Kennzeichen-Umstellung in Main-Kinzig-Kreis

Ab Mitte Juni können sich Kfz-Halter für Kennzeichen HU entscheiden

Die mehrjährigen Bemühungen von Landrat Erich Pipa [SPD] im Main-Kinzig-Kreis haben zum Erfolg geführt. Ab Mitte Juni, genau gesagt ab 15. Juni 2016, kann die von ihm angestrebte Vier-Kennzeichen-Lösung im Main-Kinzig-Kreis dahingehend umgesetzt werden, dass im gesamten Landkreisgebiet unter den vier Kfz-Kennzeichen GN, MKK, SLÜ und HU für Hanau frei ausgewählt werden kann. Jeder der will und möchte, kann von einem der drei Kfz-Kennzeichen ab Mitte Juni auf das Kfz-Kennzeichen HU wechseln.

Kfz-Kennzeichen GN MKK SLÜ HU

Wer nun von „MKK“, „GN“ oder „SLÜ“ auf „HU“ wechseln möchte, hat dazu an zwei Nachmittagen in der Woche die Möglichkeit, und zwar montags und mittwochs.

Dass Deutschlands Behördenmühlen langsam aber gründlich mahlen, zeigt die Zeitdauer der Bemühungen von Pipa. Rund drei Jahre hat es gedauert, bis das Anliegen des Landrates die Instanzen in den zwei Verkehrsministerien von Land und Bund durchlaufen hat. Der Erfolg lässt sich sehen, denn der Antrag wurde letztendlich in unveränderter Form so genehmigt, wie er von Beginn an beabsichtigt war. Jetzt ist Pipa mit seiner Behörde am Zuge, um die gewünschte Umstellung vor Ort umzusetzen. Erwartet wird eine hohe Zahl an Nachfragen, bis hin zu einem Run auf die beiden dafür zuständigen Kfz-Zulassungsstellen in Hanau und in der Gemeinde Linsengericht.

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Die praktische Abwicklung ist innerhalb der nächsten sechs Wochen folgendermaßen geplant: Von Mitte Juni bis Ende Juli werden jeweils montags und mittwochs zwischen 14.00 Uhr und 15.30 Uhr, also anderthalb Stunden lang, an beiden Kfz-Zulassungsstellen ausschließlich die Kfz-Kennzeichenumstellungen auf HU bearbeitet. Terminvergaben erfolgen per E-Mail unter hu-kennzeichen@mkk. Unter dieser Mailadresse können ab sofort auch Termine reserviert werden. Die werden nach der Reihenfolge des Antragseinganges vergeben. Diese Sonderöffnungszeiten gelten exklusiv für die Umstellung des Kfz-Kennzeichens. Umgekehrt können von Mitte Juni bis Ende Juli diese Kennzeichenumstellungen nicht zu den ansonsten üblichen Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstellen beantragt werden.

Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Sammelanträge können nicht gestellt werden
  • Je Termin wird ein einziger Antrag auf Kfz-Kennzeichenumstellung bearbeitet
  • Eine Terminweitergabe an Dritte ist nicht möglich
  • Terminreservierung und Terminbestätigung müssen zueinanderpassen, in dem Sinne identisch sein
  • Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II sind vorzulegen
  • Der aktuelle Hauptuntersuchungsbericht [HU] ist mitzubringen
  • Das derzeitige, bisherige Kfz-Kennzeichen wird gebraucht
  • Der Antragsteller muss einen gültigen Personalausweis vorlegen
  • Als Bevollmächtigter benötigt er die Vollmacht des Vollmachtgebers und den eigenen Personalausweis
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Landrat Pipa weiß aus Erfahrung, dass in den ersten Wochen das Interesse an der Kfz-Kennzeichenumstellung besonders groß sein wird. Mit diesem bürgerfreundlichen Angebot kommt er beiden Seiten entgegen. Die Arbeit in den Kfz-Zulassungsstellen wird gut strukturiert, und die Wechselwilligen brauchen nicht lange zu warten.

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