Kfz-Steuer für Verbrenner

Die Kfz-Steuer berechnet sich aus dem Hubraum und dem Kohlenstoffdioxid-Ausstoß des Fahrzeuges. Bisher war für Fahrzeughalter für die Berechnung stets der Tag der Erstzulassung von Bedeutung. Neue Regelungen betreffen bis heute nur neu zugelassene Wagen. Doch das könnte sich in den kommenden Monaten oder Jahren ändern.

Kfz-Steuer für Verbrenner

Wer ein neues Auto kauft und dieses bei der Zulassungsstelle anmeldet, zahlt sozusagen automatisch Kfz-Steuern. Adobe Stock: © methaphum

Was ist die Kfz-Steuer?

Die Bundesregierung erhebt eine Steuer auf alle Fahrzeuge, die ordentlich angemeldet und zugelassen sind. Sie betrifft somit bis auf wenige Ausnahmen alle Fahrzeughalter. Die Einnahmen durch die Steuer sollen rein theoretisch die Instandhaltung von Straßen finanzieren, sodass die Autofahrer sich direkt an der Unterhaltung der Infrastruktur beteiligen.

Tatsächlich ist die Kfz-Steuer nicht zweckgebunden und fließt laut Bundesfinanzministerium direkt in die allgemeinen Haushaltseinnahmen. Dementsprechend kommen die Steuer-Einnahmen auch zur Deckung anderer Kosten zum Einsatz.

Der Steuerbetrag setzt sich aus dem Hubraum Ihres Fahrzeuges und dem Kohlenstoffdioxid-Ausstoß zusammen. Das bedeutet: Je größer und schwerer Ihr Auto und je höher der Verbrauch ist, desto mehr Kfz-Steuer zahlen Sie. Eine Ausnahme bilden Oldtimer. Für diese fällt unabhängig vom Hubraum und den Emissionen einen Pauschalbetrag an, da sie als besonders erhaltungswürdiges Kulturgut gelten.

Bisher zahlen Sie immer denjenigen Betrag, der beim Datum der Erstzulassung galt. Beispielsweise gab es im Januar 2021 eine Erhöhung der Kfz-Steuer. Wer seinen Wagen nach diesem Stichtag angemeldet hat, muss die neuen Steuersätze zahlen. Wenn Sie Ihren Wagen aber noch im Dezember 2020 angemeldet haben, profitieren Sie von den alten Sätzen.

Wie berechnet sich die Kfz-Steuer?

Die Berechnung der Kfz-Steuer hängt wie bereits erwähnt maßgeblich vom Hubraum und vom CO2-Ausstoß ab. Sie können zu Hause selbst ausrechnen, wie viel für einen Verbrenner anfallen würde, den Sie heute anmelden würden.

Das letzte Mal wurde die Kfz-Steuer am 1. Januar 2021 erhöht. Diese Erhöhung zielte vor allem auf Fahrzeuge mit einem hohen Spritverbrauch und einer Emission von mehr als 115 Gramm CO₂ pro Kilometer ab. Besonders stark betroffen sind also SUVs und Sportwagen. Seit Januar 2021 sind folgende CO2-Sätze pro Gramm fällig:

  • ✅ 95 bis 115 g/km: 2 Euro
  • ✅ 115 bis 135 g/km: 2,20 Euro
  • ✅ 135 bis 155 g/km: 2,50 Euro
  • ✅ 155 bis 175 g/km: 2,90 Euro
  • ✅ 175 bis 195 g/km: 3,40 Euro
  • ✅ Ab 195 g/km: 4 Euro

Hinzu kommen folgende Beiträge für den Hubraum:

  • ✅ Bei einem Diesel fallen pro angefangenen 100 cm³ Hubraum 9,50 Euro an
  • ✅ Für einen Benziner zahlen Sie pro angefangenen 100 cm³ Hubraum 2,00 Euro

Rechnen Sie beide Beträge aus und addieren Sie diese. Dann sollten Sie die Höhe Ihrer jährlichen Kfz-Steuer ermitteln können. Sie sehen also, dass diese stark von der Antriebsart des Verbrenners sowie von seinem Verbrauch abhängt. Kleine Autos mit geringem CO2-Ausstoß sind heute schon günstiger. Hinzu kommt, dass diese Fahrzeuge natürlich weniger Sprit verbrauchen und dementsprechend auch dafür geringere Kosten anfallen.

Wie zahle ich Kfz-Steuer?

Anders als die Einkommensteuer wird die Kfz-Steuer nicht direkt vom Gehalt abgezogen. Tatsächlich ist auch nicht das Finanzamt dafür zuständig. Stattdessen zieht der Zoll die Kfz-Steuer separat ein. Somit ist er der richtige Ansprechpartner, wenn es zu Fragen und Unklarheiten kommt.

