Richtig verhalten im Stau! Tipps und Tricks!

Urlaubszeit = Stauzeit! Doch wie verhält man sich im Stau richtig? Darf man aussteigen? Darf man im Stau mit dem Handy telefonieren? Darf man den Standstreifen benutzen um zur nächsten Abfahrt zu fahren? Wir klären heute mal über ein paar Mythen und lebenden Legenden rund um das Thema Stau auf.

Rettungsgasse bilden!

Unbestritten: Stau mag keiner! Doch der Stau wird einen Grund haben. Entweder ist es einfach nur ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, eine Baustelle oder im schlimmsten Fall ein Unfall. Damit die Rettungskräfte in dem Fall schnellstmöglich zur Unfallstelle kommen sind diese auf die Mitarbeit der Autofahrer angewiesen. Es muss im Staufall eine Rettungsgasse gebildet werden. Sprich: Die Fahrzeuge auf der ganz linken  Spur fahren an die linke Seite, alle anderen fahren zur rechten Seite. Die Rettungsgasse befindet sich als rechts von der ganz linken Spur. Dabei ist es egal ob es eine zwei, drei, vier oder mehrspurige Autobahn ist. 

Die Rettungsgasse muss übrigens unmittelbar gebildet werden. Der Zeitpunkt ist auch klar geregelt: §11 Abs. 2 StVO: „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

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Neben der Tatsache, dass man vermutlich selbst auch gerne schnell Hilfe hätte im Unfallfall, kann die Polizei auch Bußgelder verhängen wenn die Rettungsgasse nicht gebildet wird. Die Strafen in Deutschland sind dazu im Vergleich zum Ausland sogar noch niedrig. 200 Euro und zwei Punkte fängt man sich pauschal ein, mit Behinderung sind es 40 Euro mehr und man geht einen Monat zu Fuß. Mit Gefährdung und / oder Sachbeschädigung wird die Strafe noch teurer. 

Richtig verhalten im Stau… Rettungsgasse bilden!

Darf man bei der nächsten Ausfahrt abfahren und dazu die Standspur nutzen?

Abfahren darf man, aber dazu darf man nicht die Standspur benutzen. Rückwärtsfahren, wenden oder über die Standspur, also den Standstreifen, darf man nur fahren wenn dieses ausdrücklich von der Polizei angeordnet wird. Es gibt Streckenabschnitte in Deutschland, bei denen die Nutzung des Standstreifens durch Schilder gestattet wird. Wer auf dem Standstreifen anhält muss übrigens 30 Euro Verwarngeld bezahlen, wer den Standstreifen nutzt um zur nächsten Abfahrt zu fahren wird mit mindestens 75 Euro und einem Punkt in Flensburg beglückt.

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Darf ich im Stau mit dem Handy telefonieren?

Wenn der Motor nicht komplett ausgeschaltet ist (Start-Stop-Funktion reicht nicht aus) darf das Handy nicht ohne Freisprechanlage genutzt werden. Wer erwischt wird, wird auch im Stau bestraft. Das gilt auch und vor allem wenn das Handy dafür genutzt wird um von der Unfallstelle Fotos zu machen.

Darf ich auf der Autobahn im Stau aussteigen?

Im Stau aussteigen? Mal kurz die Beine vertreten? Laut § 18 Abs. 9 Satz 1 StVO ist das nicht gestattet. Das Betreten der Fahrbahn ist nur in dem Fall gestattet wenn man eine Unfallstelle absichert. Das Verwarngeld würde zehn Euro betragen, allerdings verzichtet die Polizei gerade bei Vollsperrungen häufiger auf das Verwarngeld. Solange man nicht die Rettungskräfte behindert und in der Nähe vom eigenen Fahrzeug bleibt, kann man gerade bei längeren Vollsperrungen also ruhig mal Luft schnappen. 

1 thoughts on “Richtig verhalten im Stau! Tipps und Tricks!

  1. Armin

    Während der Urlaubswochen bin ich häufig im Stau und habe nie wirklich gewusst, wie ich mich zu verhalten habe. Somit machte ich mich im Internet auf die Suche. Jetzt weiß ich, dass Rettungsgassen zu bilden sind und das Nutzen des Telefons verboten ist.

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