Autos für Firmen: Das gibt’s darüber zu wissen

Egal, ob der Weg zum Kunden oder zu Geschäftspartnern führt. Das Firmenfahrzeug tut Not, aber es will auch wohlbedacht sein.

Egal, ob der Weg zum Kunden oder zu Geschäftspartnern führt. Das Firmenfahrzeug tut Not, aber es will auch wohlbedacht sein.

Der Chef braucht ebenso eines, um bei Außenterminen repräsentativ zu sein, wie seine Angestellten es wahrscheinlich benötigen, um Kunden aufzusuchen oder auch ganz einfach den Betrieb am Laufen zu halten. Die Rede ist von Firmenfahrzeugen, Betriebswagen, Außendienstmobilen. Eine eigene Welt, über die der folgende Artikel ausführlich informiert.

  1. Das richtige Auto für Chefs

Firmenbesitzer haben Privilegien, betriebliche Notwendigkeiten und sie haben auch einen gewissen Status, der auch über das Auto nach außen transportiert werden muss. Könnte man sich Dieter Zetsche von Daimler in der neuen A-Klasse vorstellen, wie er damit zu einem Gespräch mit einem Zulieferer fährt? Nicht wirklich, der Mann wird wahrscheinlich eher in einer langen S-Klasse sitzen – auf der Rückbank natürlich, weil ein Mann seines Status‘ dienstlich kaum selbst ins Steuer greifen wird.

Aber das bringt uns auch zu einem enorm wichtigen Punkt: Status. Es ist klar, dass das Fahrzeug, mit dem der Leiter eines Unternehmens unterwegs ist, repräsentativ sein sollte. Aber es muss eben auch seinem Status entsprechen. Firmenchef zu sein ist gut und schön, doch das sind laut den Zählungen des Statistischen Bundesamtes auch rund 3,2 Millionen andere Deutsche. Im Klartext: Nur weil man Firmenchef ist, ist das noch lange keine Ausrede, sich einfach das größte, luxuriöseste, bestmöglich ausgestattete Modell eines Fahrzeugherstellers zu besorgen und es als notwendiges Firmenfahrzeug zu deklarieren.

Schon wegen des eigenen Images. Was würden (überspitzt formuliert) die Einwohner eines kleinen Dorfes denken, wenn der Chef des örtlichen kleinen Sanitär-Betriebs mit einem 7er BMW durch die Gegend führe? Wäre es wirklich so optimal für das Ansehen, wenn der Besitzer eines Start-Ups im Umweltbereich mit einem großen Ami-SUV seine Dienstreisen absolvierte? Und das ist nur die eine Medaillenseite. Auch das Finanzamt macht „zu repräsentativen“ Autos oftmals einen Strich durch die Rechnung – indem es bei Steuerprüfungen sehr, sehr genau und enorm kritisch solche Fahrzeuge überprüft.

Unterm Strich steht also folgendes. Das optimale Chef-Auto sollte:

  • Sich an Art, Größe und Ausrichtung des Betriebs orientieren
  • Auf keinen Fall zu sportlich und/oder luxuriös sein
  • Daraufhin abgestimmt sein, wie viele Kilometer der Chef damit betrieblich wirklich zurücklegt

Dabei gilt, dass, je sportlicher ein Auto ist, es umso seltener die Gnade der Steuerprüfer finden wird.

So verführerisch es auch klingt, Lambo, Ferrari oder Porsche zum „Chefmobil“ zu machen, in der Realität wird das spätestens am Finanzamt scheitern.

So verführerisch es auch klingt, Lambo, Ferrari oder Porsche zum „Chefmobil“ zu machen, in der Realität wird das spätestens am Finanzamt scheitern.

  1. Das richtige Auto für die Angestellten

„Irgendwas, was man zu günstigen Leasing-Konditionen bekommt“. Nach diesem Credo suchen viele Firmenchefs die Fahrzeuge für ihre Angestellten aus. Natürlich, das macht durchaus teilweise Sinn, aber es kann auch im höchsten Maß kontraproduktiv sein.

