NEFZ vs. WLTP – Was ist was und was bringt es den Verbraucher?

Um die Verbrauchswerte besser messen zu können, wird das Messverfahren WLTP eingeführt. Seit 1992 wird nach dem NEFZ-Verfahren gemessen, nun wird es Zeit für eine Ablösung vom Prüfstand-Wert. Das die Fahrzeuge auf der Straße, in der Realität also, immer etwas mehr verbraucht haben auf als auf dem Prüfstand, dürfte jedem klar sein. Nun soll der Verbrauchswert dank dem WLTP Prüfverfahren etwas realistischer werden.

Wie wird beim NEFZ gemessen?

NEFZ bedeutet „Neue Europäische Fahrzyklus“ und dieser Fahrzyklus gilt seit 1992 für alle in der EU zugelassene Neufahrzeuge. Die Grenzwerte für Schadstoffe die ausgestoßen werden dürfen wurden inzwischen schon mehrfach gesenkt, das Testverfahren blieb aber gleich. Beim NEFZ mussten alle Fahrzeuge vor der eigentlichen Markteinführung der Neuwagen exakt definierte Fahrzyklen auf Prüfständen „fahren“. Der Vorteil vom NEFZ: Alle Hersteller haben die gleichen Anforderungen / Testbedingungen. Die Fahrzeugmodelle konnten miteinander verglichen werden, da alle Fahrzeuge den gleichen Testzyklus durchlaufen haben, aber auch beim NEFZ-Test gab es Mittel und Wege um ein besseres Ergebnis zu erzielen, auch hier wurde immer das bestmögliche rausgeholt.

Der Fahrer muss beim NEFZ-Test das Fahrzeug genau nach Vorgabe „bewegen“, 11 km Strecke werden simuliert, eine Fahrzeit von 20 Minuten steht dafür zur Verfügung. Der Fahrer bekommt angezeigt wann er wie schnell beschleunigen darf, wann er zu schalten hat etc. – selbst die Temperatur vom Motor ist entscheidend. Es gibt einen Stadtverkehrszyklus, eine kurze Autobahnfahrt (hier liegt die maximale Geschwindigkeit übrigens bei Tempo 120) und das war es dann. Gemessen werden die Emissionen die aus den Auspuff strömen. Beim NEFZ-Test wird eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 34 km/h gefahren, kein Wunder also, dass diese Werte mit der Realität eher weniger zu tun haben, oder?
Nun wird alles anders. Es kommt der WLTP Test.

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WLTPNEFZ
Starttemperaturkaltkalt
Zykluszeit30 min20 min
Standzeitanteil 13 % 25 %
Zykluslänge23,25 km11 km
Geschwindigkeit Mittel: 46,5 km/h – maximal: 131 km/h Mittel: 34 km/h – maximal: 120 km/h
Antriebsleistung Mittel: 7,5 kW – maximal:47 kWMittel: 4 kW – maximal: 34 kW
Einfluss SA und KlimatisierungSonderausstattungen werden für Gewicht,
Aerodynamik und BN-Bedarf (Ruhestrom)
berücksichtigt. Keine AC.
Wird gegenwärtig nicht berücksichtigt.

Was bedeutet WLTP?

World Harmonised Light Vehicles Test Procedure! Was für eine schwierige Bezeichnung, oder? Eingeführt wird diese ab dem 01.09. und es ist wieder ein Labortest. Dieser soll aber realistischer ausgelegt sein. Entwickelt wurde das neue WLTP-Testverfahren von der UN.

NEFZ vs. WLTP was verändert sich?

Die Durchschnittsgeschwindigkeit wird auf 46,6 km/h erhöht, die Fahrzeit um 10 Minuten verlängert und die gefahrene Höchstgeschwindigkeit beträgt im WLTP Test nun 131 km/h. Während man beim NEFZ-Wert nur 11 km gefahren ist, fährt man beim WLTP nun 23,25 km und während beim NEFZ die Reifen noch berücksichtigt wurden, werden nun auch andere Anbauten beim Test berücksichtigt.

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Die Schaltpunkte werden nicht mehr vorgeschrieben sondern fahrzeugspezifisch berechnet. Weitere Verbraucher wie z.B. die Klimaanlage werden aber auch im WLTP-Prüfverfahren weiterhin nicht beachtet, aber anhand der Fakten dürfte dieser Wert schon etwas näher an der Realität sein also das inzwischen überholte NEFZ-Verfahren.

RDE kommt auch noch!

RDE bedeutet Real Driving Emissions und damit wird getestet, pb die Euro 6 Schadstoffgrenzen für Stickoide auch in der Realität eingehalten werden. Hier dürfen wir Verbrauchsangaben und Emissionen nicht verwechselt, beim RDE geht es in erster Linie um die Emissionen, sind diese aber zu hoch, dann ist es der Verbrauch vermulich auch.
Wie wird beim RDE-Prüfverfahren gemessen? Sogenannte PEMS-Geräte werden fest am Fahrzeug verbaut. Durch die Testgeräte strömen die Abgase die somit die Schadstoffe während der Fahrt bessen.

Für welche Fahrzeuge gelten diese Tests?
Alle Modelle, die ab 1. September 2017 eine neue Typgenehmigung erhalten sollen, müssen nach dem neuen WLTP-Prüfverfahren getestet werden. Alle bis zum 1. September 2018 neu angebotene Modelle müssen auf die WLTP-Testverfahren umgestellt werden.

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