In der Regel müssen Sie sich aber um nichts kümmern. Sobald Sie ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden und sich Kennzeichen zuteilen lassen, werden Sie Kfz-steuerpflichtig. Für die Zulassung müssen Sie meist bereits ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer mitbringen. Darüber hinaus müssen Sie für die Neuzulassung folgende Unterlagen vorlegen können:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung in Form einer eVB-Nummer
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil II
  • ✅ EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
Siehe auch  Auto ohne Umweltpalkette und die Folgen

Nachdem Sie das Fahrzeug angemeldet haben, kümmert sich die Zulassungsstelle um die Weiterleitung Ihrer Unterlagen. Infolgedessen erhebt der Zoll die Kfz-Steuer und stellt Ihnen den Bescheid zu. Überprüfen Sie diesen unbedingt auf seine Richtigkeit. Schließlich kommen auch in Behörden Fehler vor. Auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums finden Sie beispielsweise einen Kfz-Rechner, der Ihnen die Arbeit abnimmt.

Wenn alles in Ordnung ist und Sie ein SEPA-Lastschriftmandat eingereicht haben, zieht der Zoll die Kfz-Steuer nun jährlich von Ihrem Konto ein. Dadurch müssen Sie sich um nichts kümmern und können auch die Zahlung nicht vergessen.

Zahlung der Kfz-Steuer

Wie hoch die Kfz-Steuer für Ihr zukünftiges Fahrzeug ausfällt, lässt sich einfach berechnen.
Adobe Stock: © peopleimages.com

Müssen Besitzer von E-Autos und Hybrid-Fahrzeugen Kfz-Steuer zahlen?

Der Bund fördert E-Autos gezielt, um schneller den Weg hin zu einer nachhaltigen und möglichst klimaneutralen Mobilität zu ebnen. Deswegen erhalten Sie beim Kauf eines Elektroautos beispielsweise einen Zuschuss von aktuell bis zu 9.000 Euro.

Gleichzeitig profitieren Halter von E-Autos von Steuererleichterungen. So bleibt ihnen in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung die Kfz-Steuer komplett erspart. Sollten sich der Fahrzeughalter dazu entscheiden, das E-Auto während dieser Zeit zu verkaufen, läuft die Frist beim neuen Besitzer weiter. Sie wird nicht zurück auf null gesetzt, gilt also immer genau 10 Jahre ab Erstzulassung.

Bisher ist diese Steuerersparnis bis 2030 geplant und soll für Fahrzeuge gelten, die bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen werden. Halter von Hybrid-Fahrzeugen sind hingegen nicht von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt auch, wenn es sich um einen Hybrid-Plug-In handelt. Nur reine Elektrofahrzeuge gelten als Ausnahme.

Wenn die 10 Jahre Schonfrist abgelaufen sind, zahlen Besitzer von Elektrofahrzeugen dennoch weniger Kfz-Steuer als Halter von Verbrennern. Bis zu einem Gewicht von 3.500 kg ist es beispielsweise nur halb so viel.

Kommt die Strafsteuer für Verbrenner?

Bestätigte Informationen zu einer Erhöhung der Kfz-Steuer für Verbrenner gibt es nicht. Allerdings geht aus verschiedenen Medienberichten hervor, dass die Regierung plant, die Kfz-Steuer in Zukunft nicht nur für Neuwagen, sondern auch für alle vorher zugelassenen Fahrzeuge zu erhöhen. Beispielsweise haben das Handelsblatt und die BILD-Zeitung darüber berichtet. Gar von einer Strafsteuer für Autos mit hohen CO2-Emissionen ist die Rede.

Fahrzeughalter von Benzinern oder Dieseln müssen demzufolge befürchten, dass Ihre Steuersätze im Zusammenhang mit dem Verbrauch Ihres Wagens steigen werden. Das soll alle bereits zugelassenen Fahrzeuge betreffen.

Wenn Sie also ein Auto mit großem Hubraum und hohem Verbrauch besitzen, werden Sie tiefer in die Tasche greifen müssen als jemand, der einen sparsamen Kleinwagen fährt. Wie bereits erwähnt, stand die Höhe der Kfz-Steuer schon vorher in Verbindung mit den Kohlendioxid-Emissionen. Dieser Effekt soll jetzt verstärkt werden.

Gleichzeitig scheint die Regierung zu erwägen, Fahrzeughalter von Elektroautos mit einem Bonus zu belohnen. Auf diese Weise erhoffen sich die Kabinettsmitglieder vermutlich eine schnellere Mobilitätswende. Autofahrer könnten durch diesen Anreiz schneller auf lokal emissionsfreie Fahrzeuge wie Elektroautos umsteigen.

