Gefälschte Zulassungs-Siegel – Kreative Herforderin mit falschen Kennzeichen gestoppt

Selbstgemachte Geschenke sind zur Weihnachtszeit ja sehr beliebt, selbstgemachte Zulassungs-Stempel, die sollte man sich aber besser ersparen. Das musste die 32-jährige Toyota Starlet Fahrerin aus Herford nun auch feststellen, denn die Dame wurde mit ihrem Fahrzeug von einer Polizeistreife gestoppt und zur Rede gestellt.

Der Grund: Das Fahrzeug hatte keine TÜV-Plakette und offensichtlich auch ein verändertes Siegel am hinteren Kennzeichen. Bei der näheren Überprüfung der beiden Kennzeichen stellten die Polizeibeamten dann fest, dass nicht nur das hintere Siegel „gefälscht“ war, sondern auch das vordere. Am vorderen Nummernschild klebte anstelle eines Zulassungssiegel eine Briefmarke, am hinteren Kennzeichen war es ein Teil vom Briefumschlag der Finanzverwaltung Herford.

kennzeichenmissbrauch

Als die 32-jährige Toyota Starlet-Fahrerin darauf angesprochen wurde, sagte sie den Polizeibeamten, dass sie auf dem Weg zum Straßenverkehrsamt sei. Eigentlich gar nicht so unklug, dumm war nur, dass das Amt bereicht geschlossen hatte. Als die beiden Polizeibeamten die Dame darauf hingewiesen hatten, verweigerte die Herforderin die weitere Aussage.

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Doch warum fuhr sie überhaupt mit den falschen Siegeln?

Die weitere Recherche der Polizei ergab, dass der Toyota Starlet bereits im Oktober des vergangenen Jahres amtlich außer Betrieb gesetzt wurde. Die Weiterfahrt wurde der Dame vor Ort untersagt und eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Kennzeichenmissbrauchs und Verstößen gegen das Pflichtversicherungs- und das Kraftfahrzeugsteuergesetz erstattet. Die durchaus kreative Herforderin wird nun vermutlich noch mehr Post zum basteln bekommen, hoffentlich macht sie daraus keine neuen Siegel sondern hat aus der Aktion gelernt.

kennzeichenvorne

Kennzeichenmissbrauch kann nämlich richtig teuer werden. Schauen wir mal im Strafgesetzbuch (StGB) § 267 nach, dort steht geschrieben, dass die Herstellung einer täuschend echt aussehenden Urkunde, die Modifizierung einer echten Urkunde und ihr Gebrauch (was ja hier vermutlich vorliegen dürfte) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. Ich möchte noch erwähnen, dass auch der reine Versuch – also nur die reine Modifizierung – bereits strafbar ist. Punkte in Flensburg gibt es auch noch obendrauf.

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Quelle: Pressemitteilung der Polizei Herford – Fotos: © Polizei Herford

Und die Moral von der Geschicht? Fälsche deine Kennzeichen nicht!

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