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Augen auf beim Gebrauchtwagen-Kauf! Gefälschte Papiere – Gestohlene Autos!

Beim Gebrauchtwagen-Kauf muss man ja sowieso die Augen offen halten. Einige Verkäufer tun ja wirklich alles um den eigenen Gewinn nach oben zu kurbeln, da werden Unfallschäden verschwiegen, Kilometerstände geschönt und leider gibt es nun eine neue Masche, die alles andere als schön ist.

Gestohlene oder unterschlagene Fahrzeuge werden mit Original-Papieren verkauft. Was sich auf den ersten Blick kurios anhört, wird noch kurioser. Denn nicht nur die Fahrzeuge sind gestohlen oder unterschlagen, sondern auch die Papiere. So werden die Zulassungsbescheinigungen I und II aus den Tresoren bzw. den Schubladen der Straßenverkehrsämter entwendet und als Laie hat man nun defintiv keine Chance mehr, den Betrug auf dem ersten Blick zu erkennen.

Zulassungsbescheinigung

Einzelfälle? Mitnichten! Experten Schätzen, dass im vergangenen Jahr bis zu 15.000 Zulassungspapiere gestohlen wurden. Das Kraftfahrtbundesamt trägt die Nummern der Papiere in die interne Datenbank ein, sprich bei der nächsten Ummeldung sehen die Mitarbeiter der Zulassungsstellen, dass es sich um gestohlene Papiere handelt. Eine öffentliche Liste zur Kontrolle der Nummern gibt es allerdings nicht. Der Verbraucher kann also z.B. online nicht checken, ob die Papiere gestohlen wurden oder nicht.

Das die organisierte Kriminalität steckt, dürfte klar sein. Gut organisierte und professionele Banden sind da unterwegs und der Schwarzmarktwert pro Zulassungspapier wird von Experten auf derzeitig 1000 Euro geschätzt.

Gebrauchtwagen kauf

Das Problem: Wer einen gebrauchtes Fahrzeug erwirbt, bei dem die Papiere gefälscht wurden, der bleibt auf den Schaden und auf den eigenen Kosten sitzen. Wer ein gestohlenes Fahrzeug gekauft hat, muss das Fahrzeug zurückgeben. Der bezahlte Kaufpreis ist in den meisten Fällen dann auch weg. Die Rechtslage ist hier ganz deutlich: Von gestohlenen Fahrzeugen kann man nicht der rechtmäßige Eigentümer werden.

Vor Gericht wird es später schwierig bzw. kompliziert. Erwirbt man z.B. einen unterschlagenen Wagen von einer Privatperson, dann gelten andere Hürden für den sogenannten gutgläubigen Erwerb, als wenn man das Auto z.B. bei einem Händler kauft. Eine Frage die später geklärt wurden muss: Hätte der Käufer an der „Eigentümereigenschaft“ vom Verkäufer zweifeln müssen? Bei einem Händler geht das Gericht in der Regel von einem gutgläubigen Erwerb aus. Ihr merkt schon, es ist kompliziert, am Ende ist der Käufer halt oft der Dumme.

Wir geben nun noch ein paar Tipps, wie man sich beim Gebrauchtwagen-Kauf dennoch schützen kann. Ist man sich unsicher, dann kann man im Vorfeld die Nummer bei der Zulassungsstelle prüfen lassen. Im Idealfall geht man zusammen mit dem Verkäufer zur örtlichen Zulassungsstelle. Die gefälschen Papiere lassen sich auf den ersten Blick nämlich nicht von originalen Zulassungspapieren unterscheiden. Neben den Papieren sollte man aber auch natürlich das Fahrzeug im Blick haben, passt der Kilometerstand zu den Abnutzungserscheinungen, wie sieht es aus mit Unfallschäden? Bei teuren Fahrzeugen lohnt immer der Besuch von einem amtlich anerkannten Sachverständigen und bei teuren Fahrzeugen hat der Verkäufer in der Regel da auch kein Problem mit.