Stinkfinger im Strassenverkehr >> es wird teuer!

Der Stinkefinger ist leicht ausgefahren – sorgt aber mitunter für Probleme. Das bekannteste Zeichen ist im schlimmsten Fall eine teure Angelegenheit. Vor allem im Straßenverkehr sollte der Stinkefinger besser verborgen bleiben. Auch wenn er das beliebteste Kommunikationszeichen der Deutschen ist, sollte dieser ihn nicht zur Schau stellen.

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Der Stinkefinger als übliche Geste

Der deutsche Fußballspieler Stefan Effenberg hat im Jahr 1994 dem deutschen Publikum während eines Spiels den Mittelfinger entgegengestreckt. Diese Situation war der Anlass für seinen Rauswurf beim DFB. Mit Effenberg erlebte der Stinkefinger eine Revolution; noch nie hatte ein Prominenter zuvor den Stinkefinger gegen das Publikum erhoben oder öffentlich davon Gebrauch gemacht. Doch der Mittelfinger als beleidigende Geste ist schon seit der Antike in Verwendung. Den Höhepunkt erlebte der Stinkefinger dann Mitte des letzten Jahrhunderts. Der Stinkefinger wurde immer mehr zur bewussten provokanten Geste und immer öfter eingesetzt. Auch im Straßenverkehr scheut kein Autofahrer davor zurück, seinem Gegenüber im Fahrzeug den Stinkefinger zu zeigen. Doch der Stinkefinger kann erhebliche finanzielle Mehrkosten mit sich bringen. Vor allem dann, wenn der Gegenüber die Tat zur Anzeige bringt. Das Kfz Kennzeichen reicht erstmals aus, damit der Mittelfinger-Täter ausgeforscht wird.

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Der Autofahrer und sein Stinkefinger

Das Gesetz richtet sich hier nach dem BGB. Wer im Affekt oder mit der vollen Überzeugung und Absicht den Mittelfinger gegenüber dem Mitmenschen richtet, muss damit rechnen bestraft zu werden. Der Mittelfinger kann mittels einer Geldstrafe, aber auch einer Freiheitsstrafe, geahndet werden. Wer nun glaubt, dass er wegen einem Stinkefinger ins Gefängnis kommt, der braucht keine Angst zu haben. Die Chancen dafür mit Freiheitsstrafe verurteilt zu werden, ist gering. Eine Geldstrafe ist aber wahrscheinlich. Der Bemessungsrahmen liegt zwischen 600 Euro und 4.000 Euro. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich vor allem nach der Tatsache, wie hoch die Verletzung der Persönlichkeitsrechte ist. Auch wenn der Stinkefinger im Normalfall nicht geahndet wird, weil er nicht zur Anzeige gebracht wird, ist eine teure Angelegenheit. Bei einer Anzeige in Flensburg erhielt der Täter sogar Punkte. Das bedeutet, dass im schlimmsten Fall – neben einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe – selbst das Risiko des Führerscheinentzuges erhöht wurde. Diese Regelung wurde aber mit Anfang 2014 abgeschafft. Für Beleidigungen jeglicher Art gibt es keine eingetragenen Punkte mehr.

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Sogar eine Haftstrafe ist möglich

Der Kläger steht natürlich vor der Beweisschuld. Er muss beweisen, wie schwerwiegend die Persönlichkeitsrechtsverletzung ausgeführt wird. Ein Nachweis ist nicht einfach zu erbringen. Ein Urteil in Meißen zeigt, dass nur die Beschuldigung, „er hat mir den Stinkefinger gezeigt“ nicht ausreicht. Auch das Kfz Kennzeichen in Verbindung mit dem Täter ist nicht ausreichend. Das Opfer muss ganz klar definieren, inwiefern die Beleidigung stattfand und wie weit die Rechte verletzt wurden. Nur so kann der Täter verurteilt bzw. gerichtlich gerügt werden. Keine Sorge: Auch wenn der Stinkefinger teuer werden kann – so wird er selten geahndet und zur Anzeige gebracht.

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Es geht aber auch anders….

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1 thoughts on “Stinkfinger im Strassenverkehr >> es wird teuer!

  1. Roswhita Münchbach

    Ja, das hätte ich auch am liebsten meiner ehmaligen Ausbilderin Roswhita Münchbach auf der Karlshöhe Ludwigsburg gezeigt :-).

    Naja jetzt ist sie in Rente, Pech gehabt :-).

    Antworten

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