Siehe auch  Ein Auto ohne Führerschein fahren

Denn momentan ist die Lage noch so, dass ab 2035 zwar keine Neuwagen mit Verbrennungsmotor vom Band laufen dürfen, alle bisher zugelassenen Benziner oder Diesel aber weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen können. Dem könnte eine gezielte Erhöhung der Kfz-Steuer für ebendiese Fahrzeuge und ein Bonus für Elektroautos entgegenwirken. Scheinbar rechnet die Regierung damit, dass sich der Wandel auf diese Weise beschleunigen lässt.

Andererseits würde eine solche Steuererhöhung Millionen von Autofahrern betreffen, von denen sich nicht jeder einfach so einen neuen Wagen leisten kann. Die gleichzeitig stark steigenden Spritpreise sorgen für eine explosive Mischung und Unmut bei vielen Wählern. Dessen ist sich natürlich auch die Regierung bewusst.

Eine öffentliche Bestätigung der Bundesregierung oder des Finanzministeriums gibt es aber bisher nicht. Deswegen bleibt abzuwarten, wie die internen Verhandlungen ausgehen und welche Auswirkungen die Beschlüsse auf Autofahrer letztendlich haben werden. Mit großer Sicherheit ist aber anzunehmen, dass sich die Automobilbranche und auch die Situation auf den Straßen Deutschlands langfristig ändern wird und der Verbrenner irgendwann komplett verschwunden sein wird. Wie lange das tatsächlich dauern wird und ob Autobesitzer wirklich eine Steuererhöhung fürchten müssen, ist aber noch lange nicht in Stein gemeißelt.

Wie kann ich Kfz-Steuer sparen?

Besitzer von Verbrennern haben verschiedene Möglichkeiten, Kfz-Steuer einzusparen und so die Effekte der gefürchteten neuen Steuererhöhung abzufedern. Für wen der Kauf eines Elektrofahrzeuges keine Option ist, bietet sich die Nachrüstung des Fahrzeuges an. Damit lassen sich die Abgaswerte häufig verbessern. Bei Dieselfahrzeugen kann ein neuer Katalysator Wunder wirken. Wenn es Ihnen gelingt, dass Ihr Wagen eine Schadstoffklasse aufsteigt, lässt sich dadurch unter Umständen auch die Kfz-Steuer senken.

Darüber hinaus ist es empfehlenswert, sich für die jährliche Zahlweise der Kfz-Steuer zu entscheiden. Diese müssen Sie im Regelfall sowieso einmal jährlich im Voraus entrichten. Sollte Ihr Beitrag aber bei über 500 Euro liegen, ist auch die halbjährliche Zahlung erlaubt. Bei über 1.000 Euro dürfen Sie sogar vierteljährlich zahlen.

Allerdings lässt sich die Behörde das etwas kosten und verlangt Aufschläge von 3 Prozent für die halbjährliche und 6 Prozent für die vierteljährliche Zahlung. Bei einer jährlichen Kfz-Steuer von 1.000 Euro würden Sie bei einem Prozentsatz von 6 schon 60 Euro mehr pro Jahr zahlen.

Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung

Wer von einer Schwerbehinderung betroffen ist, kann einen Antrag auf Steuerbefreiung stellen. Adobe Stock: © nmann77

Wann ist die Befreiung von der Kfz-Steuer möglich?

Während Halter von Elektrofahrzeugen in den ersten 10 Jahren automatisch von der Kfz-Steuer befreit sind, können Schwerbehinderte auf Antrag eine Steuerbefreiung oder eine Steuermäßigung um 50 Prozent erhalten. Dabei kommt es darauf an, welches Merkzeichen sich in ihrem Behindertenausweis befindet.

Eine vollständige Steuerbefreiung erhalten Personen mit folgenden Merkzeichen:

  • H steht für „hilflos“ und beschreibt diejenigen Personen, die Ihren Alltag nicht ohne fremde Hilfe meistern können.
  • aG ist das Kürzel für „außergewöhnliche Gehbehinderung“. Gemeint sind Menschen, deren Mobilität so stark eingeschränkt ist, dass sie Unterstützung benötigen.
  • Bl bedeutet „Blindheit“ beziehungsweise steht für eine hochgradige Sehbehinderung.

Eine Erleichterung von 50 Prozent erhalten Menschen mit diesen Merkzeichen im Behindertenausweis:

  • G ist die Abkürzung für „Gehbehinderung“.
  • Gl bedeutet „gehörlos“.

Betroffene können das Antragsblatt für die Steuerermäßigung bei der zuständigen Zulassungsstelle erhalten. Dort reichen Sie es dann ausgefüllt wieder ein. Außerdem müssen Sie natürlich den Schwerbehindertenausweis, das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I vorlegen.

1 thought on “Kfz-Steuer für Verbrenner

  1. Pingback: Der Oldtimer wird 25

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert