Kfz-Kennzeichen fotografieren und veröffentlichen – was ist erlaubt?

Ob und inwiefern ein Auto mit erkennbarem Kennzeichen fotografiert und veröffentlicht werden darf, hängt jeweils vom speziellen Einzelfall ab.

In der Regel dürfen Kfz-Kennzeichen veröffentlicht werden, insofern mit der Veröffentlichung nicht die Persönlichkeitsrechte des Besitzers angegriffen oder verletzt werden.

 Kfz-Kennzeichen veröffentlichen

Eine Veröffentlichung von Kfz-Kennzeichen ist nicht zwingend verboten

Persönlichkeitsrechtsverletzung – Die wichtigsten Fakten

Persönliche Daten unterliegen in der Regel immer dem Persönlichkeitsrecht der einzelnen Personen, Aufgrund der Zuordnungsfunktion gehören hier auch die KFZ-Kennzeichen dazu.
Damit dieses Recht, was im §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geregelt ist, verletzt wird, reicht es in der Regel nicht aus, wenn auf den veröffentlichten Fotos lediglich das Auto mit dem Nummernschild erkennbar ist. Privatpersonen können anhand eines Kennzeichens nicht automatisch den Fahrzeughalter ermitteln, weshalb eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes nur dann vorliegt, wenn die entsprechende Person mit auf dem Bild zu sehen ist. Des weiteren müssen noch mehrere Umstände vorliegen, damit eine Persönlichkeitsverletzung begründet werden kann. Im beidseitigen Interesse wird hier jeweils im Einzelfall entschieden.

Siehe auch  Kennzeichen gestohlen – was tun?

Eine Veröffentlichung ist nicht zwingend verboten

Bereits mehrfach entschieden Gerichte in Sachen Persönlichkeitsverletzung zugunsten der Angeklagten. Die Begründung hierfür ergibt sich daraus, das einer Privatperson keine Quellen zur Verfügung stehen, welche die persönlichen Daten des Fahrzeughalters preis geben. Bei KFZ – Kennzeichnen handelt es sich um keine sensible Information die zwingend geheim gehalten muss, zum Schutz des Fahrzeughalters. Besonders bei Personen, bei welchen persönliche Daten für jedermann frei zugänglich im Internet nachzulesen sind, wie bei Anwälten, Ärzten oder sonstigen Berufsgruppen welche meist selbst Lebensläufe und Anschriften im Internet veröffentlichen, gilt keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Anders sieht dies etwa bei einer Polizeibehörde aus. Wird von dieser ein Autokennzeichen automatisch aufgenommen und gespeichert, darf es nicht der Öffentlichkeit zugänglich sein. Zudem hat die Polizeibehörde die Möglichkeit, durch ein Autoschild den Fahrzeughalter zu ermitteln und könnte diesen ausspähen.

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Automatisierte Erfassung von Autokennzeichen

Veröffentlichung von Kfz-Kennzeichen – es kommt also darauf an…

Eine Entscheidung im Einzelfall ist unumgänglich, wenn es um die Frage geht, ob eine Veröffentlichung von KFZ – Kennzeichen die Persönlichkeitsrechte verletzt. Im Zweifel sollte diese Frage mithilfe eines Rechtsanwaltes geklärt werden.
Für eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung können, müssen jedoch nicht in jedem Fall, folgende Aspekte wichtig sein:

  • Im Hintergrund des Bildes sind weitere Daten des Fahrzeughalters zu erkenne, wie etwa der Name oder die Hausnummer.
  • Mit der Veröffentlichung kann der Fahrzeughalter geschädigt werden
  • Die Kennzeichen Erfassung oder Speicherung erfolgte automatisch, beispielsweise durch eine Behörde wie die Polizei

9 thoughts on “Kfz-Kennzeichen fotografieren und veröffentlichen – was ist erlaubt?

  1. Florian

    Gut zu wissen, dass man Kfz-Kennzeichen veröffentlichen kann, soweit die Persönlichkeitsrechte des Besitzers nicht verletzt werden. Ich habe im Internet Fotos mit meinem Nummernschild gefunden und wollte mehr darüber erfahren. Danke für den Beitrag, sehr hilfreich!

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  2. Nora

    Interessant, dass die Veröffentlichung von Kfz-Kennzeichen nicht zwingend verboten ist. Ich möchte mein Auto online verkaufen und werde ein paar Fotos machen. Ich frage mich, ob ich das Kennzeichen verstecken soll. Daher informiere mich gerne zum Thema. Danke für den Beitrag!

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  3. Lisbeth Maler

    Gut zu wissen, dass in der Regel Kfz-Kennzeichen veröffentlicht werden dürfen, insofern mit der Veröffentlichung nicht die Persönlichkeitsrechte des Besitzers angegriffen oder verletzt werden. Mein individuelles Wunschkennzeichen wurde bereits des Öfteren fotografiert. Schon amüsant, wenn man sein Auto überall im Internet wiedersieht.

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    1. Hups

      ich find das nicht so , mit dem Kenzeichen ist es ein leichtes die daten des Besitzers rauszufinden (da jedes EU Land andere regeln hat) und die spezis wo sowas ins netz stellen meist zugar noch die Geo daten dabei haben.
      also Heute im Netz morgen Gestohlen und in …………..

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  4. Heinz Becker

    Der Artikel ist aus dem Jahr 2016! Seit 2018 gilt die DSGVO. Damit ist seit 2018 das Kennzeichen personenbezogen. Weiter ist es damit egal ob Privatleute eine Datenquelle haben, es reicht aus dass es eine gibt. Auch Privatpersonen können u.U. eine Halterabfrage durchführen.
    Seit der Einführung der DSGVO gab es noch keine gerichtliche Entscheidung zu dem Thema, aber es ist sehr wahrscheinlich, dass die nicht mehr wie die hier angesprochenen Urteile ausfallen werden.
    Das sollten alle die das 4 oder mehr Jahre nach der Veröffentlichung hier lesen bedenken.

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  5. Christine

    Mein Freund ist KFZ-Sachverständiger. Deshalb will ich auch ein bisschen mehr wissen. Das mit der Veröffentlichung des Kfz-Kennzeichens, sofern die Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden, habe ich mir schon gedacht.

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  6. Gellrich

    Das Ordnungsamt hat einen verschmutzten Gehweg fotografiert. Und daraus eine Ordnungswidrigkeit abgeleitet.
    Auf dem Foto ist neben der sachbezogenen Darstellung auch das Fahrzeug mit amtlichen Kennzeichen eines Anwohners erkennbar. Darf das Foto als Beweismittel herangezogen werden?

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