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Achtung: Das falsche Parken auf einem Elektroauto Parkplatz kann richtig teuer werden!

Heute beleuchten wir mal das Thema Elektroauto Parkplatz! Das Thema Elektromobilität kann man inzwischen nicht mehr wegdisktutieren, es gibt immer mehr Autofahrer die auf die regional umweltfreundlichen Fahrzeuge mit Elektromotor setzen.

Das sieht man auch im Schilder-Wahnsinn in den Städten, denn es gibt nun auch Parkplätze für Elektroautos die gesondert ausgeschildert werden. Das können entweder reine Elektroautos aber auch aktuelle Modelle mit einem hybridisierten Antrieb sein, welche über einen Elektromotor und eine weitere Antriebsmöglichkeit verfügen und eine gewisse Reichweite mindestens rein elektrisch zurücklegen können. Aktuelles Problem: Die E-Parkplätze werden jedoch oftmals noch von anderen Fahrzeugen blockiert.

Elektro-Parkplatz – Unter Umständen ein teurer Parkplatz!

Seit dem 28. April 2020 ist das Parken auf E-Parkplätzen ohne E-Kennzeichen teurer geworden. Nach dem neuen Tatbestandskatalog wird das Falschparken nun mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro sanktioniert. Das führt aber nun zu einem Problem! Nicht jedes Elektrofahrzeug und auch nicht jedes Hybridfahrzeug wurde mit einem E-Kennzeichen ausgestattet. Da es bis dato nur wenige Vorteile für die Elektromobilisten gab, haben viele auf das freiwillige E-Kennzeichen verzichtet. Das könnte diese nun teuer zu stehen kommen, denn auf Elektro-Parkplätzen dürfen nun ausschließlich Fahrzeuge parken, welche durch ein „E“ auf dem Nummernschild als Elektrofahrzeuge zu erkennen sind.

Elektroauto-Fahrer dürfen hier mit der Parkscheibe für 3 Stunden parken...

Elektroauto-Fahrer dürfen hier mit der Parkscheibe für 3 Stunden parken…

Der Amtsschimmel macht es sich nun recht einfach, denn ohne diese Kennzeichnung sei dem Ordnungsamt bzw. den Überwachern des ruhenden Verkehrs eine Zuordnung der jeweiligen Fahrzeuge nicht eindeutig möglich. Wir möchten auch noch einmal darauf hinweisen, dass auch Elektro-Fahrzeuge über eine Umweltplakette verfügen müssen. Dieses muss auch mit dem richtigen Kennzeichen versehen werden, also wer sich nun ein E-Kennzeichen holt und das Fahrzeug „umkennzeichnet“ muss auch an die Umweltplakette denken. Die Kennzeichen und die Umweltplakette können Sie selbstverständlich über uns beziehen.

Nur noch mit E-Kennzeichen auf dem Elektroauto Parkplatz parken!

Nur noch mit E-Kennzeichen auf dem Elektroauto Parkplatz parken!

Wir haben noch einen weiteren Spartipp:

Die Situation ist klar. Alle Elektroauto-Fahrer oder Hybrid-Fahrer, die keine private oder geschäftliche Lademöglichkeit für das Fahrzeug haben, sind auf die öffentlichen Ladestationen angewiesen. Ohne Frage ist es nicht nur ärgerlich, wenn diese zugeparkt sind. Ärgerlich ist es aber auch, wenn dort Elektrofahrzeuge stehen aber gar nicht laden.

Häufig ist die Parkdauer aus dem Grund auch für Elektroautos auf die Zeit der eigentlichen Aufladung bzw. auf eine festgelegte Höchstdauer beschränkt. Stehen E-Fahrzeuge auf den Parkflächen ohne zu laden, wird auch weiterhin nach dem neuen Tatbestandskatalog ein Verwarnungsgeld von 10 Euro verhängt. Auch wenn in den vergangenen Jahren die Zahl der öffentlich zugänglichen Ladesäulen gestiegen ist, bleibt die Anzahl immer noch recht gering. Auf eine gegenseitige Rücksichtnahme kann man hier leider nicht immer vertrauen, aus dem Grund wurden nun wohl auch die Bußgelder erhöht.

Parkplatz-KennzeichenFür den eigenen Parkplatz haben wir natürlich auch Parkplatzschilder im Angebot. Wer also seinen eigenen (Firmen-)Parkplatz vor einer Fremdnutzung schutzen möchte, der wird bei uns im Sortiment auch fündig.