Siehe auch  Dashcam im Auto doch erlaubt

Zum einen abermals wegen des Images. Natürlich könnte man seine Büro-Außendienstler in irgendwelche kleinen Dacias setzen. Aber wie sähe das aus, wenn diese beim Kunden damit vorfahren? Und zum anderen wegen des Mitarbeiterschutzes. Je nach Branche sind die Angestellten mit solchen Fahrzeugen nicht nur ein paar Stunden täglich unterwegs, sondern verbringen einen Großteil ihrer Arbeitszeit hinterm Steuer. Schon die normale Fürsorgepflicht gebietet es, dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter im Firmenwagen keine Rückenschäden, keine übermäßigen Ermüdungserscheinungen bekommen.

Weiter geht es bei der Motorisierung. Dass es ein Diesel sein wird, das ist dank der zu erwartenden Jahreslaufleistungen, die mit Sicherheit weit über 15000 Kilometern liegen (die Grenze, hinter der sich ein Diesel finanziell rentiert) praktisch eine logische Schlussfolgerung. Doch ist sie das wirklich? Hier muss die Politik in Betracht gezogen werden. Der Diesel hat derzeit einen schweren Stand, ist von Fahrverboten betroffen. Das könnte, je nachdem, wohin die Mitarbeiter fahren müssen, ein echtes Problem werden. Wenn das Team vor allem im urbanen Bereich unterwegs ist, sollte daher der Benziner/Benzinhybrid nicht ohne weiteres vom Tisch gewischt werden. Auch, weil er die städtischen Kurzstrecken besser verdaut als ein Diesel.

Ein letzter Punkt betrifft die Leistung. Gerade wer viele junge Angestellte hat, möchte natürlich diesen durch PS-Protze keine Anreize geben, zu feste aufs Gas zu drücken und somit Probleme heraufzubeschwören – vom Kraftstoffverbrauch einmal abgesehen. Doch ist der umgekehrte Weg ein Allheilmittel?

Angestellte brauchen primär ein Fahrzeug, welches es ihnen ermöglicht, ihren Job optimal zu machen. Alles andere ist zunächst zweitrangig.

Angestellte brauchen primär ein Fahrzeug, welches es ihnen ermöglicht, ihren Job optimal zu machen. Alles andere ist zunächst zweitrangig.

Nein. Denn schwache Motoren haben wiederum an anderer Stelle Probleme, benötigen beispielsweise mehr Sprit bei Autobahntempi, als ein etwas stärkeres Triebwerk.

  1. Das leidige Steuerthema

Betriebswagen sind für das Finanzamt ein gefundenes Fressen. Nicht nur im weiter oben genannten Sinne, sondern generell. Das liegt daran, dass der Wagen ein sehr gutes Betriebsmittel zur steuerlichen Regulierung ist. Doch damit das funktioniert, muss man es richtig angehen. Das bedeutet vor allem, dass man sich von vornherein darüber klar sein, in welchem Maß das Auto betrieblich genutzt wird.

  • Liegt die Privatnutzung über 50%, kommt die Ein-Prozent-Regelung zum Einsatz. Der Wagen gilt als Betriebsvermögen, die monatliche Steuerpauschale beträgt ein Prozent des Listenpreises (weshalb man bei dieser Regel auch die Grundausstattung niedrig halten sollte, um den Preis nicht zu treiben)
  • Liegt die Privatnutzung unter 50%, kommt die Fahrtenbuch-Regelung zur Anwendung. Allerdings legt das Finanzamt enormen Wert auf dessen konsequente, klar vorgegebene Führung. Schon häufig sorgten Formfehler dafür, dass eine Anerkennung versagt wurde – und die teurere Ein-Prozent-Regelung wurde dann automatisch angewandt
Siehe auch  Elektroautos als Firmenwagen

