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Kennzeichen zum aufkleben – Klebekennzeichen für Mofa und Roller ab 2021!

Alles wird sich ändern, wenn wir groß sind! Wir haben brandheiße News aus dem „Neuigkeitenzimmer“ des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Mofa- bzw. Roller-Fahrer können im kommenden Jahr einfach ihr Kennzeichen als Folie aufkleben. Die Renaissance der Klebekennzeichen!

Klebekennzeichen für Mofa und Roller

Klebekennzeichen für Mofa und Roller

Klebekennzeichen für Roller? Das sei vor allem bürgerfreundlich, sehr praktisch und schont ganz nebenbei auch noch die Ressourcen. Das weiß unser Bundesminister Andreas Scheuer! Besonders innovativ ist die Idee natürlich nicht, denn die älteren von uns werden sich noch an Klebe-Kennzeichen für Autos erinnern.

Klebe-Kennzeichen aus Folie statt Aluminium? Kein Witz! Mofa-Kennzeichen werden künftig auch in Form einer Klebefolie amtlich zugelassen. Die Folie soll, vor allem langfristig betrachtet, das bisherige Aluminium-Schild ersetzen wenn es nach dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geht.

Das Anbringen des Kennzeichens sei nicht nur einfacher, sondern auch günstiger und vor allem fälschungssicherer. Doch wie kam es zu der neuen Verordnung vom BMVI?

Das Wort „Test“ macht hier den großen Unterschied! Während man sich vor einigen Jahren von einer Folienlösung für KFZ-Kennzeichen verabschiedet hat, rudert man nun bei Versicherungskennzeichen zurück. Mit der „Ausnahmeverordnung einer Folienlösung für Versicherungskennzeichen“ lässt das BMVI zunächst eine neue Folienlösung für die Versicherungskennzeichen zum sogenannten Praxistest zu.
Kein Test ohne Ziel? Man möchte gerne die Prozesse für Fahrzeughalter und Versicherungswirtschaft vereinfachen. Als weitere Ziele wurden verringerte Aufwände und das Thema Resourcen-Schonung mit aufgenommen.

Klebekennzeichen – eigentlich ein alter Hut!

Mit den selbstklebenden Versicherungsplaketten für Elektrokleinstfahrzeuge (e-Scooter) wurden bereits erste positive Erfahrungen mit einer Kennzeichenfolie gemacht. Darauf möchte das BMVI jetzt aufbauen und die Vorteile auch für die anderen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen nutzen. Ob es früher oder später auch wieder Klebekennzeichen für PKW geben wird? Das steht aktuell noch in den Sternen!

Weiterhin gilt: In jedem neuen Versicherungsjahr sind die Versicherungskennzeichen an Kraftfahrzeugen auszuwechseln. Damit ist jederzeit der Nachweis der erforderlichen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erbracht. Die Ausgabe der Kennzeichen für Mofas, Roller, Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge erfolgt auch weiterhin über den jeweiligen Versicherungsanbieter.

Wie möchte das BMVI Resourcen sparen bzw. schonen? In jedem Jahr werden ca. zwei Millionen Versicherungskennzeichen aus Blech produziert. Diese werden nach nur einem Jahr wieder ungültig. Durch die Produktion eines Folienkennzeichens entstehen darüber hinaus auch noch weniger Treibhausgasemissionen als bei der Produktion eines herkömmlichen Versicherungskennzeichens. Bei der Folie kann auch noch ein Hologram als zusätzliches Sicherheitsmerkmal aufgebracht werden. Bei der Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge (e-Scooter) konnte das BMVI hier schon positive Erfahrungen sammeln.

Bei einer Folienlösung muss also nach einem Jahr lediglich die Folie erneuert werden, die Grundträgerplatte kann weiterhin am Fahrzeug verbleiben. Wann geht es los? Ab dem 01.03.2021 kann die Folienlösung bereits angeboten werden. Die Testphase dauert zunächst drei Jahre und wird anschließend evaluiert. Drei Jahre haben die Fahrzeughalter von Mofas, Roller, Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge also die Wahlmöglichkeit: normales Kennzeichen aus Aluminium- oder Stahlblech – oder ein Klebekennzeichen.

Andreas Scheuer rudert zurück! Wird die Straßenverkehrsordnung entschärft?

Andreas Scheuer? Das wird teuer! Denn die Novelle der Straßenverkehrsordnung, die während der Corona-Pandemie im April 2020 in Kraft getreten ist, soll entschärft werden. Man vermutet auch, dass die gesetzliche Grundlage, auf die das neue Gesetz nun basiert, falsch zitiert worden sei. Aus diesem Grund könnte es also tatsächlich sein, dass die neue Straßenverkehrsordnung unter Umständen sogar in Teilen unwirksam sein könnte.
Dabei ist das Ziel klar und bietet auch wenig Diskussionsgrundlage: Der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer, wie z.B. Fahrradfahrer im Straßenverkehr.

