Pläne der EU-Kommission: Rückfahrkamera Pflicht in Neuwagen?!

Die EU-Kommission möchte nicht nur Einwegplastik-Produkte vom Markt nehmen um die Umwelt zu schützen, sondern plant nun auch gewisse Assistenzsysteme für alle Neuwagen vorzuschreiben.

Was will die EU-Kommission?

Wenn der Amtschimmel wiehert, dann nennt sich diese „Idee“ wie folgt: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates für die Anforderungen an die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit und des Schutzes von Fahrzeuginsassen und schwächeren Verkehrsteilnehmern, zur Änderung der Verordnung… usw.

Klingt etwas hochgestochen, oder? Wir fassen den Vorschlag daher mal schnell einfach verständlich zusammen.

Was heißt das auf Deutsch?

Die EU-Kommission möchte Fahrerassistenzsysteme wie z.B. eine Rückfahrkamera zur Pflichtausstattung von neuen Fahrzeugen machen. Neben der Rückfahrkamera hätte die EU-Kommission auch gerne die Müdigkeitserkennung sowie einen intelligenten Geschwindigkeitsbegrenzer zum Standard machen. Bei den PKWs hätte die EU-Komission in Brüssel gerne noch Spurhalteassistenten und Notbremssysteme, bei LKWs soll die Sicht verbessert werden.

Dazu muss man wisen, dass ca. 25.000 Menschen in Europa derzeitig im Straßenverkehr tödlich verunglücken, ca. 135.000 werden verletzt. Man geht davon aus, dass man durch den Einsatz der Technik ca. 10.500 Menschenleben retten kann. Während die EU-Kommission vorschlägt die Systeme in die Serie zu bringen, forschen alle Zulieferbetriebe der Automobilindustrie an weiteren intelligenten Systemen, die dafür sorgen sollen, dass es in der Zukunft keine Tote mehr im Straßenverkehr geben soll.

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Eigentlich eine schöne Idee, oder? Allerdings gibt es einen kleinen Haken: Die EU-Kommission kann den Automobilbauern zwar vorschreiben, dass demnächst Rückfahrkamera, Spurhalteassistent, Notbremsassistent etc. serienmäßig verbaut sein muss wenn man ein neues Fahrzeug baut / bestellt, jedoch wird der Automobilhersteller so clever sein und den Endkunden diese Vorschrift finanzieren lassen, denn während die EU-Kommission in Brüssel ein großes Ziel vor Augen hat, nämlich das Schützen von Menschenleben, hat die Automobilindustrie noch ein weiteres Ziel vor Augen: Den Gewinn! Gewinnen werden am Ende also die Automobilindustrie und die Sicherheit, bezahlen wird es der Kunde.

Nichts destotrotz empfehlen wir bereits heute möglichst viele, bezahlbare, Assistenzsysteme zu verbauen welche für die Sicherheit zuträglich sind. Neben dem Notbremsassistenten wäre das ein Müdigkeitswarner, ein Querverkehrwarner und ggf. auch noch ein adaptiver Tempomat mit Spurhalteassistent und wenn die Rückfahrkameras demnächst Serie werden sollen, dann doch auch bitte welche mit einer vernünftigen Qualität und einem Schutz vor Wind und Wetter, denn sonst nützen die auch nichts.

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Muss ich nun eine Rückfahrkamera nachrüsten?

Keine Angst: Wir sehen hier nicht die Gefahr, dass die EU Kommission Autohalter von älteren Fahrzeugen dazu verpflichten möchte, dass man eine Rückfahrkamera oder die anderen Assistenzsysteme nachrüsten muss. Wobei es durchaus Sinn machen könnte, denn neben der Sicherheit erhöht sich dadurch auch der Komfort beim Einparkvorgang oder wenn man die Anhängerkupplung benutzt und den Anhänger anhängen möchte.

 

2 thoughts on “Pläne der EU-Kommission: Rückfahrkamera Pflicht in Neuwagen?!

  1. Adam Golightly

    Die Informationen, die Sie hier zum Thema Auto Rückfahrkamera mitteilen, sind sehr übersichtlich. Jetzt sollte ich eine bessere Entscheidung treffen können. Meiner Meinung nach sollte man dies immer auf eine gut informierte Weise tun.

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  2. Manuela Holtum

    Bezüglich der Rückfahrkamera bei dem Kauf von Neuwagen 2021 ist es lt. EU jetzt schon Pflicht? Ich habe bei einem SEAT Arona, ATECA gehabt. Bei dem neuen CUPRA Formentor den ich 11/2020 bestellt habe und 2/2021 abgeholt und bezahlt habe ist keine drin. Ich bin sehr enttäuscht dass bei so einem teuren Wagen dies nicht serienmäßig drin ist. Darf es sein?

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