Unsere Aluminium-Schilder sind stabil, langlebig und selbstverständlich auch reflektierend. Darüber hinaus sind die Schilder auch beständig gegen sämtliche Witterungsverhältnisse.

So gibt´s die E-Auto-Prämie

Die E-Auto-Prämie ist in aller Munde. Auch die Bundesregierung debattierte jüngst heftig darüber, wie mithilfe des Förderprogramms „Elektromobilität“ der stärkere Absatz von E-Autos gefördert werden könnte. Und auch wenn E-Autos derzeit in der Kritik stehen, weil ihre CO2-Bilanz gar nicht so viel besser als bei konventionellen Fahrzeugen sei, tragen sie doch zur Verbesserung der Luftqualität bei.

tesla

Für Tesla entfällt die Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland komplett über einen Zeitraum von 10 Jahren.

Allgemeine Informationen zur E-Auto-Prämie

Die Bundesregierung hat festgelegt, dass eine erhöhte E-Auto-Prämie fällig werden solle: Bis zu 6000 Euro soll der Umweltbonus betragen. Wann genau der Starttermin dafür ist, ist allerdings noch nicht bekannt und voraussichtlich wird sich die erhöhte Prämie noch einige Zeit lang hinziehen. Noch sind sich nicht alle in der Bundesregierung einig, wie weiter verfahren werden soll. Sicher ist aber, dass mithilfe der E-Auto-Prämie die schnellere Verbreitung der elektrisch betriebenen Autos unterstützt werden soll.

Skeptiker sehen die E-Auto-Prämie allerdings noch in weiter Ferne und befürchten, dass sie wohl noch Monate auf sich warten lassen wird. Gedacht ist sie für

  • Elektroautos
  • Wasserstofffahrzeuge
  • Plug-in-Hybride

Dennoch ist man sich vonseiten der Politik nicht sicher, welche Fahrzeuge letzten Endes wirklich gefördert werden sollen. Kurz vor Weihnachten wurden Wünsche an das Bundeswirtschaftsministerium herangetragen, die sich auf die Ausweitung der E-Auto-Prämie auf weitere Fahrzeugarten beziehen. Noch steht aber die beihilferechtliche Prüfung aus, die durch die EU-Kommission vorgenommen werden muss und ohne die die E-Auto-Prämie nicht vergeben werden kann. Die Autohäuser sind durch diese Verfahrensweise derzeit stark belastet. Sie kaufen zum einen Fahrzeuge auf Vorrat, weil sie einen großen Ansturm auf E-Autos befürchten, wenn die Umweltprämie erst einmal durch ist. Gleichzeitig halten sich die Käufer aber noch stark zurück und warten ab, wie es um die künftige E-Auto-Prämie bestellt ist. Diskutiert wird dabei auch, ob die Prämie nicht auf junge Gebrauchte ausgeweitet werden könne. Diese dürften dann nicht älter als acht Monate sein und maximal 8000 Kilometer auf dem Tacho haben.

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E-Autos können ein besonderes E-Kennzeichen erhalten. Das E-Nummernschild berechtigt Sie dazu in verschiedenen Kommunen bzw. Großstädten gratis zu parken oder Busspuren zu benutzen.

So sieht das Förderverfahren aus

Egal, wann die höhere E-Auto-Prämie in Kraft treten wird: Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Beantragung der Prämie, die auch derzeit schon vergeben wird (allerdings mit anderen Summen als den geplanten). Antragsberechtigt sind demnach die folgenden Personen und Gruppen:

  • Privatpersonen
  • Firmen
  • Vereine
  • Stiftungen
  • Körperschaften

Einrichtungen und Kommunen von Bund und Ländern sowie diese selbst sind aber nicht antragsberechtigt. Ebenfalls kommen Automobilhersteller für eine Förderung nicht infrage, wenn sie sich an der Finanzierung des Umweltbonus beteiligen oder eine Tochtergesellschaft eines Unternehmens sind, das sich an der Finanzierung der E-Auto-Prämie beteiligt.

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Gefördert werden Fahrzeuge, die per Kauf oder Leasing erworben werden und die erstmalig die Zulassung erhalten. Die oben genannte Diskussion um die Ausweitung der E-Auto-Prämie auf junge Gebrauchte könnte zumindest diesen Punkt beeinflussen. Wichtig: Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der Fahrzeuge befinden, die für eine Förderung infrage kommen. Gefördert werden können auch der Kauf und die Installation eines akustischen Warnsystems, das zum Zeitpunkt des Kaufs des Fahrzeugs serienmäßig durch den Hersteller oder durch eine von ihm beauftragte Werkstatt in das förderfähige Fahrzeug eingebaut wurde.

