Alkoholtester und Geschwindigkeitsbegrenzer demnächst Pflicht im PKW?

Vorsicht! Dieser Beiträge enthält viele Eventualitäten und Spekulationen, denn in Stein gemeißelt ist aktuell noch nichts. Aber wenn es nach der EU geht, dann könnten ab dem Jahr 2022 in Neufahrzeuge neue Sicherheitssysteme vorgeschrieben werden können. Unter anderem auch ein Geschwindigkeitsbegrenzer!

Geschwindigkeitsbegrenzer Pflicht ab 2022:

Vor allem geht es um zwei Punkte die alle Autofahrer betreffen könnten. Zum einen ein Assistent, der die Fahrgeschwindigkeit bei der aktuell zulässigen Höchstgeschwindigkeit automatisch limitiert. Quasi so etwas wie ein adaptiver Tempomat, der nicht nur den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten kann, sondern darüber hinaus auch noch die erlaubte Höchstgeschwindigkeit erfasst und automatisch einstellt. Solche Systeme gibt es bereits von diversen Herstellern. Geht es nach den Unterhändlern des Europapalaments, dann kommt dieses System in alle Neuwagen die ab 2022 auf die Straße rollen. 

Alkoholtester und Geschwindigkeitsbegrenzer
Geschwindigkeitsbegrenzer Pflicht 2022 – Der nächste Schritt zum Tempolimit?

Also nicht direkt der adaptive Tempomat, sondern eine Funktion, welche die Höchstgeschwindigkeit anpasst bzw. limitiert. Nur auf ausdrücklichen Fahrerwunsch (Überholvorgang beenden) kann die Geschwindigkeit erhöht werden. Das ISA-System (Intelligent Speed Adaption) wird also in das Steuergerät eingreifen. Die Daten sollen von digitalen Straßenkarten und / oder von der Frontkamera mit Schildererkennung übernommen werden. Im ersten Schritt soll der Fahrer auf die Geschwindigkeitsübertretung hingewiesen werden, im zweiten Schritt soll das Fahrzeug autonom die richtige Geschwindigkeit einstellen, sprich das Fahrzeug verzögern. Das funktioniert auch bereits heute mit „Geschwindigkeitsbegrenzern“, hier kann man selbst die erlaubte Höchstgeschwindigkeit einstellen und das Auto wird nicht schneller fahren. 

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Wie schon erwähnt soll und muss es die Funktion geben, das System temporär zu deaktivieren. Aber wir kennen es von Gurtwarnern, sollte der Fahrer dauerhaft zu schnell fahren, wird das Fahrzeug es schon schaffen den Missstand mit visuellen und akustischen Methoden zu melden. 

Uns wundert es stark, dass die EU noch nicht auf die Idee gekommen ist, dass man die Geschwindigkeitsübertretungen gleich an die Behörden zu melden um Strafzettel zu versenden bzw. Bußgelder zu verhängen. Sinn macht diese Technik übrigens in Hinblick auf das Autonome Autofahren, denn die Fahrzeuge müssen sich ja auch immer ganz genau an die Vorgaben halten.

Auch bei dem neuen Geschwindigkeitsbegrenzer gilt aber zunächst: Der Fahrer ist Chef, er muss kontrollieren ob der Angestellte seinen Job vernünftig ausführt. Tut er das nicht, dann muss er dafür den Kopf hinhalten. Sprich: Sollte das System ein Schild übersehen oder fehlinterpretieren und zu schnell fahren, kann man die Schuld nicht auf den Hersteller schieben, da man das System bei der Ausführung überwachen muss.

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Kritiker sehen hier übrigens den nächsten Schritt in Sachen generelles Tempolimit, auch das bräuchte man wenn man über das Thema Autonomes Autofahren spricht, doch soweit sind wir noch lange nicht.

Weitere Assistenzsysteme die zur Pflicht werden könnten

Neben der Höchstgeschwindigkeit-Regelung könnten aber noch zahlreiche weitere Assistenzsysteme einziehen. Müdigkeitswarner, Aufmerksamkeitswarner oder aber auch ein Alkoholtester. Das soll vor allem alkoholisierte Personen daran hindern ein Fahrzeug zu führen. Es gibt noch weitere Ideen. Die Kamera- und Sensor-Signale sollen temporäre gespeichert werden. Im Falle eines Unfalles könnten „Blackboxen“ wie bei einem Flugzeug für Aufklärung sorgen. 

Alkoholtester und Geschwindigkeitsbegrenzer
Alkoholtester im Auto – Pflicht 2022?

Am Ende stellt sich nur eine Frage: Wer soll das alles bezahlen? Die Automobilhersteller werden sicherlich so freundlich sein und den Wunsch umsetzen, die Zeche wird der Kunde zahlen.

Die Unterhändler vom Europaparlament haben sich nun geeinigt. Dennoch muss das nun erst noch vom Europaparlament und von den EU-Staaten bestätigt werden. Sprich: NOCH steht davon nichts in irgendwelchen Gesetzestexten. 

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