Andreas Scheuer rudert zurück! Wird die Straßenverkehrsordnung entschärft?

Andreas Scheuer? Das wird teuer! Denn die Novelle der Straßenverkehrsordnung, die während der Corona-Pandemie im April 2020 in Kraft getreten ist, soll entschärft werden. Man vermutet auch, dass die gesetzliche Grundlage, auf die das neue Gesetz nun basiert, falsch zitiert worden sei. Aus diesem Grund könnte es also tatsächlich sein, dass die neue Straßenverkehrsordnung unter Umständen sogar in Teilen unwirksam sein könnte.
Dabei ist das Ziel klar und bietet auch wenig Diskussionsgrundlage: Der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer, wie z.B. Fahrradfahrer im Straßenverkehr.

Vor allem kritisiert wird nun der Umstand, dass ein Monat Führerscheinentzug droht, wenn man innerorts 21 bzw. außerorts 26 Kilometer zu schnell fährt. Auch wenn während der Corona-Pandemie zunächst weniger Autos auf den Straßen waren, das Verkehrsaufkommen und somit auch die Überwachungen nehmen wieder stetig zu.

Andreas Scheuer möchte die, aus seiner Sicht vor allem unverhältnismäßige Regelung wieder kippen. Daher ging ein Schreiben an die Verkehrsminister der Länder, um das Gesetz noch einmal zu überarbeiten.

Andreas Scheuer? Das wird teuer! Denn die Novelle der Straßenverkehrsordnung, die während der Corona-Pandemie im April 2020 in Kraft getreten ist, soll entschärft werden.

Andreas Scheuer? Das wird teuer! Denn die Novelle der Straßenverkehrsordnung, die während der Corona-Pandemie im April 2020 in Kraft getreten ist, soll entschärft werden.

Unser Bundesverkehrsminister, sieht in den Änderungen vom Bundesrat nun „erhebliche Ungereimtheiten im Bußgeldkatalog“ und genau da werden Verkehrsanwälte doch demnächst hellhörig und spitzfindig. Durch zahlreiche Verfahren gegen die Bußgeldbescheide wird es zu einem Verwaltungsakt, der sicherlich in keinem Verhältnis mehr steht. Scheuer rechnet mit einer erheblichen Anzahl an nicht vollstreckbarer Bescheide, es geht also um bares Geld.

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Straßenverkehrsordnung 2020 – eine Geschichte voller Missvertändnisse?

Rechtliche Bedenken könnten nun also zur Korrektur der Straßenverkehrsordnung führen. Das ist allerdings kein Freibrief für Schnellfahrer oder Raser, denn auch wenn durch eine weitere Verordnung das „Gefüge“ wieder angepasst wird, sind überhöhte Geschwindigkeiten immer noch das Unfallrisiko Nummer 1.

Andreas Franz Scheuer ist seit 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages. Am 14. März 2018 wurde er zum Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur ernannt. Ende April hat er sich noch über die neue Straßenverkehrsverordnung gefreut, nun will auch er zurückrudern.

Zurück auf Anfang, oder eine Entschärfung? Wie könnte die neue Straßenverkehrsverordnung aussehen? Wer zum ersten Mal geblitzt wird, solle seinen Führerschein nur dann abgeben müssen, wenn sein Fahrverhalten, objektiv betrachtet, als besonders gefährlich angesehen werden muss. Eine starke Gleichgültigkeit oder grober Leichtsinn könne auch zu einem Führerscheinverlust führen, allerdings gilt es auch hier erst einmal diese Tatbestände zu belegen. Die neue Straßenverkehrsverordnung solle „überarbeitet“ werden, das fordert der Bundesverkehrsminister nun von den Ländern und bittet in dieser Sache um Mitwirkung und wer weiß? Vielleicht wird die Novelle auch einfach nur gekippt?

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