbar eigene Kfz-Kennzeichen

Für die Polizei war es zunächst ein Routineeinsatz im bayerischen Trostberg: Sie wurde zu einem Supermarkt-Parkplatz gerufen, auf dem ein Fahrzeug mit merkwürdigem Nummernschild stand. Das Kennzeichen war grün, in weißer Schrift stand darauf „MENS-CH“, daneben befand sich ein QR-Code. Natürlich ist das kein für den Straßenverkehr zulässiges Kfz-Kennzeichen, weshalb man die Halterin zur Rede stellte. Die lieferte den Beamten eine interessante Begründung: Als Mitglied einer Untergruppe der Reichsbürgerbewegung weigere sie sich, ein reguläres Nummernschild anzubringen.

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Farbige Kennzeichen dürfen höchstens als Funschilder verwendet werden.

Als Reichsbürgerin reguläres Nummernschild verweigert

Die Dame erklärte, sie gehöre der „Heimatbund Gesellschaft“ Chiemgau an, die als ein Teil der sogenannten Reichsbürgerbewegung betrachtet werden kann. Die Gruppierung erkennt die Bundesrepublik Deutschland nicht als souveränen Staat an, sondern bezeichnet sie als Unternehmen. Vereinfacht gesagt: Da es nach dem Zweiten Weltkrieg keinen Friedensvertrag gegeben habe, sei Deutschland genau genommen noch alliiertes Besatzungsgebiet. Folglich müsse man auch Recht, Gesetz und staatliche Autoritäten in Deutschland nicht anerkennen. Die Vertreter der Reichsbürgerbewegung sehen sich nicht als deutsche Staatsbürger, sondern als „ideologiefreie, verantwortungsbewusste Menschen“ – daher auch die Nummernschild-Aufschrift. Ein Kfz-Kennzeichen, die Zulassung des Fahrzeugs und das Mitführen einer gültigen Fahrerlaubnis sowie eines Personalausweises sind damit in ihren Augen überflüssig. Dementsprechend hatte die Dame auf dem Trostberger Supermarkt-Parkplatz keines dieser Dokumente dabei. Die Beamten nahmen sie mit auf das Revier, wo ihre Identität ermittelt und Bußgelder für ihre Vergehen verhängt wurden. Um einer drohenden Haftstrafe zu entgehen, zahlte sie ihre Strafen und durfte gehen – natürlich nicht fahren. Nun hat sie ein Ermittlungsverfahren am Hals. Und sie ist kein Einzelfall.

Kennzeichen verkehrt herum anschrauben ist verboten

Schon Anfang Dezember 2015 zog die Polizei einen Autofahrer bei Bad Göllheim aus dem Verkehr, der sein Kfz-Kennzeichen falsch herum angeschraubt hatte, und zwar mit derselben Begründung: Auch er erzählte den Beamten von der Nichtexistenz der Bundesrepublik und wollte keine Papiere vorzeigen. Er hatte sich aber ein Ersatzdokument gebastelt: Einen Phantasiepass namens „deutscher Staatsangehörigenausweis“. Erst als die Beamten ihm die Weiterfahrt untersagen wollten, zog er einen Führerschein aus der Tasche und drehte sein Nummernschild um.

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Kennzeichen umdrehen ist verboten

Mitunter bekommen die Polizisten lächerliche Erklärungen zu hören. Ein anderer gestoppter Autofahrer eröffnete den Beamten in einer Verkehrskontrolle, das Wort „Personalausweis“ beinhalte ja das Wort „Personal“ – für ihn ein klarer Hinweis auf das Unternehmen „Deutschland GmbH“. Andere erzählen wiederum von der „Deutschland AG“, über die Unternehmensform ist man sich also offenbar noch nicht einig. Auch die Echtheit der Polizisten zweifelte der gewiefte Mitbürger an: Uniformen könne ja nun jeder leicht im Internet ersteigern.

Reichsbürgerbewegung verzichtet auf Einhaltung der StVO

Die Vertreter des Heimatbundes Chiemgau haben sich nun also offensichtlich für Protest mit grünen Kfz-Kennzeichen entschieden. Auf ihrer Webseite findet man ausschweifende Erklärungen, aus denen man allein schon wegen kryptischer Rechtschreibung und Grammatik nur mit Mühe schlau wird. Konsequenterweise fehlt auch das gesetzlich vorgeschriebene Impressum. Schlussendlich drängt sich doch der Verdacht auf, dass viele Anhänger der Reichsbürgerbewegung und ihrer diversen Untergruppen einfach gerne mal „dagegen“ sein wollen.

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Zufällig betrifft das oft auch Regelungen, die mit Geldzahlungen verbunden sind: Laut einem Bericht des Münchener Merkur trifft sich der Heimatbund Chiemgau alle zwei Wochen in einer Gaststätte, um sich darüber auszutauschen, mit welchen Tricks man GEZ oder Briefporto umgehen könnte. Zudem erklären sie ihre Grundstücke für unabhängige Territorien und weigern sich ihre Nachnamen zu benutzen, die sie als Rechtssubjekt der BRD ausweisen würden. Und selbstgemachte grüne Kennzeichen gehören nun offenbar auch zum Programm. Den betroffenen Polizeibeamten, aber auch dem Otto-Normal-Verbraucher stellt sich bei all dem die Frage: Woher nehmen sie all die Zeit dafür? Viel unkomplizierter wäre es doch, einfach eine Online-Kfz-Zulassung durchzuführen…