Saisonkennzeichen: Alle Infos im Überblick

Das Saisonkennzeichen ist für alle Sparfüchse unter den Fahrzeughaltern interessant. Es erlaubt das Fahren auf öffentlichen Straßen binnen eines definierten Zeitraums. Für die übrige Zeit fallen keine Steuern oder Versicherungsprämien an.

Saisonkennzeichen beantragen

Das Saisonkennzeichen: Was ist es und wer bekommt es?

Das Saisonkennzeichen ist für alle Kfz-Halter interessant, die ihr Fahrzeug nur für einen Teil des Jahres nutzen wollen. Wer beispielsweise das Cabrio von November bis April nicht fahren will, lässt es dank des Saisonkennzeichens nur für den Zeitraum Mai bis Oktober zu. Genutzt werden kann es dann vom 1. Mai an bis zum 31. Oktober. Der zulässige Zeitraum darf keinesfalls überschritten werden, denn schon ab einem Tag der Überschreitung droht ein Bußgeld. Ähnliches gilt für den Autofahrer, der nur im Winter mit seinem Auto unterwegs sein möchte und im Sommer das Motorrad nutzt. Das Auto ist dann vielleicht für den Zeitraum November bis März zugelassen, das Motorrad hingegen von April bis Oktober. Für die jeweils nicht genutzte Zeit fallen keine Versicherungsprämien an und auch von der Steuer ist der Fahrzeughalter für die jeweils geltenden Monate befreit.

Auf dem Kennzeichen wird der zulässige Nutzungszeitraum auf der rechten Seite dargestellt. Die hier übereinander stehenden Zahlen stehen für die zulässigen Monate, wobei diese Zahlen durch einen waagerechten Strich getrennt sind. Die obere Zahl zeigt den Anfangstermin für die mögliche Nutzung, die untere hingegen das Enddatum. Wichtig: Während der Zeit, in der das Fahrzeug nicht zugelassen ist, darf es nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden! Das gilt auch für ein Parken am Straßenrand. Das Parken ist nur noch auf Privatgelände möglich.

Das Saisonkennzeichen lohnt sich vor allem für diejenigen, die ein Fahrzeug besitzen, welches vorrangig saisonal zum Einsatz kommt. Wichtig zu wissen: Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen muss nicht immer wieder an- und abgemeldet werden. Nur dann, wenn die Zeitspanne der Gültigkeit verändert werden muss, ist das neu zu beantragen. Dann muss auch ein neues Nummernschild geprägt werden, das Sie hier bei uns günstig erhalten.

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Saisonkennzeichen, was gilt?

So wird das Saisonkennzeichen beantragt

Um ein Saisonkennzeichen zu beantragen, ist der Gang zur Zulassungsstelle nötig, wobei die gesamte Prozedur inzwischen auch schon per e-Zulassung über das Internet durchgeführt werden kann. Nach dem Erhalt der neuen Kennzeichen muss aber dennoch zur Zulassungsstelle gegangen werden, denn die Beamten dort müssen die Plaketten noch auf dem Nummernschild aufkleben.

Für die Beantragung des Saisonkennzeichens sind die folgenden Unterlagen wichtig:

  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • ✅ Personalausweis des Kfz-Halters (oder Reisepass) sowie aktuelle Meldebescheinigung
  • ✅ SEPA-Lastschriftmandat zum Einziehen der Steuerbeträge
  • ✅ bei erstmaliger Zulassung des Kfz: Datenbestätigung des Herstellers
  • ✅ elektronische Versicherungsnummer
  • ✅ Angabe des gewünschten Saisonzeitraums
  • ✅ TÜV-Bericht bzw. HU- und AU-Bericht
  • ✅ Reservierungsbestätigung oder bisherige Kennzeichen
  • Saisonkennzeichen - Schild

Wichtige Sonderregelungen: Was gilt wann bei Saisonkennzeichen?

Dass jedes Fahrzeug einen aktuellen TÜV vorweisen muss, ist jedem Autofahrer bekannt. Was aber ist bei einem Fahrzeug, welches ein Saisonkennzeichen hat? Und was gilt, wenn ein Saisonkennzeichen beantragt werden soll, der Kfz-Halter aber nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen kann? Diese Regelungen, die sich bei einem Saisonkennzeichen ein wenig von den übrigen Kennzeichen und deren Regelungen unterscheiden, stellen wir im Folgenden kurz dar.

1. Der TÜV und Saisonkennzeichen

Sollte der nächste TÜV-Termin in die Zeit fallen, in der das Saisonkennzeichen nicht gilt, muss die Untersuchung auf den Zeitraum verschoben werden, wenn die Zulassungssaison wieder gilt. Der TÜV darf nicht durchgeführt werden, wenn gerade der zulassungsfreie Zeitraum ansteht.

2. Saisonkennzeichen und Zulassung durch Dritte

Es ist eine gängige Praxis, dass eine andere Person das Fahrzeug zulässt und somit Fahrzeughalter und derjenige, der die Zulassung vornimmt, nicht identisch sind. Möglich ist die Zulassung durch Dritte natürlich ebenso wie bei einem Fahrzeug, welches ein normales Kennzeichen erhalten soll. Wichtig ist nur, dass der Beauftragte eine schriftliche Vollmacht für die Zulassung mitbringt und dass er ebenfalls seinen Reisepass oder Personalausweis vorlegen kann.

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3. Saisonkennzeichen und minderjährige Kfz-Halter

Es ist durchaus möglich, dass der Kfz-Halter noch minderjährig ist, dennoch aber mit 17 Jahren seinen Führerschein gemacht hat. Soll der minderjährige Fahrzeughalter ein Saisonkennzeichen bekommen, muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Außerdem werden die Personalausweise von Halter und Sorgeberechtigtem abgefragt.

4. Zulassung des Kfz auf Vereine oder Unternehmen

Ein Unternehmensvertreter muss bei der gewünschten Zulassung des neuen Firmenwagens einen Auszug aus dem Handelsregister vorweisen können, der nicht älter als drei Jahre sein darf. Außerdem muss der Geschäftsführer bei der Zulassung des Kfz anwesend sein oder eine Vollmacht mitgegeben haben. Geht es um eine Zulassung für eine GbR, braucht es auf der Zulassungsstelle den Gesellschaftervertrag ebenso wie eine Vollmacht. Außerdem ist eine Erklärung vorzulegen, die von allen Gesellschaftern unterzeichnet worden ist und die besagt, auf welche Person das Kfz zugelassen werden soll.

Soll ein Vereinsfahrzeug ein Saisonkennzeichen erhalten, muss statt ein Auszug aus dem Vereinsregister vorliegen. Die benannten Vertreter des Vereins benötigen zudem eine Vollmacht, um die Zulassung durchführen zu können.

Saisonkennzeichen einfach online bestellen

Die Beantragung der Saisonkennzeichen sowie die Reservierung des Wunschkennzeichens müssen über die zuständige Zulassungsstelle abgewickelt werden. Der Kauf der Kennzeichen, die nur für einen bestimmten Zeitraum gelten sollen, ist allerdings bei uns möglich. Hierfür geben Sie nur die gewünschte Buchstaben-Zahlen-Kombination ein, wählen den zugelassenen Zeitraum und wickeln die Dateneigabe ab. Die Lieferung Ihrer neuen Saisonkennzeichen erfolgt oft schon am nächsten Werktag. Die zusätzlichen Kosten für die Zulassung und Reservierung werden auf der Zulassungsstelle beglichen. Beides zusammen ist für rund 40 Euro möglich.

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