Kennzeichenbeleuchtung für Autos und Motorräder

Wie für alles im Straßenverkehr, gelten auch für die Kennzeichenbeleuchtung bei Autos und Motorrädern in Deutschland genaue Richtlinien und Vorschriften. Gleichzeitig gibt es verschiedene Möglichkeiten, Kfz-Kennzeichen zu beleuchten. Allerdings gelten beim Austausch der Beleuchtungsart ebenfalls festgeschriebene und detaillierte Vorgaben, die beachtet werden müssen, um sich im legalen Rahmen zu bewegen und zu gewährleisten, dass weder Versicherungsschutz noch Straßenzulassung des Fahrzeuges außer Kraft gesetzt werden. Im Folgenden soll nun kurz und anschaulich erläutert werden, welche verschiedenen Möglichkeiten der Beleuchtung für das Nummernschild existieren, welche erlaubt sind und welche nicht.

kennzeichebeleuchtung

Das Nummernschild muss indirekt angeleuchtet sein und darf andere Verkehrsteilnehmer auf keinen Fall blenden oder in anderer Form beeinträchtigen

Die Lesbarkeit eines Kfz-Kennzeichens muss zunächst einmal immer gewährleistet sein. Das Nummernschild muss indirekt aus einem bestimmten Winkel angeleuchtet sein und darf andere Verkehrsteilnehmer auf keinen Fall blenden oder in anderer Form beeinträchtigen. Dies gilt für alle Kfz und Anhänger, ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Mofas und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, die nicht mit einem klassischen Nummernschild, sondern lediglich mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet sind. Die vom Gesetzgeber weiter vorgegebenen Richtlinien besagen, dass die Farbe der Beleuchtung weiß, sprich farblos, sein muss. Eine farbige oder gar bunte Kennzeichenbeleuchtung ist ausdrücklich nicht gestattet. Dennoch gibt es erlaubte Varianten der Beleuchtungsart.

Siehe auch  Umweltplakette: Kennzeichen nicht mehr lesbar. Was tun?

Viele Fahrzeugmodelle sind heutzutage mit Xenon-Scheinwerfern ausgestattet und eine Beleuchtung des Kfz-Kennzeichens mit LED´s ist ebenfalls gestattet. Auf diese Weise erzielt der Fahrzeughalter einen modernen Look bei gleichzeitig längerer Haltbarkeit der Beleuchtungsmittel. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass die LED-Beleuchtung für das Autokennzeichen mit dem europäischen Prüfzeichen (E) versehen sein muss. Des Weiteren muss die gesamte Beleuchtungsanlage des Fahrzeuges ausgetauscht werden. Der Tausch einzelner Glühbirnen gegen LED-Lichter ist in diesem Fall nicht ausreichend und demnach verboten.

Grundsätzlich ist also festzuhalten, dass jedes Beleuchtungssystem an einem Fahrzeug mit einer Bauartgenehmigung verbunden ist. Diese gilt für alle Scheinwerfer, Blinker, die Rückleuchten und auch für die Beleuchtung des Autokennzeichens. Diese Genehmigung legt fest, welche Lampen für das jeweilige Auto zugelassen sind. Wenn das Fahrzeug nicht von Haus aus mit LED-Leuchten am Eurokennzeichen ausgestattet ist, dürfen diese Leuchtmittel nur im Zusammenhang mit einer kompletten LED-Beleuchtungseinheit eingebaut werden.

Um sicher zu gehen, dass der legale Rahmen der Beleuchtung des Kennzeichens nicht verlassen wurde, hier einige Punkte, die zu beachten sind:

    • Alle lichttechnischen Einheiten müssen funktionieren, dazu gehört auch immer die Nummernschildbeleuchtung
    • Die vorhandene Kennzeichenbeleuchtung muss gleichmäßig sein
    • Das Autokennzeichen muss immer und bei allen Bedingungen gut lesbar sein
    • Die Beleuchtung des Kennzeichens darf andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden
    • Die Leuchtmittel dürfen nicht von der für das Fahrzeug zugelassen Bauartgenehmigung abweichen
Siehe auch  Stinkfinger im Strassenverkehr >> es wird teuer!

1 thought on “Kennzeichenbeleuchtung für Autos und Motorräder

  1. Manuel

    Guten Tag, an sich ein sehr schöner Artikel, aber… oh je, oh je,
    …man darf mittlerweile gar keine Autokennzeichen mehr ins Web hochladen, sonst landen sie alle auf dieser merkwürdigen Fahrerbewertungsseite und der Fahrzeughalter wird als mieser Verkehrsteilnehmer abgestempelt. Scheinbar werden da gezielt Suchmaschinen durchforstet. Mich hat’s auch schon erwischt, nachdem mein Kennzeichen auf dem Blog eines Bekannten abgebildet wurde.
    So kann’s gehen. 🙁

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