In den meisten Fällen, zumindest bei den Mitarbeiter-Fahrzeugen, wird letzteres der Fall sein. Doch dann ist es nötig, wirklich(!) auf die korrekte Führung der Fahrtenbücher zu achten. In den vergangenen Jahren hat sich hier die Schärfe der Finanzämter deutlich gesteigert – leider auch deshalb, weil manche es übertrieben und mit der Fahrtenbuch-Regelung Schindluder betrieben, dreist Privatfahrten als Dienstfahrten deklarieren.

Zugegeben, das mag verlockend sein, aber gerade, weil die Finanzämter derzeit so genau hinsehen, ist es das Risiko nicht wert.

Schneller Transporter bei Nacht in einem Tunnel

Der typische weiße Sprinter ist kein Aushängeschild. Denn ihm fehlt jegliches Alleinstellungsmerkmal. Das geht nur über passend gestaltete Werbeaufkleber.

  1. Sehen und gesehen werden

Ein Firmenfahrzeug, das durch die Gegend fährt, ist natürlich immer eine Art rollende Visitenkarte eines Unternehmens. Doch damit das funktioniert, müssen die Gegebenheiten stimmen. Die Frage lautet also, will man, und wenn ja, in welchem Umfang, über das Fahrzeug Rückschlüsse auf die eigene Firma zulassen bzw. Werbung dafür machen? Hier kommt es wieder darauf an, in welchem Umfeld das Fahrzeug eingesetzt wird.

Nehmen wir an, es handelt sich um ein reines B2B-Unternehmen und die Außendienstler sind Anzugträger, die nur mit anderen Geschäftskunden verkehren. Dann wäre es mitunter (im Sinne eines nüchtern-seriösen Images) eher kontraproduktiv, den Wagen großflächig mit Werbung für das Unternehmen zu bedecken. In dem Fall reicht auch ein stillvoll gehaltener, kleinflächiger Aufkleber auf der Heckklappe mit Hinweis auf Firma und Kontaktdaten. In diesem Sinne sei auch dringend die Studie der sogenannten „Puffauto-Affäre“ angeraten. Dabei ging es vor wenigen Jahren um einen arbeitsrechtlich ausgefochtenen Disput, bei dem ein Außendienstmitarbeiter sich weigerte, ein allzu auffällig im Corporate-Design ausstaffiertes Dienstfahrzeug zu steuern.

Anders hingegen sieht es bei solchen Vehikeln aus, die zu Endkunden fahren und auch von diesen gesehen werden wollen. Hier besteht einfach das Problem, dass die Liste der „weißen Sprinter und Caddies“ einfach zu üppig ist, um allein über das Fahrzeug einen Wiedererkennungswert zu generieren. Das geht tatsächlich nur über Design. Und da gilt, je mehr Konkurrenz es im Einsatzgebiet gibt, desto eigenständig-auffälliger sollte das Werbedesign gewählt werden – bis hinauf zu einer etwaigen Voll-Folierung des neutralfarbig lackierten Fahrzeugs.

Allerdings: Der Zustand des Fahrzeugs ist auch eine Art Werbung. Je nach Ausrichtung des Unternehmens können schon Straßendreck-bespritzte Radläufe negativ auffallen. Und das typische, von tausenden Autobahnkilometern verdreckte Heck eines Außendienst-Kombis wirkt auch nicht gerade einladend. Soll bedeuten, eine regelmäßige Außenreinigung kann mehr wert sein als der ausgefallenste Werbeaufdruck.

Und gerade bei Handwerker-Fahrzeugen sollte auch darauf geachtet werden, dass der Keil zwischen Armaturenbrett und Frontscheibe nicht zum Lagerplatz für Ersatzteile, Lieferscheine und Co. wird – auch wenn man das bei unzähligen Firmen sieht.

 

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