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EU-weit besteht die Pflicht, ein gekauftes Auto bei der örtlichen Kfz-Zulassungsbehörde anzumelden. Zurzeit ist aufgrund der Corona-Pandemie in den meisten Bundesländern Deutschlands die vorherige Vereinbarung eines Termins notwendig. Darüber hinaus sind einige Unterlagen vorzulegen. Verkäufern wird empfohlen, das Fahrzeug vor der Übergabe abzumelden. Im Anschluss sorgt der Käufer für die Zulassung des Gebrauchtwagens auf seinen Namen. Ansonsten muss er umgemeldet werden.

Zulassung Gebrauchtwagen: je nach Region unterschiedliche Möglichkeiten

Die Mehrzahl der deutschen Zulassungsstellen halten für Autobesitzer eine internetbasierte Kfz-Zulassung und auch die Umschreibung auf einen neuen Halter bereit. Die Online-Alternative ist allerdings bisher nur für allgemeine Kennzeichen nutzbar. Möchten Sie ein sogenanntes E- oder Saisonkennzeichen, steht sie Ihnen nicht zur Verfügung.

Zulassung von Neuwagen online

Mit der Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs auf einen neuen Halter geht häufig auch ein Kennzeichenwechsel einher.
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Für die Wiederzulassung Ihres Gebrauchtwagens oder die Umschreibung über das Internet benötigen Sie folgende Dokumente:

  • ✅ gültiger Personalausweis mit aktivierter eID-Online-Funktion
  • ✅ zugehörige PIN
  • ✅ Kartenlesegerät beziehungsweise ein Smartphone mit kostenloser Ausweis-App
  • ✅ Fahrzeugschein und -brief (heute: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) müssen über einen (verdeckten) Sicherheitscode verfügen, der frei gerubbelt wird
  • ✅ elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ✅ Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • ✅ IBAN-Nummer zur Abbuchung der Kfz-Steuer

Ausnahme: Erfolgte kein Halterwechsel, ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung für die Wiederzulassung nicht erforderlich.

Bei einem durchgeführten Test konnte in 15 von 16 Landeshauptstädten für die Ummeldung eines Fahrzeuges direkt bei der Zulassungsstelle eine Terminvereinbarung online erfolgen. In Potsdam musste diese telefonisch vorgenommen werden. In

  • ✅ Bremen,
  • ✅ Erfurt,
  • ✅ Magdeburg,
  • ✅ München sowie
  • ✅ Saarbrücken

war noch für den gleichen Tag eine Zusammenkunft möglich. In anderen Städten gab es Wartezeiten von mehr als drei Tagen, zum Teil sogar bis zu fünf Wochen.

Wie hoch sind die Gebühren für die Zulassung eines Gebrauchtwagens über das Netz?

Die Gebührenhöhe ist bundesweit einheitlich, wobei die Online-Variante für die Zulassung eines Gebrauchtwagens minimal teurer als bei der zuständigen Behörde vor Ort ist (Preise Stand 2022).

  • Zulassungsgebühr: online 27,90 Euro / offline 27 Euro
  • Umschreibung in einen anderen Zulassungsbezirk: online 28,20 Euro / offline 27 Euro

Für die erhöhten Gebühren beim Internet-Verfahren hält das Bundesverkehrsministerium folgende Begründung bereit: Es entstehen Sach- sowie Personalkosten, beispielsweise ist die Erstellung von Begleitschreiben erforderlich. Diese dienen zur Information der Verbraucher, damit sie den Internet-Service problemlos nutzen können. Gleichzeitig weisen die Verantwortlichen darauf hin, dass Autobesitzer sowohl Zeit als auch Kosten einsparen, die für das Aufsuchen der Zulassungsstelle anfallen.

Vorzulegende Dokumente für die Zulassung eines Gebrauchtwagens direkt bei der Behörde

Suchen Sie Ihre Kfz-Zulassungsstelle auf, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ✅ entweder Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Kfz-Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer aus Zahlung und Buchstaben, gilt als Nachweis für die Haftpflichtversicherung)
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • ✅ Nachweis der letzten Hauptuntersuchung

Möchten Sie einen Vertreter für die Zulassung Ihres Gebrauchtwagens einsetzen, ist die Ausstellung einer Vollmacht in schriftlicher Form erforderlich. Die beauftragte Person muss darüber hinaus sowohl seinen eigenen Originalausweis als auch eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Beabsichtigen Sie die Anmeldung auf eine minderjährige Person, ist deren Einwilligungserklärung mitzubringen. Entsprechende Muster finden Sie in der Regel bei den Zulassungsstellen.