Art der Förderung

Der Umweltbonus wird geteilt: Eine Hälfte wird durch einen Bundesanteil beglichen, die andere Hälfte stammt von den Automobilherstellern und zählt hier als Eigenanteil. Letzterer wird beim Kauf oder beim Erwerb durch Leasing in Abzug gebracht. Als Grundlage dient der Listenpreis des Fahrzeugs, der durch das BAFA festgelegt wird. Dieser Listenpreis ist der niedrigste Nettopreis, der für das Basismodell des förderfähigen Fahrzeugs gilt und innerhalb des Euroraums festgelegt wurde. Sonderausstattungen zählen nicht mit hinein. Der Automobilhersteller muss dem BAFA den Listenpreis melden, wobei das BAFA diesen Preis um 1500 Euro reduziert, wenn es sich um ein Hybridfahrzeug handelt, das von außen aufgeladen werden kann. Für ein reines Batteriefahrzeug wird der Listenpreis um 2000 Euro verringert. Die Förderung, die für das akustische Warnsystem vergeben wird, beträgt pauschal 100 Euro und kann pro Fahrzeug einmalig vergeben werden.

Das „Model S“ von Tesla wird gesondert behandelt: Es wurde zum 6. März 2018 erstmalig auf die BAFA-Liste aufgenommen, das bedeutet, dass der Kaufvertrag für das Fahrzeug frühestens an diesem Tag geschlossen werden durfte. Die Antragsunterlagen, die zur Förderung des Model S benötigt werden, müssen die Modellbezeichnung und das Bestelldatum beinhalten, ferner den Basispreis (unter 60.000 Euro) sowie eine Bestätigung über die Features des Fahrzeugs (aktiviert oder deaktiviert). Außerdem muss der Herstelleranteil am Umweltbonus aufgeführt sein.

Voraussetzungen und Verfahren

Gefördert werden können alle Fahrzeugmodelle, die sich auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden. Der Kauf oder das Leasing des Fahrzeugs dürfen frühestens am 18. Mai 2016 durchgeführt worden sein und das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen werden. Dabei muss dieser im Inland ansässig sein. Das E-Auto muss darüber hinaus wenigstens für sechs Monate zugelassen bleiben.

Die Förderung selbst erfolgt in einem Verfahren, das in zwei Stufen aufgebaut ist. Wichtig: Erging ein Zuwendungsbescheid, ohne dass das Fahrzeug bereits zugelassen war, muss die Zulassung innerhalb von neun Monaten nach Zugang des Bescheids über die Zuwendung erfolgen. Ein Verwendungsnachweis der Zuwendung kann bis zu zehn Monate nach Ausstellungsdatum des Bescheids über die Zuwendung eingereicht werden.

Die beiden Stufen im Antragsverfahren gestalten sich wie folgt:

  1. AntragsverfahrenEs erfolgt eine elektronische Antragstellung. Außerdem muss der Vertrag über Kauf oder Leasing des Fahrzeugs online eingereicht werden. Der Antragsteller bekommt eine Eingangsbestätigung, die per E-Mail verschickt wird. Wird der Antrag positiv entschieden, wird ein Zuwendungsbescheid versandt.
  2. Nachweisverfahren über die VerwendungDer Nachweis über die Verwendung der Förderung muss beim BAFA eingereicht werden, was auf elektronischem Wege geschieht. Dabei müssen auch die Rechnung über Kauf oder Leasing sowie der Zulassungsnachweis des Fahrzeugs übermittelt werden. Nun wird eine E-Mail versandt, die einen Link zur elektronischen Verwendungsnachweiserklärung beinhaltet. Der Antragsteller druckt diese Erklärung aus, unterzeichnet sie und lädt sie anschließend wieder hoch. Wird die Prüfung der Nachweise positiv abgeschlossen, wird der Anteil des Bundes auf das Konto, das in der Nachweiserklärung angegeben wurde, gezahlt. Eine separate Bestätigung wird nicht mehr versendet.

