Das Klebe-Kennzeichen kommt zurück – leider nur für Elektrotretroller

Alles dreht sich im nächsten Jahr um die Elektromobilität. Nicht etwa weil neue Elektrofahrzeuge wie z.B. der Audi e-tron oder der Mercedes-Benz EQC auf die Straße rollen, nein vor allem geht es um die letzte Meile. Tretroller mit Elektroantrieb gibt es schon seit geraumer Zeit. In einigen Ländern werden diese auch schon im öffentlichen Straßenverkehr „legal“ eingesetzt. Diese kleinen Elektrotretroller können zeitlich begrenzt gemietet und anschließend einfach wieder abgestellt werden. Gerade für Stadt-Touren, Sightseeing oder einfach mal nur schnell eine Besorgung in einer fremden Stadt eine wirklich ideale Geschichte. Günstiger als ein Taxi und vermutlich unterm Strich auch schneller.

Diese Elektroroller kann man auch in Deutschland kaufen, darf diese aktuell aber noch nicht auf der öffentliche Straße benutzen. Dabei sind diese Elektro-Tretroller doch viel zu schade um in Firmen, Messehallen oder auf Privatgrundstücken zu verbleiben.

Klebe-Kennzeichen

Das hat man nun auch in der Politik erkannt und nebenbei noch ein neues Erwerbsmodell geschaffen, denn die Elektrotretroller darf man im Jahre 2019 auch nicht einfach so auf der Straße fahren, ne dafür gibt es Auflagen die man erfüllen muss.

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Noch ist nichts in Stein gemeißelt, aber so sieht die Elektrotretroller Planung derzeitig aus:

Tretroller die bis maximal 20 km/h schnell sein dürfen, dürften dann auf den Straßen bzw. auf den Fahrradwegen gefahren werden. Der Roller braucht dafür natürlich eine Beleuchtungseinrichtung und die Fahrer müssen über 15 Jahre alt sein und mindestens über einen Mofa-Führerschein (hat den noch jemand gemacht?) besitzen. Die Tretroller sollen darüber hinaus über Blinker (kein Witz) verfügen, da man davon ausgeht, dass man hier nicht mit der Hand den Richtungswechsel vornehmen kann. Eine Helmpflicht besteht, wie beim Fahrrad, derzeitig nicht bzw. ist nicht geplant (wäre aber vermutlich besser, wenn man den Elektrotretroller-Fahrern nicht einmal das einhändige beherrschen zutraut).

Was braucht ein Fahrzeug was in Deutschland auf der Straße betrieben werden soll? Natürlich ein Kennzeichen! Ein Versicherungskennzeichen, ganz ähnlich wie bei einer Mofa oder einem Roller. Nun hat man sich auch in Berlin gedacht: „So ein großes Schild, passt da hinten ja gar nicht dran!“ – wir sind echt froh, dass sich die Politiker nicht gedacht haben das Kennzeichen einfach auf dem Rücken der Fahrer zu platzieren.

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Das Klebe-Kennzeichen ist zurück!

Leider nur für die Elektro-Tretroller, aber immerhin. Das Versicherungskennzeichen zum Aufkleben soll die Größe 6,5 x 5,5 cm haben und unterhalb vom hinteren Licht montiert / aufgeklebt werden…

…wer aktuell mit so einem Elektro Tretroller fährt und dabei im öffentlichen Straßenverkehr erwischt wird, kann sich ein Bußgeld von ca. 70 Euro (zzgl. Gebühren) einfangen. Das wird sich vermutlich in der Zukunft nicht ändern, wenn es eine Zulassungsmöglichkeit für Elektro Tretroller gibt.

…und es gibt noch eine Idee für 2019: Die Kommunen dürfen entscheiden, welche Orte sie für die Elektro-Tretroller freigeben wollen. Fußgängerzone, Parks, Fußwege… dafür wird es dann extra neue Schilder mit einem stilisieren Elektro-Tretroller geben. Wir freuen uns bereits jetzt auf den Schilder-Wald und werden Sie hier in unserem Kennzeichen-Blog natürlich auf dem Laufenden halten.

3 thoughts on “Das Klebe-Kennzeichen kommt zurück – leider nur für Elektrotretroller

  1. Olaf G.

    Ich wäre lieber für eine Kennzeichenpflicht ( so wie zum Beispiel bei Mofas/ Roller etc. ) an Fahrrädern.
    So wie manche fahren !!!!

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