Auch Elektroautos brauchen eine Umweltplakette / Feinstaubplakette

Die Feinstaubplakette – ein viel diskutiertes Thema

Kaum ein Thema wird unter Autofahrern so sehr diskutiert wie das der Umweltzonen in vielen Städten und außerstädtischen Regionen. In diese Diskussionen mischen sich jetzt vermehrt auch die Fahrer von Elektrofahrzeugen mit ein. Grundidee der Errichtung von Umweltzonen war die Überlegung, die Feinstaubbelastung zu reduzieren und damit Umwelt und Gesundheit zu schonen. Als Richtwert für das vergangene Jahr galt die Regelung, dass eine Umweltschutzzone dort eingerichtet werden musste, wo der Grenzwert für die Feinstaubbelastung mehr als 35 Mal überschritten wurde. Feinstaub beruht auf diversen Ursachen wie zum Beispiel Pollen, Saharstaub, Waldbrände und Kleinstlebewesen. Aber auch Haushalte, Kraftwerke, Industriebetriebe und eben der Straßenverkehr sind verantwortlich für die Produktion Feinstaub. Um die Feinstaubbelastung in betroffenen Regionen zu reduzieren haben sich die Väter der Umweltzonen und Feinstaubplaketten darauf verständigt, Fahrzeuge in vier unterschiedliche Schadstoffgruppen einzugliedern. Dabei werden drei dieser Fahrzeuggruppen durch farblich unterschiedliche Plaketten gekennzeichnet (rot, gelb bzw. grün). Benzin- und Dieselfahrzeuge, die nicht mit einem geregelten Katalysator ausgestattet sind, werden in der vierten Gruppe zusammengefasst, diese Fahrzeuge bekommen keine Umweltplakette.

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Für ein elektrisch betriebenes Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen kann die Zuteilung einer blauen Umweltplakette beantragt werden.

Warum ist die Feinstaubplakette auch für Elektroautos vorgeschrieben?

Eine durchaus berechtigte Frage – schließlich produzieren Elektrofahrzeuge keine Abgase. Dennoch benötigen diese Fahrzeuge laut TÜV Nord eine Umweltplakette. Demnach gehören Kraftfahrzeuge, die nicht durch einen Verbrennungsmotor sondern mittels Elektromotor oder Brennstoffzellen angetrieben werden, in die Schadstoffgruppe fünf und erhalten somit eine grüne Feinstaubplakette. Damit sind diese Fahrzeuge berechtigt, in entsprechend gekennzeichnete Umweltzonen einzufahren. Wer das missachtet, muss laut Gesetzgebung mit einer Geldbuße rechnen. Diese beträgt aktuell 80,00 Euro und liegt damit deutlich über den Kosten für die Plakette. Anregungen, Elektrofahrzeuge mit besonderen Nummernschildern auszustatten, stoßen bislang auf taube Ohren.

Siehe auch  Andreas Scheuer rudert zurück! Wird die Straßenverkehrsordnung entschärft?

Keine Regel ohne Ausnahme

Für Oldtimer, Maschinen und Geräte, die im Straßenverkehr bewegt werden, Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, Motorräder, Trikes und Mofas, Notarztwagen und Krankenwagen mit Sonderkennzeichnung gelten ebenso Sonderregelungen wie für Kraftfahrzeuge, die eingesetzt werden zum Transport von außergewöhnlich gehbehinderten Menschen oder Menschen, die hilflos oder blind sind, sofern bestimmte Merkzeichen in deren Schwerbehindertenausweis eingetragen sind.

Stellt das E-Kennzeichen einen Ersatz für die Umweltplakette dar?

Hier lautet die eindeutige Antwort „nein“ – auch wenn damit die im Vorfeld vorhandene Vorfreude von Elektroautofahrern auf ein solches Kennzeichen zunichte gemacht wird. Das E-Kennzeichen räumt Fahrern von Elektroautos in einigen Städten besondere Privilegien ein, aber die Verpflichtung zur Umweltplakette bleibt bestehen. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass auf dieser Plakette das Nummernschild mit dem Zusatz „E“ eingesetzt werden muss.

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Wer ein E-Kennzeichen beantragt, der benötigt ebenfalls eine neue Umweltplakette.

Dazu sagt das Umweltbundesamt: „Anders ist dies bei Oldtimern mit dem Kennzeichenzusatz „H“, denn diese Fahrzeuge sind gemäß der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (35. BImSchV, s. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschv_35/gesamt.pdf), Anhang 3 („Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht“) von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Derzeit wird allerdings geprüft, ob Fahrzeuge, die elektrisch betrieben werden, in den Ausnahmekatalog zur Kennzeichgnungspflicht aufgenommen werden können. Bis zu einer Entscheidung benötigen Elektrofahrzeuge eine gültige Umweltplakette.“

Siehe auch  Andere Länder, andere Sitten – Autofahren im Ausland

Abschließendes Fazit:
Nach heutigem Stand werden die Diskussionen über Sinn oder Unsinn einer Umweltplakette für Elektroautos wohl andauern. Fakt ist jedoch: so lange der Gesetzgeber keine andere Regelung getroffen hat, besteht auch für Elektrofahrzeuge die Plakettenpflicht und die Nichtbeachtung dieser Bestimmung wird mit einem Bußgeld geahndet.