Vor allem kritisiert wird nun der Umstand, dass ein Monat Führerscheinentzug droht, wenn man innerorts 21 bzw. außerorts 26 Kilometer zu schnell fährt. Auch wenn während der Corona-Pandemie zunächst weniger Autos auf den Straßen waren, das Verkehrsaufkommen und somit auch die Überwachungen nehmen wieder stetig zu.

Andreas Scheuer möchte die, aus seiner Sicht vor allem unverhältnismäßige Regelung wieder kippen. Daher ging ein Schreiben an die Verkehrsminister der Länder, um das Gesetz noch einmal zu überarbeiten.

Andreas Scheuer? Das wird teuer! Denn die Novelle der Straßenverkehrsordnung, die während der Corona-Pandemie im April 2020 in Kraft getreten ist, soll entschärft werden.

Andreas Scheuer? Das wird teuer! Denn die Novelle der Straßenverkehrsordnung, die während der Corona-Pandemie im April 2020 in Kraft getreten ist, soll entschärft werden.

Unser Bundesverkehrsminister, sieht in den Änderungen vom Bundesrat nun „erhebliche Ungereimtheiten im Bußgeldkatalog“ und genau da werden Verkehrsanwälte doch demnächst hellhörig und spitzfindig. Durch zahlreiche Verfahren gegen die Bußgeldbescheide wird es zu einem Verwaltungsakt, der sicherlich in keinem Verhältnis mehr steht. Scheuer rechnet mit einer erheblichen Anzahl an nicht vollstreckbarer Bescheide, es geht also um bares Geld.

Straßenverkehrsordnung 2020 – eine Geschichte voller Missvertändnisse?

Rechtliche Bedenken könnten nun also zur Korrektur der Straßenverkehrsordnung führen. Das ist allerdings kein Freibrief für Schnellfahrer oder Raser, denn auch wenn durch eine weitere Verordnung das „Gefüge“ wieder angepasst wird, sind überhöhte Geschwindigkeiten immer noch das Unfallrisiko Nummer 1.

Andreas Franz Scheuer ist seit 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages. Am 14. März 2018 wurde er zum Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur ernannt. Ende April hat er sich noch über die neue Straßenverkehrsverordnung gefreut, nun will auch er zurückrudern.

Zurück auf Anfang, oder eine Entschärfung? Wie könnte die neue Straßenverkehrsverordnung aussehen? Wer zum ersten Mal geblitzt wird, solle seinen Führerschein nur dann abgeben müssen, wenn sein Fahrverhalten, objektiv betrachtet, als besonders gefährlich angesehen werden muss. Eine starke Gleichgültigkeit oder grober Leichtsinn könne auch zu einem Führerscheinverlust führen, allerdings gilt es auch hier erst einmal diese Tatbestände zu belegen. Die neue Straßenverkehrsverordnung solle „überarbeitet“ werden, das fordert der Bundesverkehrsminister nun von den Ländern und bittet in dieser Sache um Mitwirkung und wer weiß? Vielleicht wird die Novelle auch einfach nur gekippt?

Die neue KFZ-Steuer 2021 wird teuer – aber wir haben einen Spartipp!

Achtung: Die neue KFZ-Steuer 2021 – die wird teuer! Aber wir geben auch Entwarnung! Erstens ist es aktuell nur geplant, noch nichts ist in trockenden Tüchern. Aber auch wenn die Wahrscheinlichkeit recht hoch, denn es muss nur noch vom Bundestag durchgewunken und vom Bunderat verabschiedet werden, betrifft es längst nicht jeden. Warum? Das erklären wir heute!

Was ändert sich bei der KFZ-Steuer 2021?

Ab dem 01.01.2021 soll die KFZ-Steuer neu berechnet werden. Zunächst die positive Nachricht: Für Neuwagenfahrer! Ja – kein Witz – könnte es einen Nachlass von 30 Euro geben. Zumindestens dann wenn das Fahrzeug unter 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt.

Wie wird die KFZ-Steuer berechnet?

Das ist bis dato noch recht einfach. Pro 100 ccm Volumen vom Motor bezahlt man 2 Euro wenn man einen Benziner fährt. Fährt man einen Selbstzünder, also einen Diesel, dann sind das 9,50 Euro pro 100 ccm. Kleines Beispiel? Ein 2.0 Liter Benziner kostet 40 Euro, ein 2.0 Liter Diesel 190 Euro. Dazu kommt dann allerdings noch der CO2-Aufschlag.

Aktuell bezahlt man ab 95 Gramm CO2 pro Kilometer einen CO2-Aufschlag von 2 Euro pro Gramm. Nehmen wir also an, wir haben ein Fahrzeug mit 2.0 Liter Hubraum und einen CO2 Ausstoß von 130 g/km. Dann sind das aktuell bei einem Benziner die 40 Euro + 70 Euro, also eine KFZ Steuer von 110 Euro. Beim Diesel sind es aktuell 190 + 70 Euro = 260 Euro.

