Punkte in Flensburg verkaufen – illegal, aber häufig praktiziert

Es passiert täglich vielen Autofahrern: Ein paar Kilometer zu schnell unterwegs und die Radarfalle schnappt zu. Je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung kann es neben einer Geldstrafe auch Punkte in Flensburg geben. Seit dem 1. Mai 2014 gilt das neue Punktesystem (siehe Grafik unten). Beim Erreichen der 8-Punkte-Grenze wird ein Fahrverbot verhängt. Während der eine für eine gewisse Zeit auf seinen Führerschein verzichten kann, steht für den anderen die Existenz auf dem Spiel etwa, weil er den Führerschein für seinen Job braucht. Daher versuchen manche Autofahrer mit zweifelhaften Methoden, das Erreichen der Punktegrenze zu vermeiden und ihre Punkte loszuwerden. Geht das so einfach?

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Darf man seine Punkte in Flensburg an jemanden abgeben?

Mithilfe eines Strohmanns Punktekonto leeren?

In der Theorie klingt das Prinzip ganz simpel: Man nehme den eigenen Bruder oder auch einen Freund, der einem annähernd ähnlichsieht, und behaupte, er habe zum betreffenden Zeitpunkt am Steuer des Wagens gesessen. Doch nicht nur auf privatem Wege ist das möglich, man kann seine Punkte in Flensburg auch „verkaufen“: Der Begriff „verkaufen“ wird zwar im Sprachgebrauch in diesem Zusammenhang genutzt, ist aber eigentlich nicht ganz korrekt. Denn man bekommt natürlich kein Geld für seine Punkte, sondern man bezahlt Menschen dafür, dass sie die eigenen Punkte übernehmen. Darf man das? Natürlich nicht. Polizei und Kraftfahrtbundesamt bemerken den Unterschied aber oft nicht, der echte Sünder überweist Geld und der „falsche Sünder“ bekommt die Punkte auf sein Konto. Vielleicht besitzt er kein Auto und kann notfalls auch eine Zeit lang auf seinen Führerschein verzichten.

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Punktehandel ist ein lukrativer Markt für Kriminelle

Möchte sich niemand aus dem Freundes- und Bekanntenkreis zur Verfügung stellen, gibt es professionelle Möglichkeiten: Wer seinen 8. Punkt in der Verkehrssünderkartei befürchtet und seinen Job in Gefahr sieht, findet im Internet tatsächlich Agenturen, die die Übernahme von Punkten in Flensburg anbieten – bei einem unscharfen Blitzerfoto ist das durchaus möglich. Dafür werden dann etwa 150 Euro plus 100 Euro Bearbeitungsgebühr pro Punkt verlangt. In anderen Fällen kann der Preis jedoch auch bis 1.000 Euro steigen. Wer dringend darauf angewiesen ist, zahlt offenbar auch solche Summen. Angesichts der vielen Verkehrsverstöße also ein lukrativer Markt.

Dubiose Händler bieten an, für eine bestimmte Geldsumme Punkte zu übernehmen.

Wer erwischt wird, muss Strafe zahlen

Wer sich auf diesen Handel einlässt und dann erwischt wird, hat allerdings nicht nur mit dem Entzug der Fahrerlaubnis, sondern mit weiteren schwerwiegenden Konsequenzen zu rechnen. Markus Schäpe, Jurist des ADAC, erklärt: Es handelt sich dabei um den Straftatbestand der falschen Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft – für den Verkehrssünder. Der Strohmann macht sich der Beihilfe schuldig. Beiden droht dann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe. Das gilt natürlich nicht nur, wenn ein „professioneller Punktehändler“ im Spiel ist. Wer Geschwister oder Freunde vorschiebt, hat mit denselben Folgen zu rechnen. Doch bislang konnte aufgrund der komplizierten Beweislage dem Punktehandel noch nicht Einhalt geboten werden.

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Kann man Punkte auch auf legalem Wege loswerden?

Wer nicht regelmäßig Verkehrssünden begeht, kann beruhigt sein – die Punkte verfallen nach einer bestimmten Zeit. Wann werden Punkte gelöscht?

  • Eintragung (Ordnungswidrigkeit) mit einem Punkt: Verjährung nach 2,5 Jahren
  • Eintragung (Ordnungswidrigkeit oder Straftat) mit 2 Punkten: Verjährung nach 5 Jahren
  • Eintragung (Straftat) mit 3 Punkten: Verjährung nach 10 Jahren

Punkte in Flensburg können unter bestimmten Voraussetzungen auch abgebaut werden: Nimmt der Verkehrssünder freiwillig an einem Fahreignungsseminar teil, kann er einmal in 5 Jahren einen Punkt abbauen – allerdings nur, wenn er insgesamt nicht mehr als 5 Punkte hat.

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Fahreignungs-Bewertungssystem seit 1. Mai 2014

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