Die Aufgaben der Zulassungsstelle

Im Zuge der Zulassung Ihres Gebrauchtwagens bringt die Behörde einen Vermerk über Sie als Fahrzeughalter in den Kfz-Papieren an. Weiterhin erhalten Sie die Nummer Ihres Kennzeichens sowie die amtlichen Stempelplaketten. Sind Sie an einem Wunschkennzeichen interessiert, ist die Vorab-Reservierung gegen eine Gebühr in Höhe von 10,20 Euro (Stand 2021) möglich.

Wenn Sie Ihre Kennzeichen nicht bereits online bestellt und vorliegen haben, müssen Sie diese nach dem Zulassungsverfahren bei einem Schilderdienst anfertigen lassen. In der Regel befinden sich rund um die Behörde verschiedene Anbieter. Im Anschluss steht noch einmal der Besuch der Zulassungsstelle für die Stempelanbringung auf dem Programm.

Zulassung von Neuwagen online

Autokennzeichen inklusive Stempelplakette lassen auf einen Blick erkennen, dass ein Fahrzeug zugelassen ist.

Nutzung des Fahrzeuges mit nicht gestempelten Kennzeichen

Einige Fahrten sind auch ohne Stempelplakette zugelassen, sie müssen jedoch im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Mögliche Gründe sind zum Beispiel

  • ✅ die Anbringung der Stempelplakette durch die Zulassungsbehörde,
  • ✅ die Vornahme der Hauptuntersuchung oder
  • ✅ die Durchführung einer Sicherheitsprüfung.

Grundvoraussetzung ist, dass die Fahrten nur innerhalb des betreffenden oder eines angrenzenden Zulassungsbezirks erfolgen. Außerdem muss von der zuständigen Behörde bereits das Kennzeichen zugeteilt und die Kfz-Haftpflichtversicherung erfasst sein. Handelt es sich um die Entfernung der Stempelplakette bei der Zulassungsbehörde, ist die Rückfahrt zum Abstellort des Fahrzeuges bis zum Ende des Tages zulässig. Auch in diesem Fall muss dieses haftpflichtversichert sein.

Zulassung Gebrauchtwagen bei Umzug in ein anderes EU-Land

Gleich, in welchem EU-Land Sie mit Ihrem Auto unterwegs sind: Sie sind stets in der Pflicht, es in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. In Deutschland müssen Sie aus diesem Grund mit Ihrem Gebrauchtwagen alle zwei Jahre (Neuwagen 36 Monate nach Erstzulassung) beim TÜV vorfahren. Die Behörden anderer EU-Länder verlangen bei der dortigen Anmeldung Ihres Fahrzeuges den Nachweis, dass die technische Untersuchung erfolgreich durchlaufen wurde.

Beachten Sie, dass sich die Untersuchungsintervalle je nach Land unterscheiden können. Bestenfalls informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Umzug, sodass Sie gegebenenfalls noch in Deutschland den TÜV aufsuchen können. Wie generell üblich, ist der Nachweis gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen, die entsprechende Plakette beinhaltet auch das Datum der nächsten Untersuchung.

In der EU stellen die Kfz-Zulassungsbehörden eine Zulassungsbescheinigung aus. Diese besteht – je nach den individuellen Vorschriften eines Landes – entweder aus einem Teil oder aus zwei Teilen. An Ihrem neuen Wohnort muss sie von den dortigen Behörden anerkannt werden. Bei der Ummeldung ist die Original-Zulassungsbescheinigung vorzulegen.

Zulassung Gebrauchtwagen bei Umzug in ein anderes EU-Land

Bei Gebrauchtwagen steht alle zwei Jahre die Hauptuntersuchung (HU) an. Nach der Untersuchung wird die Plakette erneuert.
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In einigen EU-Ländern ist die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich – entsprechende Auskünfte über die jeweiligen Anforderungen holen Sie am besten direkt vor Ort ein. Teils müssen Sie außerdem einen Nachweis darüber erbringen, dass Sie der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeuges sind. Wichtig ist, dass die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Autohändlers auf dem Kaufbeleg angegeben ist.

Ebenso wie auch in Deutschland müssen sie in anderen Ländern bei der Zulassung einen Versicherungsnachweis vorlegen. EU-weit gilt: Die Behörden sind verpflichtet, jede Versicherungsgesellschaft zu akzeptieren, die

  • ✅ entweder eine Niederlassung oder ihren Sitz in dem von Ihnen gewählten Land hat;
  • ✅ bei Nichtvorhandensein einer Niederlassung zur dortigen Leistungserbringung berechtigt ist.

Zulassung Gebrauchtwagen - Versicherung

Die Zulassung eines Autos ist europaweit nur möglich, wenn ein Versicherungsnachweis vorhanden ist.
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FAQ zum Thema Zulassung Gebrauchtwagen

  • 1. Wie funktioniert die Wiederzulassung eines Gebrauchtwagens?

