Schon wieder ein neuer Bußgeldkatalog? Es wird noch teurer!

Beim letzten Bußgeldkatalog wurde zurückgerudert, doch nun wurden die Segel gesetzt und es geht mit Vollgas voraus in Sachen Bußgelderhöhung. Klar ist: Es kommt ein neuer Bußgeldkatalog Dazu gesellen sich auch gleich noch neue Bußgelder. Wir haben uns die vermutlich wichtigsten Veränderungen einmal kurz angesehen und für euch aufbereitet.

Falschparken? 55-100 Euro laut neuem Bußgeldkatalog!

Das Abstellen eines Fahrzeuges im Halte- oder Parkverbot wurde bis dato mit 15 Euro geahndet. Nach dem neuen Bußgeldkatalog werden Falschparker zukünftig mit 55 Euro bestraft. Diese Bußgeldhöhe kannten wir bis dato für das Parken in einer Feuerwehrzufahrt. Wer zukünftig eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuparkt, der wird mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro bestraft.

Wer bis dato ohne Genehmigung auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt hat, wurde mit 35 Euro zur Kasse gebeten. Auch dieser Vorgang wird nun mit 55 Euro geahndet und Parkplätze für Elektrofahrzeuge und Carsharing-Mobile werden gleichgestellt. Sprich: Wer ein Parkplatz für ein E-Auto oder ein Carsharing-Mobil ohne Genehmigung nutzt, der wird mit 55 Euro zur Kasse gebeten.

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Doch es geht noch teurer. Wer Gehwege, Radwege oder Seitenstreifen vorschriftswidrig verwendet, der wird nun anstatt 25 Euro gleich 100 Euro bezahlen. Die gleiche Strafe gilt demnächst für das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbare Abgasbelästigung. Damit will man vor allem die Autoposer-Szene in den Griff bekommen. Bis dato gab es hier ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro, was sicherlich nur wenige abgeschreckt hat, den V8 mal so richtig laut aufheulen zu lassen.

Rasen kostet auch wieder mehr Geld

Doch auch wer innerorts nun mit 16-20 km/h zu schnell unterwegs ist, darf demnächst doppelt soviel zahlen wie bis dato. Anstatt 35 Euro kostet die Geschwindigkeitsübertretung von 16-20 km/h innerorts bald 70 Euro. Die gleiche Höhe müssen LKW-Fahrer demnächst bezahlen, wenn diese beim Rechtsabbiegen schneller als Schrittgeschwindigkeit unterwegs waren und dabei erwischt werden.

Fest steht aber auch, je schneller man zukünftig unterwegs ist, desto teurer wird das Bußgeld. Wer mit z.B. 91 km/h innerorts geblitzt wird, der darf mindestens 500 Euro blechen.

Das bilden einer Rettungsgasse rettet Leben und schont den Geldbeutel!

Wer keine Rettungsgasse bildet oder diese gar missbraucht, der darf mit 200-300 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot rechnen. Die Rettungsgasse lässt sich ganz einfach bilden. Dazu schaut man sich einfach die rechte Hand an: Der Daumen zeigt nach links, alle anderen Finger nach rechts. Die Nutzer der linken Spur fahren soweit es geht nach links – und zwar bevor sich der Stau gebildet hat – alle anderen Verkehrsteilnehmer fahren soweit es geht nach rechts. Die Rettungsgasse entsteht zwischen der ganz linken und der Spur rechts daneben. Hier müssen nicht nur Rettungsfahrzeuge sondern auch Abschleppfahrzeuge durchpassen.

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Die Änderungen treten drei Wochen nach der Verkündung in Kraft, der Bundesrat hat entschieden nun fehlt nur noch die Unterschrift des Verkehrsministers Scheuer und dann wird es für alle wieder teuer.

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