Auf dem Highway in Krefeld ist die Hölle los: Umklappbare Kennzeichen am Auto!

Auf dem Highway in Krefeld ist die Hölle los! Okay, nicht ganz. Aber nachfolgende Szene hätte auch aus einem Hollywood-Filmen stammen können. Die Krefelder Polizei stellte am Montag einen durchaus filmreifen Mercedes-AMG auf dem Glockenspitz sicher. Der grüne Mercedes-Benz C63 AMG war nicht nur optisch aufgewertet sondern verfügte auch noch über eine besondere Funktion. Per Funkfernbedienung konnte das Kennzeichen eingeklappt werden. So etwas kennt man aus Filmen wie James Bond, Knight Rider oder Fast n Furious, allerdings hat diese Funktion im Straßenverkehr nichts zu suchen und ist genauso unzulässig wie nicht eingetragene Veränderungen am Fahrzeug.

Harry Potter wäre stolz gewesen, nicht nur das Kennzeichen sondern auch noch die Funkfernbedienung wegzaubern. Der Fahrer des C63 AMG (welcher übrigens mit roten Händler-Kennzeichen unterwegs war) versuchte es immerhin. Laut Pressemitteilung der Polizei in Krefeld wollte er die Fernbedienung für die umklappbaren Kennzeichen noch während der Polizeikontrolle verschwinden lassen. Die Polizisten stellten das Fahrzeug sicher, samt Fernbedienung.

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Doch über welche Straftat reden wir hier eigentlich? Achtung! Das hier ist keine Rechtsberatung, aber es wäre vermutlich Kennzeichenmissbrauch! Das ist in Deutschland eine Verkehrsstraftat (auch Vergehen genannt) gemäß § 22 StVG, darunter müsste dieser Täuschungsversuch fallen. Da das Kennzeichen nicht verändert wurde, dürfte es auch keine Urkundenfälschung nach § 267 StGB sein. Der Austausch mit einem anderen Kennzeichen, das Anbringen eines falschen Kennzeichens und die Beeinträchtigung der Erkennbarkeit (das dürfte hier wohl ziehen), die Veränderung oder die Entfernung (hier auch temporär passiert) fallen unter Kennzeichenmissbrauch. Darunter zählen übrigens auch Kennzeichenfolien die man über die Kennzeichen kleben kann oder der Betrieb einer Gegenblitzanlage. Um strafbar zu werden reicht es übrigens auf öffentlichem Verkehrsgrund zu Parken. Selbst das bewusste Ausschalten der Kennzeichenbeleuchtung könnte man als Kennzeichenmissbrauch werten.

…und wie wird Kennzeichenmissbrauch bestraft? Mit einer Geldstrafe – im schlimmsten Fall steht auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr auf dem Spiel. Punkte in Flensburg kassiert man unter Umständen auch noch.

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Unser Tipp also: Lasst die Finger von den Kennzeichen, macht euch nicht strafbar, nicht alle Gadgets sind cool und nicht alles was man frei kaufen kann ist erlaubt. Umklappbare Kennzeichen sind auf jeden Fall nicht erlaubt, egal ob am Auto oder am Motorrad, das dürfte nun klar sein.

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