Darf man Kennzeichen nachschwärzen / anmalen / nachzeichnen?

Die Rechtslage ist bei der Frage ob man Kennzeichen nachzeichnen, nachschwärzen, nachmalen darf gar nicht so einfach. In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung steht nicht geschrieben, dass es ausdrücklich verboten ist mit einem schwarzen Stift die schwarzen Buchstaben oder Ziffern nachzuziehen. Dort steht „nur“ geschrieben, dass es eine schwarze Beschriftung auf weißem Grund sein muss. Auch die Farbe der Umrandung (schwarz) ist vorgeschrieben.

Kennzeichen Nachmalen

Autofahrer die ihre Fahrzeuge lange besitzen, die werden allerdings auch das Phänomen kennen, dass Kennzeichen durch Umweltbedinungen oder Steinschläge auch schon mal unansehlich werden können. Viele greifen dann zum Permanent-Marker um die Buchstaben, Ziffern und Umrandung vom Nummernschild wieder einzuschwärzen.

Laut FZO (§10) tun die Halter der Fahrzeuge somit das richtige, denn die Kennzeichen müssen nicht nur sauber sondern auch lesbar sein. Aber nun kommt das Straßenverkehrsgesetz ins Spiel. Durst steht im §22 unter „Kennzeichenmissbrauch“, dass das Nummernschild nicht verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt werden darf. Kurz: Wird das Nummernschild manipuliert oder ist es nicht mehr gut lesbar droht ein Bußgeld.

Siehe auch  Fahren mit abgelaufenem Saisonkennzeichen!

Im schlimmsten Fall, droht also ein Bußgeld, obwohl man doch nur für eine gute Lesbarkeit des Kennzeichens sorgen wollte? In der Tat! Das kann passieren, auch beim TÜV könnte ein Kennzeichen welches nachlackiert wurde zu Problemen führen. Aus dem Grund empfehlen Experten aus der Automobilbranche, dass man bei verwitterten, beschädigten oder nicht mehr gut lesbaren Kennzeichen sich neue besorgen sollte, denn das schlimmste was einem passieren könnte in dem Fall wäre eine Anklage wegen Urkundenfälschung.

Wer die Kennzeichen online bestellt, spart sich also Stress, Zeit und Geld. Doch nicht vergessen, mit den neuen Nummernschildern, muss man noch zum Straßenverkehrsamt, denn die notwendigen amtlichen Siegel müssen natürlich aufgebracht werden.

Also: Was tun wenn das alte Nummerschild verblichen ist? Einfach neue bestellen, das schont den Geldbeutel und sieht auch später besser aus als wenn man sich selbst als Pablo Picasso auf Blech versucht hat.

7 thoughts on “Darf man Kennzeichen nachschwärzen / anmalen / nachzeichnen?

  1. Jörg Maschke

    Und wie sieht das bei einem alten DIN Kennzeichen aus, wird das ohne Probleme neu gestempelt? Auch dann wenn die Plaketten noch im „Töpfchen“ montiert sind?

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  2. Steffen

    Das Problem der abgenutzten Farbe lässt sich einfach beheben, in dem man zu einem offiziellen Schilderdienst geht , am besten dort wo eine Zulassungstelle ist. Da für wenig Geld die Schilder einmal durch die Maschine laufen lassen, die die Farbe aufbringt. Bei verbeulten Kennzeichen geht das nicht. Die müssten gegen Neue ausgetauscht werden und mit den amtlichen Siegel in der Zulassungsstelle legitimiert werden.

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  3. Erwin Koschinsky

    Suuuuuper,
    Ein Statement direkt aus der Feder des Verbandes der Schildermacher (auch „Schildbürger“ genannt)
    Die Veränderung gem. StVG Par. 22 ist gegeben, wenn die Les-/Erkennbarkeit beeinträchtigt ist. Das Nachschwärzen der gegebenen Ziffern und Zahlen ist logischer Weise keine Veränderung… allerdings kann man mit dieser Erkenntnis keine unnötigen neuen Schilder verkaufen!
    ….so sieht es zumindest der freundliche Sachverständige und Prüfer eines TÜVs.

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  4. Kalle Grabowsky

    @Erwin:
    >> Das Nachschwärzen der gegebenen Ziffern und Zahlen ist logischer Weise keine Veränderung… <<

    Ziemlicher Holzweg, vor allem, weil die Polizei regelmäßig dann wg. des Verdachts der Urkundenfälschung eine Anzeige aufnimmt. Da die Kennzeichen entsprechende in dem Fall Beweismittel sind, darf man dann sowieso neue Schilder anfertigen lassen….ohne Kennzeichen am Auto fährt es sich sonst recht schlecht….

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