Was ändert sich bei der KFZ-Steuer im Jahre 2021?

Der CO2-Aufschlag wird teuer! Je mehr ein Fahrzeug ausstößt, desto teurer wird es. Das ist geplant:

95-115 g/km = 2,00 Euro pro Gramm CO2
115-135 g/km = 2,20 Euro pro Gramm CO2
135-155 g/km = 2,50 Euro pro Gramm CO2
155-176 g/km = 2,90 Euro pro Gramm CO2
175-195 g/km = 3,40 Euro pro Gramm CO2
195-999 g/km = 4,00 Euro pro Gramm CO2

Liest sich schon kompliziert, oder?

Wir rechnen mal den aktuellen Jaguar F-TYPE R durch und vergleichen das mit den aktuellen Steuern:

Wir haben also den 5.0 Liter V8 Benziner, zugegeben ein extremes Rechenbeispiel, aber wir wollten es mal deutlich machen. Der kombinierte CO2-Ausstoß liegt bei 252 g/km. Nach aktueller Berechnungsgrundlage haben wir also 50 x 2 Euro für die Grundsteuer + (252-95)*2 für den CO2-Aufschlag. Das wären als 414 Euro.

Doch was kostet so ein Fahrzeug ab dem kommenden Jahr, wenn die neue KFZ-Steuer 2021 durchgewunken wird?

252-95 = 157! Davon kosten die ersten 20 nur 40 Euro, die nächsten 20 dann schon 44 Euro, die weiteren 20 werden mit 50 Euro eingebucht usw. – ihr könnt folgen? Alles über 195 g/km kostet also immer mindestens 260 Euro, doch dann haben wir ja noch 57 weitere Gramm die mit 4 Euro eingepreist werden.

Wir rechnen mal kurz zusammen:

50×2,00 + 57×4 + 260 Euro = 588 Euro!

Die KFZ-Steuer für den Jaguar F-Type R Benziner wird also um 174 Euro teurer, wir sind der Überzeugung, dass F-Type R Fahrer das verschmerzen können. Aber wie sieht es aus mit einem alten VW Golf?

Ein VW Golf 3 GTI hat 2.0 Liter Hubraum und einen CO2-Ausstoß von 194 g/km. Aktuell kostet er 238 Euro KFZ-Steuern im Jahr. Nach der neuen Berechnung würde das Fahrzeug dann 296,60 Euro in der jährlichen KFZ-Steuer.

Doch warum würde? Warum nutzen wir die Möglichkeitsform?

Weil die Neuberechnung für Fahrzeuge gelten soll, die ab dem Jahre 2021 neu zugelassen werden. So ist zumindest aktuell der Plan und darauf basiert noch unsere Hoffung, dass Bestandsfahrzeuge nicht teurer werden.

Ansonsten gibt nur zwei Gewinner bei der neuen KFZ-Steuer: Auto-Fahrer mit einem CO2-Ausstoß von unter 95 Gramm pro km (limiert auf fünf Jahre und einem jährlichem Nachlass von 30 Euro, die Steuervergünstigung für sparsamere Fahrzeuge kann auch auf den neuen Halter übertragen werden) und der Staat, denn der wird richtig viel Geld einfahren auf den Kosten der Autofahrer.

Das Bundesfinanzministerium feierte die Reform als „gute Nachricht“ und schiebt hier natürlich die Themen Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit in den Vordergrund. Immerhin: Elektrofahrzeuge bleiben bis Ende 2025 von einer KFZ-Steuer befreit!

 

Der Wirtschaft, einschließlich mittelständischer Unternehmen, entstehen für neue Fahrzeuge höhere Kosten, soweit die Fahrzeuge einen CO2-Prüfwert von mehr als 115 g/km aufweisen. Das Ziel ist klar: Wir sollen alle sparsamere Fahrzeuge kaufen!

Die CO2-Komponente im Steuertarif für Pkw soll durch die Reform deutlicher abgebildet werden. Der Staat möchte einen stärkeren Anreiz beim Neuwagenkauf hin zu verbrauchsärmeren Antrieben mit niedrigem CO2-Emissionspotenzial bieten. Schließlich wird die am 31. Dezember 2020 auslaufende Gewährung der zehnjährigen Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge verlängert. Hierdurch wird, zu der Kaufprämie, ein weiterer Anreiz geschaffen, lokal emissionsfreie Neufahrzeuge zu erwerben.

Man könnte das nun natürlich auch als Konjunktur-Paket für die großen SUVs, für Motoren mit viel Hubraum und dementsprechend hohem CO2-Ausstoß sehen, denn die neue KFZ-Steuer 2021 soll – zum aktuellen Zeitpunkt – nur für Fahrzeuge bei der erstmaliger Zulassung ab dem 1. Januar 2021 gelten, sprich wer in diesem Jahr noch kauft und das Fahrzeug anmeldet, der wird bares Geld sparen! Auch so kann man die Wirtschaft ankurbeln!