Geblitzt worden – Wann lohnt sich ein Einspruch?

Achtung! Keine Rechtsberatung sondern eine Tatsache: Einspruch einlegen kann jeder, doch manchmal macht es einfach keinen Sinn.

Wer zu schnell unterwegs war und dabei geblitzt wurde, der muss halt die Strafe dafür bezahlen. Aber oft ist eine lückenlose Dokumentation einfach nicht möglich. Wer ist denn an dem Tag das Auto gefahren? Ist das Foto vom Blitzer unscharf und man kann keinen Fahrer erkennen, dann kann sich ein formloser Einspruch schnell rentieren. Das Gleiche gilt auch bei offensichtlichen Messfehlern oder Zahlendrehern.

Wie legt man einen Einspruch ein?

Nach dem Bußgeldbescheid hat man in der Regel zwei Wochen Zeit um einen Einspruch einzulegen. Diesen muss man nicht einmal begründen, bei offensichtlichen Sachen (wie z.B. der Tatsache, dass man auf dem Foto den Fahrer nicht erkennen kann) macht es natürlich Sinn und beschleunigt den Prozess.

Wann verjähren Blitzerfotos?

Man ist also geblitzt worden, doch wann kommt der Brief? Die Frage kann man auch mit der Verjährung beantworten, denn nicht nur unscharfe Fotos eignen sich für einen schnelle Einspruch sondern auch die Tatsache der Verjährung. Der Bußgeldbescheid muss (hier in Deutschland) nämlich spätestens drei Monate nachdem man geblitzt wurde zugestellt sein. Der Brief muss also innerhalb von drei Monaten beim Fahrzeughalter eingehen.

Siehe auch  Radfahrer vs. Autofahrer – der Kampf um die Straße

Was passiert nach dem Einspruch?

Bei den soeben skizzierten Fällen ist eine Verfahrenseinstellung oft die Regel, allerdings sollte man aufpassen, denn bei weniger gravierenden Mängeln (z.B. ein Zahlendreher im Anschreiben, falsche Automarke etc.) sollte man sich unbedingt mit einem Verkehrsrechts-Anwalt beraten.

Gerade bei geringeren Geldstrafen (ohne Punkte und Fahrverbot) macht es in dem Fall eher Sinn das Bußgeld zu bezahlen. Gerade hier in Deutschland sind die Bußgelder bei Geschwindigkeitsübertretungen ja noch im Rahmen, vor allem wenn man mal über die Landesgrenzen schaut.

Nach dem Einspruch wird die Behörde den Fall überprüfen, entweder sie gibt den Einspruch statt und legt den Fall zu den Akten oder der Aktenberg wandert weiter zu Gericht und da kommen wir zum wichtigsten Punkt:

Gut abwiegen! Kostenfalle Einspruch!

Denn auch wenn der Einspruch zunächst kostenlos möglich ist, drohen höhere Kosten. Die entstehen nämlich dann, wenn die Behörde den Einspruch ablehnt und der Fall vor Gericht landet. In dem Fall summieren sich, in dem Fall wenn man verlieren sollte, zu dem Bußgeld noch die Kosten für das Verfahren und weitere Gebühren bzw. Auslagen.

2 thoughts on “Geblitzt worden – Wann lohnt sich ein Einspruch?

  1. Manfred

    Meine Frage:
    Bin heute geblitzt worden auf der A1 geblitzt worden.
    Ich fuhr auf der linken Seite an einer Kolonne LKW vorbei, mit 90Km/h
    Etwas zu spät erkannte ich das die Fahrbahn in einer Spur auslief wegen Baustelle.
    Ich war gezwungen eine Lücke auszunutzen um nicht zum Stillstand zu kommen, dabei musste ich kurzfristig die Geschwingigkeit erhöhen um auf die linke Fahrspur zu kommen, dabei blitzte es schon als ich neben dem LKW fuhr, vor dem ich einscheren wollte.
    Meine Geschwindigkeit muss bei 110 gewesen sein, so dass ich mit einem Bescheid zu rechnen habe.
    Kann man in diesem Fall einen wirksamen Einspruch erreichen????
    Danke ihnen für eine Antwort

    Antworten

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