Änderungen für Autofahrer 2019

Das neue Jahr, bringt in der Regel immer viele gute Vorsätze mit sich. In diesem Jahr werden wir sicherlich alle gesünder Leben, gesünder Essen, mehr Sport treiben und natürlich auch freundlicher zu unseren Mitmenschen sein, oder? Vermutlich werden sich einige von uns wieder in Fitness-Studios anmelden um anschließend dann nur den Geldbeutel zu straffen. Aber so ist das mit guten Vorsätzen. Ein neues Jahr bringt neben den guten Vorsätzen aber auch immer Änderungen mit sich und so treten auch in diesem Jahr wieder viele Gesetzesänderungen in Kraft. So darf man sich über einen auf 9,19 Euro gestiegenen Mindestlohn oder über eine Rentenerhöhung erfreuen.

Änderungen für Autofahrer 2019

Änderungen für Autofahrer 2019

Änderungen für Autofahrer 2019: Fahrverbote in Stuttgart, Frankfurt, Köln, Bonn, Essen und Gelsenkirchen

Weniger erfreuen dürfte man sich über die Fahrverbote, denn ab dem 01.01.2019 gilt das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge bereits in Stuttgart, am 01.02.2019 folgt das Fahrverbot in Frankfurt. In Köln und Bonn wird das Fahrverbot am 01.04.2019 in Kraft treten und in Essen und Gelsenkirchen ist dann spätestens am 01.07.2019 Schicht im Schacht.

Siehe auch  Wechselkennzeichen

Änderungen für Autofahrer 2019: Elektroautos müssen nun lauter werden – Kein Scherz!

Ab dem 01.07.2019 müssen die Automobilhersteller in reine Elektrofahrzeuge, die eine neue Typzulassung bekommen sollen, ein Soundmodul einbauen. Der Grund dafür: Die Fahrzeuge müssen das gewohnte Motorengeräusch simulieren bzw. imitieren. Klingt komisch, ist aber so. Das ist leider kein Scherz, sondern ist der Sicherheit von Passanten und Fahrradfahrer geschuldet, denn die haben Schwierigkeiten die Fahrzeuge ansonsten zu hören, da das reine Abrollgeräusch der Reifen gerade bei geringeren Geschwindigkeiten nicht ausreichend ist.

Änderungen für Autofahrer 2019: Geld sparen! Elektro- oder Hybridfahrzeug als Firmenwagen!

Gute Neuigkeiten gibt es aber für Elektroauto bzw. Hybridauto-Fahrer 2019! Wer ein Elektroauto oder aber ein Fahrzeug mit Hybrid-Antrieb als Firmenfahrzeug fährt, der muss nur noch 0,5% des Listenpreises als sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Diese Neuregelung gilt allerdings nur für Fahrzeuge die ab heute bis zum 31.12.2021 gekauft oder geleast werden. Für Fahrzeuge mit herkömmlichen Antrieb (Benzin, CNG oder Diesel ohne Hybrid-Motor), ist weiterhin 1 % vom Listenpreis als geldwerter Vorteil zu versteuern.

Siehe auch  Leasing – Wie funktioniert das eigentlich?

Hier kann man schon mal nachrechnen, denn gerade die teuren Elektrofahrzeuge werden nun schon wieder interessant, denn bei einem Listenpreis von 80.000 Euro reden wir hier über einen Unterschied von monaltich 400 Euro – und die hat man doch gerne lieber persönlich zur Verfügung, oder?

Änderungen für Autofahrer 2019! Was sich übrigens auch 2019 nicht geändert hat: Elektrofahrzeuge brauchen, selbst wenn diese über ein E-Kennzeichen verfügen, immer noch eine Umweltplakette. Das gilt auch für Hybrid-Fahrzeuge. Auch das klingt komisch, ist aber leider auch so. Umweltplaketten kann man ja glücklicherweise genauso wie die passenden Kennzeichen online günstig bestellen.

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