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10 thoughts on “Auch Elektroautos brauchen eine Umweltplakette / Feinstaubplakette

  1. Michael

    Was ist wenn ich als E-Auto Fahrer derzeit die grüne Umweltplakette besitze und die blaue Umweltzone
    kommt, darf ich denn in diese mit meinem E-Auto hinein?
    Zitat:
    Demnach gehören Kraftfahrzeuge, die nicht durch einen Verbrennungsmotor sondern mittels Elektromotor oder Brennstoffzellen angetrieben werden, in die Schadstoffgruppe fünf und erhalten somit eine grüne Feinstaubplakette.
    Absurder geht`s nicht, wieder ein neuer Aufkleber für 10,-€. Das alles hätte das E-Kennzeichen symbolisieren können, schade.

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  2. Zero Emissions

    Wieder mal ein Bürokratismus sondergleichen.
    Jetzt hat man doch die Möglichkeit, durch das E-Kennzeichen auf die Plakette zu verzichten.
    Besser kann ich doch Emissionsfreiheit nicht nachweisen.
    Und überhaupt, wofür gibt es dann das E-Kennzeichen ?
    Das ich mal auf die Busspur darf oder im Parkhaus laden darf, aber als Nachweis, dass ich emissionsfrei unterwegs bin, reicht es nicht ?

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    1. Bernd Kessler

      Ja es ist absurt, aber es bekommen leider auch viele Stinker ein E-Kennzeichen…… Nämlich auch Plug-ins mit defekter Batterie…….

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  3. zld-FFB

    reine geldmacherei, da haste das E am ende des kennzeichens
    und dann darfste nochmal nen 5er für die bröselplakette abdrücken

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  4. Anonymous

    Mit welcher Berechtigung hat der VW-Konzern auf seinen BlueMotion Stinkern eigentlich jetzt noch eine grüne Plakette? Diese müsste doch auch tief schwarz sein, oder?

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  5. Hans Hacker, CH-Zug

    Herr Reinhardt hat nicht recht, hier ist die aktuelle Bestätigung der Münchner Polizei:
    Für ein Elektrofahrzeug (in diesem Fall war es ein TESLA) benötigt es keine Umweltplakette!! Jeder kann sich auf dieses neueste Mail berufen!
    Hans Hacker, CH-Zug

    Anfang der weitergeleiteten Nachricht:

    Von: „PP MUE PP (Postfach)“
    Betreff: AW: Web-Mail – Kontaktformular – Internetauftritt der Bayerischen Polizei
    Datum: 5. November 2017 um 13:11:56 MEZ
    An: „‚hackerzug@gmail.com'“

    Sehr geehrter Herr Hacker,

    die Aussage von der DEKRA ist richtig, Für ein Elektrowagen benötigt es keine Plakette.

    Mit freundlichen Grüßen

    Polizeipräsidium München
    – Informationsstelle –
    Ettstr. 2-4
    80333 München
    Tel. 089/2910-0

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  6. Lora

    Okay, reine Stromer verursachen zwar keine Abgase (mehr), aber Feinstaub durch Reifenabrieb produzieren sie dennoch.

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    1. Markmann

      Für den Abrieb ist die Plakette aber nicht gedacht!
      Bei meinem Tesla bremse ich nur 1x im Monat, damit die Scheibenbremsen nicht rosten.
      Ansonsten rekuperiert der Tesla, sobald ich den Fuß vom Strom (Gas) nehme.
      Dies bedeutet dann, dass der Motor sofort zum Dynamo wird.

      Beispiel Parkhaus.
      In unserer Kleinstadt sthet ei 13-stöckiges Hochhaus.
      Dort kann man rauf und unter fahren ohne zu bremsen.
      Und beim „Anfahren am Berg“ löst der Tesla so die Bremse, dass er weder zurück noch nach vorne rollt.
      Noch nicht mal einen Millimeter!!!!!

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  7. Thomas Luebcke

    Wie sooft hat auch das ein Lobbyhintergrund!
    Das einzige Argument wäre dass die Ordnungshüter und Knöllchenverteiler nicht prüfen können ob es sich um ein E Auto handelt oder nicht wenn es kein E im Kennzeichen hat.
    Warum weil sie dazu technisch nicht in der Lage sind!🙈
    Thomas

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