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Strafen für Burnouts und Driften in Deutschland? Bußgelder 2017!

Der Frühling ist da, ab April sind viele Fahrzeuge wieder auf der Straße die über den Winter geschont werden und nun liest man auch häufiger wieder von Raser, illegalen Straßenrennen, verbotenenen Tuning-Treffen etc. – heute möchten wir mal beleuchten, warum ihr auf öffentlichen Straßen besser keinen Burnout hinlegt und auch nicht im Drift durch den Kreisverkehr schleudert.

 

Ich kann mich noch gut an Fast and the Furious Teil 1 erinnern. Im Kino war auch ein kompletter Tuning-Club. Die Jungs und Mädels hatten zahlreiche Nissan 350Z Modelle. Einer versuchte im Parkhaus den Filmhelden zu imitieren und meinte er könnte die Abfahrt herunter driften.  Konnte er nicht. Er zerstörte sich sicherlich nicht nur die Felgen.

Immer dran denken: Ihr seid nicht Han. Wir sind hier nicht im Kino, auch wenn Fast & Furious 8 nun in den Kinos anläuft und auch wenn es im Kino immer so einfach aussieht, man muss viel üben um ein Fahrzeug so gut beherrschen zu können.

Ein Anfahren mit durchdrehenden oder quietschenden Reifen z.B. an einer Ampelanlage stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer die Querdynamik ausreizt (driftet) oder einen satten Burnout hinlegt, der kann gleich mehrfach belangt werden. Die Vorwürfte des gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, die übermäßige Straßenbenutzung (gibt es wirklich) und die Lärmbelästigung stehen in dem Fall im Raum. Jean Pierre Kraemer dürfte ein Begriff sein, oder? Er wurde erst im letzten Jahr zu einer Geldstrafe von 500 Euro verdonnert, da er für Videoaufnahmen in einem Kreisverkehr das Fahrzeug etwas quer getrieben hat. Unnützes Hin- und Herfahren stellt in Deutschland übrigens auch eine Ordnungswidrigkeit nach § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO da, diese Ordnungswidrigkeit ist mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro aber eher günstig.

Wer sich überlegt, dass er ja auf einen Parkplatz fahren und dort driften könnte, der muss sich auch gefasst machen. Erstens könnte er sich eine Anzeige vom Parkplatzbesitzer einfangen, zweitens kann auch die Polizei dort Bußgelder verhängen. Zum einen wegen der Ruhestörung, zum anderen wegen einer potenziellen Gefährdung von parkenden Autos.

Ja, hier in Deutschland gibt es fast nichts was nicht reglementiert ist. So muss man bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötigen Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen vermeiden, der Lärm und die Abgasbelästigungen sind nämlich verboten. Vor allem ist es verboten die Motoren „unnötig“ laufen zu lassen. Selbst das laute Türen zu knallen könnte in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften ist, na wer kommt drauf, natürlich verboten. Vor allem dann, wenn andere dadurch belästigt werden bzw. sich davon belästigt fühlen könnten. Sprich es muss nicht mal jemand belästigt worden sein, ihr wisst schon was ich meine.

Bringen wir es auf den Punkt. Das Driften ist, wenn man es genau nimmt, nicht verboten. Die Polizei hat aber ausreichend Interpretationsmöglichkeiten um dem „Spaß“ dennoch ein schnelles und vermutlich am Ende auch teures Ende zu bereiten. Legal driften kann man übrigens in Drift-Schulen. Dort lernt man dann auch das Fahrzeug wieder einzufangen bzw. zu beherrschen falls man es doch übertreibt. Wir wünschen euch eine tolle Saison und möglichst wenig Bußgelder 2017!