Kennzeichen teilt man nicht – auch nicht unter Freunden! Kennzeichen-Sharing in Wiesbaden!

In der Nacht vom 02.11 auf den 03.11.2018 passierten in Wiesbaden Dinge, über die wir normalerweise lieber nicht berichten wollen würden: Kennzeichen-Sharing!

Zwei junge Herren, gerade einmal 18 und 20 Jahre alt, fuhren am Freitagabend ein illegales Straßenrennen, einer der Beteiligten fuhr ohne passenden Führerschein. Die herbeigerufenen Polizisten staunten allerdings nicht schlecht, als sie die beiden Fahrzeuge und die Mobiltelefone der beiden Herren sicherstellten, denn beide Fahrzeuge waren mit den gleichen Kennzeichen ausgestattet.

Kennzeichen-Sharing in Wiesbaden

Kennzeichen-Sharing in Wiesbaden

Beide Fahrzeuge fuhren mit erhöhter Geschwindigkeit auf der B417 aus Richtung Taunusstein kommend in Richtung Stadtmitte. Dabei, so vermeldet es die Presseabteilung der Polizei, sei es laut Zeugenauskunft zu Berührungen der beiden Fahrzeuge und zu riskanten und waghalsigen Fahrmanövern gekommen.

Gegen die beiden Herren wurden nun gleich mehrere Anzeigen gefertigt, so wird beiden die Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen vorgeworfen. Dazu gesellen sich die Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, des Kennzeichenmissbrauchs und der Urkundenfälschung. Einer der beiden Herren darf sich darüber noch über die Anzeige wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis freuen. Zynisch könnte man nun sagen, dass er diesen immerhin nicht mehr verlieren kann, aber wir wollen das nicht verharmlosen.

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Kennzeichen-Sharing ist illegal!

Doch warum sind die beiden Herren auf die Idee des illegalen „Kennzeichen-Sharing“ gekommen? Die Polizei geht davon aus, dass das zweite beteiligte Fahrzeug in Kerpen gekauft wurde. Dort war es bereits abgemeldet und verfügte somit über keine amtlichen Nummernschilder. Da die beiden Herren über kein Überführungskennzeichen verfügten, also weder rote Nummern noch Kurzzeitkennzeichen verfügbar waren, wurde das Fahrzeug mit einem Nummernschild des ersten Fahrzeuges ausgerüstet.

An einem der beiden Fahrzeuge konnten von der Polizei massive Unfallschäden festgestellt werden, nach dem aktuellen Ermittlungsstand geht die Polizei Wiesbaden davon aus, dass mit diesem Fahrzeug möglicherweise auch weitere Unfälle verursacht wurden. Allerdings – und das spricht derzeitig für die Angeklagten – konnte bis dato kein weiterer Geschädigter ermittelt werden. Bis dato bleibt also auszuschließen, dass sich der Verursacher unerlaubt von einer Unfallstelle entfernt hat. Der 20-jährige Fahrer bestritt bei der Konfrontation mit den Vorwürfen eine Tatbeteiligung seinerseits, der jüngere Fahrer gab zumindest die Fahrereingeschaft zu. Was beide nun eint? Derzeitig haben beide keinen Führerschein! Was lehrt uns das? Finger weg vom Kennzeichen-Sharing! Nummernschilder teilt man nicht, auch nicht unter Freunden, ohne Führerschein fährt man nicht, auch nicht für Freunde und illegale Straßenrennen liefert man sich natürlich auch nicht.

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Die Polizei ist aktuell noch auf der Suche nach Fahrer die durch die beiden gefährdet wurden, auf der Suche nach Zeugen, andere Verkehrsteilnehmer und ggf. Opfer von möglicherweise begangenen Verkehrsunfallfluchten. Hinweise nimmt das 1. Polizeirevier unter 0611 – 3452140 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

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