    Gemäß dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gestaltet sich die Online-Zulassung in folgenden Schritten:

    1. Rufen Sie das Online-Portal der für Ihren Gebrauchtwagen zuständigen Zulassungsbehörde auf.
    2. Weisen Sie Ihre Identität nach. Das erfolgt mittels des neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
    3. Legen Sie die Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I frei.
    4. Tragen Sie die notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals ein:
      • Kfz-Kennzeichen sowie gegebenenfalls Fahrzeug-Identifizierungsnummer,
      • Den freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I,
      • bei Halterwechsel den freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II,
      • die Daten der gültigen Hauptuntersuchung und Sicherheitsüberprüfung,
      • die eVB-Nummer der Versicherung,
      • die IBAN für das SEPA-Lastschriftverfahren sowie
      • die Auswahl des nächsten freien Kennzeichens, gegebenenfalls reserviertes oder Wunschkennzeichen.
    5. Die automatisierte Validierung der Antragsdaten erfolgt.
    6. Zahlen Sie die Gebühr über das ePayment-System (je nach Zulassungsbehörde sind unterschiedliche Zahlungsmittel verfügbar).
    7. Bestätigen Sie Ihre Eingaben und die Antragstellung.
    8. Es erfolgt die Überprüfung durch den zuständigen Sachbearbeiter.
    9. Danach werden Ihr Zulassungsbescheid inklusive Gebührenbescheid, der Zulassungsbescheinigung Teil I (gegebenenfalls auch Teil II), der Stempelplakettenträger und der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung per Post versendet.
    10. Sie bringen die Plakettenträger auf das Kennzeichen an – auf dem Bescheid der Zulassungsbehörde ist das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung angegeben.

    Bitte beachten Sie das auf dem Bescheid der Zulassungsbehörde angegebene Datum zur Wirksamkeit der Zulassung – meist liegt es auf drei Tage nach dem Versanddatum. Erst ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie Ihr Fahrzeug nutzen.

  • 2. Liegt es in meinem Ermessen, wo ich meinen Gebrauchtwagen zulasse?

    Nein. Die An- und Ummeldung sowie die Wiederzulassung dürfen ausschließlich an Ihrem gemeldeten Hauptwohnsitz erfolgen.

  • 3. Kann der Autohändler für mich meinen Gebrauchtwagen zulassen?

    Die meisten Autohändler bieten Ihrer Kundschaft den Service, die Anmeldung des Fahrzeuges vorzunehmen. Sie brauchen sich in diesem Fall um nichts selbst zu kümmern.

    Voraussetzung ist jedoch, dass Sie ihm eine schriftliche Zulassungsvollmacht ausstellen. Gleichfalls ist Ihre Einverständniserklärung zum Lastschrifteinzug erforderlich, wozu auch die Bankdaten bekanntgegeben werden müssen. Weiterhin benötigt er die eVB-Nummer – dies gilt sowohl für Autos und Motorräder als auch Wohnmobile sowie LKW. Statten Sie den Händler mit den vorbezeichneten Dokumenten aus, kann er für Sie die Zulassung Ihres Gebrauchtwagens problemlos vornehmen.

  • 4. Kann ich mein altes Kfz-Kennzeichen für mein neues Fahrzeug mitnehmen?

    Ja, in der Regel ist dies möglich. Wenn Sie Ihr vorheriges Fahrzeug abmelden und gleichzeitig die Zulassung Ihres neuen Gebrauchtwagens vornehmen, können Sie Ihren Wunsch direkt bei der Zulassungsbehörde mitteilen.

    Sollten Sie Ihr nächstes Auto noch nicht gekauft haben, besteht außerdem die Möglichkeit, sich Ihr bisheriges Kennzeichnen reservieren zu lassen. In diesem Fall vergibt die Zulassungsstelle dieses nicht neu. Es können allerdings Gebühren sowohl für die Mitnahme und als auch die Reservierung anfallen.

  • 5. Kann ich ein zweites Fahrzeug an meinem Zweitwohnsitz anmelden?

    Grundsätzlich wird ein Nebenwohnsitz nicht als Anmeldeort anerkannt, sodass auch die Zulassung eines Zweitwagens dort nicht realisierbar ist.

  • 6. Wie viel muss ich dem Autohändler für die Zulassung meines Gebrauchtwagens bezahlen?

    In welcher Höhe sich ein Autohändler die Zulassung bezahlen lässt, liegt in seinem persönlichen Ermessen. Erfahrungsgemäß bieten viele beim Kauf eines Neuwagens diesen Kundenservice kostenlos an. Im Fall eines Gebrauchtwagens hingegen berechnet ein Großteil der Anbieter eine Kostenpauschale. Zur Vermeidung einer unangenehmen Überraschung empfehlen wir Ihnen, sich vor Beauftragung über die genauen Kosten zu informieren.