Die KFZ-Zulassung geht online – i-Kfz zündet die dritte Stufe!

Jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen, dann könnte es laut Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer schon bald sobald sein: Die KFZ-Zulassung geht online – i-Kfz zündet die dritte Stufe!

Zugegeben, wir selbst haben schon damit nicht mehr gerechnet. Die Hürden bleiben auch zunächst hoch, aber seit dem 01.01.2015 kann man ja immerhin schon, als Privatperson, die Fahrzeuge online abmelden (also außer Betrieb setzen).

i-KFZ - Bald könnte es wirklich los gehen...

i-KFZ – Bald könnte es wirklich los gehen…

 

Seit dem 01.10.2017 konnten die gleichen Privatpersonen unter ganz spezifischen Bestimmungen das Fahrzeug dann auch wieder online anmelden. Genauer gesagt konnte die Wiederanmeldung online beantragt werden, wenn sich nichts verändert hat.

Was kann i-Kfz demnächst noch?

Nun soll es im Laufe dieses Jahres soweit sein. Eine reine Online-Anmeldung des Fahrzeuges. Zunächst für Privatpersonen, später dann auch für Unternehmen.

Aber die Vorraussetzungen bleiben! Wenn der Bundesrat zustimmt, dann braucht man für die Online-Anmeldung des Autos definitiv einen neuen Personalausweis (nPA) oder einen elektronischenAufenthaltstitel (eAT). Beide Dokumente müssen über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID) verfügen. Dazu braucht man dann noch ein passendes Kartenlesegerät oder aber – und da schauen Apple Nutzer nun zunächst in die Röhre – ein Android-Smartphone. Denn das Kartenlesegerät kann auch durch die „AusweisApp2“ ersetzt werden.

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i-Kfz – die Internetbasierte Fahrzeug-Zulassung geht nun also in die dritte Stufe. Die digitale KFZ-Zulassung wird die Fahrt zum Straßenverkehrsamt überflüssig machen. Das spart Zeit, Geld und vermutlich auch Nerven. Aber Sonderfälle müssen vermutlich auch noch in einigen Jahren den Weg zum Amt auf sich nehmen, nämlich bei Sonderkennzeichen (kurze Kennzeichen) oder weiteren Dienstleistungen vom Amt.

Wann zündet die dritte Stufe von i-Kfz? Wenn der Bundesrat zustimmt, soll es im Laufe dieses Jahres los gehen. Wer keinen neuen Ausweis hat mit der eID, dieses Feature damals also nicht gebucht hat, der wird auch weiterhin von dem Online-Angebot kein Gebrauch machen können. Aber dennoch ist es unserer Meinung nach der richtige Schritt in die richtige Richtung, weniger Bürokratie und endlich hat die Bundesregierung auch mal einen weiteren Auftrag aus dem Koalitionsvertrag realisiert.

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