Bisher wenig in Anspruch genommen

Bisher tun sich die Autobesitzer noch schwer mit der E-Auto-Prämie. Denn obwohl die Prämie bereits 2016 eingeführt worden ist, wurde sie bis Ende September nur etwas mehr als 141.000 Mal beantragt. Von Januar bis Oktober wurden aber rund 53.000 E-Autos in Deutschland neu zugelassen, was 89 Prozent mehr sind im Vergleich zum selben Zeitraum im vergangenen Jahr. Auch bei den Hybridautos war eine Steigerung zu verzeichnen, die sich auf rund ein Viertel beläuft. Das heißt, dass diese Autos, die sowohl einen Elektro- als auch einen Verbrennungsmotor besitzen, in im Zeitraum Januar bis Oktober 2019 rund 190.000 Mal zugelassen wurden. Dennoch erreichen die Hybride sowie E-Fahrzeuge nur einen Marktanteil von etwa acht Prozent.

Irrsinn in Deutschland: Elektrofahrzeug mit E-Kennzeichen braucht Umweltplakette!

In Deutschland gibt es schon interessante Entscheidungen und Gesetze. Recht haben bedeutet nicht immer Recht bekommen und manche Gesetze sind einfach auch nur veraltet. Kommen wir zum Irrsinn der Woche:

Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen brauchen auch eine Umweltplakette!

Wer ein Elektroauto fährt welches ein Kennzeichen mit dem Hinweis auf das emissionsfreie Fahrzeug (E am Ende) trägt, muss dennoch eine Umweltplakette in die Scheibe kleben. Klingt komisch, ist aber so, denn wir sind im Land der Bürokratie und da muss einiges scheinbar nicht logisch sein.

Die Umweltplakette wurde eingeführt bevor es die E-Kennzeichen für die Elektroautos gab, somit ist die Gesetzgebung in dem Fall klar: Elektrofahrzeuge müssen eine grüne Plakette haben um in die Umweltzonen einfahren zu dürfen. Wer ohne Umweltplakette erwischt wird, der darf derzeitig 80 Euro bezahlen.

Elektrofahrzeug mit E-Kennzeichen

E-Kennzeichen sieht man inzwischen immer häufiger auf der Straße. Das liegt mitunter auch daran, dass Hybrid-Modelle ebenfalls mit einem E-Kennzeichen ausgestattet werden dürfen. Ich hab mir hier mal ein schönes Beispiel ausgesucht.

Einen Porsche Panamera 4 E-Hybrid. Ein Fahrzeug, hergestellt in Leipzig, ausgerüstet mit einem 8-Gang Doppelkupplungsgetriebe und integriertem Elektroantrieb. Damit verfügt das Fahrzeug über eine Systemleistung von 340 kW bzw. 700 Nm Drehmoment und ja, der Hybrid-Antrieb steckt hier wirklich im Getriebe. Für diejenigen die sich das gar nicht vorstellen können, habe ich hier mal eine Detailansicht. Ein Schnittbild vom Porsche-Hybrid-PDK (welches übrigens von ZF hergestellt wird). Ganz links erkennt man den kleinen Elektroantrieb, der im Porsche Panamera zum boosten aber auch zum lautlosen dahingleiten auf kurze Distanzen genutzt wird.

Elektrofahrzeug mit E-Kennzeichen

Dieser Elektroantrieb sorgt nicht nur für die grüne Umweltplakette, die der Porsche ansonsten auch bekommen hätte, sondern auch für das E-Kennzeichen.

Elektrofahrzeug mit E-Kennzeichen

Unser Fahrzeug war natürlich mit einer Umweltplakette ausgestattet. Was übrigens auch nicht gestattet ist, nehmen wir mal an ihr kauft euch ein bereits zugelassenen Wagen und kennzeichnet dieses später auf ein E-Kennzeichen um. Macht also aus BI-JS79 ein BI-JS79E – selbst dann muss auch die Umweltplakette erneuert werden, denn das Kennzeichen muss zu dem amtlichen Nummernschild passen.

Elektrofahrzeug mit E-Kennzeichen

Den ein oder anderen Elektrofahrzeug-Fahrer hat es schon erwischt, nach Einsprüchen und zahlreichen Widersprüchen wurde dann teilweise das Bußgeld auf 25 Euro gesenkt, aber Fakt ist weiterhin: Bis die Gesetze geändert sind, müssen auch Elektrofahrzeuge mit einer Feinstaubplakette ausgestattet sein.

Auf die Frage ob Elektrofahrzeuge eine Umweltplakette brauchen, kann man zum derzeitigen Zeitpunkt nur eine Antwort geben: Leider, ja! