Das ändert sich 2020 für Autofahrer

Neues Jahr, neue Regeln? Wie immer zum neuen Jahr gibt es auch im Straßenverkehr Neuregelungen, die es zu beachten gilt. Es geht um Strafen für Rettungsgassen-Verweigerer, um Änderungen beim Führerschein und – natürlich – um höhere Bußgelder. Bislang (Januar 2020) gelten noch die alten Regelungen, denn der Bundestag muss im Februar über den Gesetzesentwurf zur Änderung der Bußgelder abstimmen. Der Antrag dazu wurde erst Ende 2019 eingereicht.

Höhere Strafen bei nicht gebildeter Rettungsgasse

Rettungsgasse

Rettungsgasse bereits bei Schrittgeschwindigkeit bilden!

Verkehrsrowdys und rücksichtslose Fahrer, die keine Rettungsgasse bilden, werden ab 2020 härter bestraft. Tritt die verschärfte Straßenverkehrsordnung in Kraft, werden bis zu 320 Euro Bußgeld fällig. Außerdem gibt es einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Obgleich das Fahrverhalten vieler Autofahrer inzwischen deutlich besser geworden ist und deutlichere Rettungsgassen gebildet werden, gibt es leider immer noch zu viele Missachter dieser Rettungsregelung

Neue Schlichtungsstelle für Verbraucher

Gerade beim Kauf von Kfz-Teilen gibt es häufig Ärger. Streitigkeiten drohen zudem bei der Nutzung von Verkehrsdienstleistungen – unglaublich viele Menschen haben sich schon einmal mit Taxifahrern und Mietdiensten auseinandersetzen müssen. Seit dem 1. Januar 2020 können Betroffene nun die Universalschlichtungsstelle nutzen. Ihre Aufgabe ist es, ohne Hinzuziehung eines Gerichts für ein Ende der Diskussionen zu sorgen. Endlich sind damit auch die Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen, bei denen sich niemand an eine branchenspezifische Schlichtungsstelle wenden konnte, weil es diese schlichtweg nicht gab.

Erhöhung der Bußgelder

Blitzer

Achtung! Blitzer-Apps auf dem Smartphone sind verboten

Dieser Punkt ist für viele Autofahrer sicherlich am interessantesten: die neuen Bußgelder. Die Neuregelungen betreffen verschiedene Bereiche der Teilnahme im Straßenverkehr und sie gestalten sich nach Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung wie folgt:

  • Parken in zweiter Reihe: Bußgeld bis 55 Euro (statt bisher 15 Euro), teilweise wird von 100 Euro gesprochen, in gravierenden Fällen soll es Punkte in Flensburg geben
  • kein Halten auf Schutzstreifen mehr erlaubt, Bußgelder wie beim Parken in zweiter Reihe möglich
  • Parken auf Geh- und Radwegen: 55 Euro Bußgeld, Erhöhung auf bis zu 70 Euro, wenn dabei ein Radfahrer gehindert wird oder wenn dieser auf die Straße ausweichen muss
  • beim Überholen nicht ausreichend Platz zum Radfahrer gelassen: 80 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
  • Gaffen und Fotografieren an der Unfallstelle: Erhöhung des Bußgeldes, konkrete Zahlen liegen voraussichtlich im März 2020 vor
  • Nutzung von Blitzer-Apps: Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg
  • rechts Abbiegen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt, ansonsten drohen Bußgelder von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg

Wer anderen Menschen nicht hilft und zum Beispiel bei einem Unfall zuerst zum Smartphone greift und den Vorfall fotografiert oder filmt, statt zu helfen, muss bislang mit Geldstrafen von bis zu 1000 Euro und sogar mit bis zu einem Jahr Freiheitsentzug rechnen. Wie hoch diesbezügliche Strafen künftig ausfallen, steht noch nicht fest.

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Weitere Änderungen im Straßenverkehr ab 2020

In Zukunft soll es Städten und Gemeinden erlaubt sein, Busspuren durch Fahrgemeinschaften nutzen zu lassen. Dafür müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein: Autos oder Motorräder mit Beiwagen müssen mit wenigstens drei Personen besetzt sein und es sind eigene Straßenschilder vorhanden, die auf die Nutzung der Busspuren durch Carsharing-Fahrzeuge hinweisen. Damit wird das Ziel weiter verfolgt, den Individualverkehr in den Städten zu senken, was bislang unter anderem aus Mangel an Haltemöglichkeiten gescheitert ist. Zudem soll es neue Straßenschilder geben, die auf Parkplätze für Elektroautos hinweisen.

Es soll ein neues Verkehrsschild eingeführt werden, durch das Zweiräder nicht mehr überholt werden dürfen. Ist es erlaubt, gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Radfahrer innerorts. Außerorts sollen es wenigstens zwei Meter sein, die eingehalten werden müssen.

Fahren zwei Radler nebeneinander, ist das erlaubt, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Für Radfahrer gilt außerdem, dass sie einen eigenen grünen Pfeil für das Rechtsabbiegen an Kreuzungen bekommen.

Autos dürfen künftig an Kreuzungen und Einmündungen nicht mehr parken bzw. müssen sie einen Mindestabstand von acht Metern zu den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten bzw. von fünf Metern zu den Eckausrundungen einhalten. Das gilt immer dann, wenn ein Radweg vorhanden ist, der benutzungspflichtig ist.

Lang-Lkw mit Maßen von 18,75 bis 25,25 Meter Länge müssen zwingend einen Abbiegeassistenten installiert haben. Außerdem müssen sie mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten besitzen. Diese Regelungen gelten ab dem 1. Juli 2020. Neufahrzeuge sind damit zu diesem Termin auszustatten, Bestandsfahrzeuge müssen bis zum 1. Juli 2022 nachgerüstet werden.

Änderungen beim Führerschein

Führerschein

Wer einen B-Führerschein hat, darf künftig leichte Motorräder – 125er genannt – auch ohne zusätzlichen Motorradführerschein fahren.

Änderungen soll es auch beim Führerschein geben, doch auch diese Neuerungen sind noch nicht verabschiedet. Die Planung sieht vor, dass es für Fahrschüler künftig ausreichend sein soll, eine Schulungsstunde mit einem Fahrzeug mit manueller Schaltung zu absolvieren, um danach einen Schaltwagen fahren zu können, auch wenn nur der Automatik-Führerschein vorliegt. Bisher war dafür eine zweite, amtlich anerkannte, Prüfung nötig.

Bundesverkehrsminister Scheuer hat zudem einen Entwurf vorgelegt, bei dem es um das Fahren von Leichtkrafträdern geht. Ist der Fahrer mindestens 25 Jahre alt und hat sei wenigstens fünf Jahren den Führerschein der Klasse B, soll es möglich sein, dass er auch ohne weitere Prüfung Motorräder der 125er-Klasse fahren darf. Eine Theoriestunde von 90 Minuten Dauer sowie sechs Praxis-Fahrstunden sollen genügen, um mit den leichten Motorrädern unterwegs sein zu dürfen.

Bereits Ende Oktober 2019 wurde beschlossen, dass der Rollerführerschein künftig früher abgelegt werden darf. Es soll Jugendlichen schon ab 15 Jahren erlaubt sein, diesen Führerschein abzulegen. Allerdings ist es Sache der einzelnen Bundesländer, ob sie dieser Änderung zustimmen und die neue Regelung wirklich umsetzen, oder ob sie bei der alten Regelung bleiben.

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Die Umwelt im Blick

Wey-S

Der Autokonzern Great Wall hat in nur drei Jahren in China mit Wey-S nach Europa

Werden bislang umweltfreundliche Elektroautos mit einem Nettolistenpreis von wenigstens 40.000 Euro gekauft, gibt es einen Umweltbonus von 4.000 Euro. Dieser Bonus soll mit der Neuregelung angehoben werden, sodass bis zu 6000 Euro gezahlt werden. Liegt der Kaufpreis des Elektrofahrzeugs bei einem Nettolistenpreis von bis zu 65.000 Euro, kann der Zuschuss auf 5.000 Euro heraufgesetzt werden.

Der Zuschuss bei Plug-in Hybriden soll bei 4.500 Euro liegen, wenn der Listenpreis des Fahrzeugs bis 40.000 Euro netto beträgt. 3.750 Euro werden bei einem Listenpreis von bis zu 65.000 Euro netto gezahlt.

Wann die neue Förderrichtlinie in Kraft tritt, ist allerdings noch gänzlich ungeklärt, denn die EU-Kommission muss diese noch prüfen.

Bisher gibt es in Stuttgart ein großflächiges Fahrverbot für Dieselfahrzeuge, die nur die Euro-4-Norm erfüllen. Das Verbot gilt sogar für Bewohner der Stadt. Ähnliche Regelungen gibt es auch in weiteren deutschen Großstädten, zu denen in 2020 sicherlich noch einige dazukommen werden.

Im Sinne der Umwelt sind auch die strengeren Verbrauchsmessungen der Fahrzeugmodelle. Seit dem 1. Januar 2020 gibt es die Pflicht zum „Fuel Consumption Monitoring“, was bedeutet, dass einige Verbrauchsdaten lebenslang gespeichert werden müssen. Dazu zählen unter anderem die Länge der elektrisch gefahrenen Strecken und der durchschnittliche Verbrauch des Fahrzeugs.

Änderungen bei der Versicherung von Fahrzeugen

eVB

Kfz-Versicherung & eVB sofort online per SMS oder Mail

Seit dem 1. Januar 2020 gelten neue Regelungen bei der Kfz-Versicherung von Fahrzeugen. Sie sind in andere Typklassen eingeordnet worden, was für rund elf Millionen Autos zutrifft. Rund ein Drittel ist von einer Verbesserung betroffen und profitiert von der Neueinstufung, die übrigen müssen mit höheren Beiträgen rechnen. An der Typklasse bemisst sich der Beitrag und je höher diese ist, desto höher sind auch die Prämien.

Änderungen auch im Ausland

Höhere Bußgelder gelten auch für alle die Autofahrer, die im Ausland unterwegs sind. Spanien verlangsamt den Verkehr und setzt das Tempolimit auf 30 km/h in geschlossenen Ortschaften, was überall dort gilt, wo es nur eine Fahrspur pro Richtung gibt. Ansonsten können die Gemeinden Tempo 50 festsetzen.

Darüber hinaus sollen auch die Bußgelder im Ausland drastisch steigen. Bei zu schnellem Fahren auf Schnellstraßen mit einem Limit von 90 km/h soll es ab einer gemessenen Geschwindigkeit von 111 km/h bis zu 300 Euro Bußgeld geben. Bislang fahren 100 Euro fällig. Diese Regelung gilt für Spanien.

Doch auch in Italien müssen Autofahrer Neuregelungen hinnehmen: 400 Euro wird es kosten, wenn sich jemand mit dem Handy am Steuer erwischen lässt. Bislang wurden 165 Euro fällig. Dazu kommt ein Fahrverbot zwischen sieben und 30 Tagen. Wer wiederholt auffällt, kann ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten auferlegt bekommen. In Großbritannien werden für das Handy am Steuer 200 Pfund fällig.

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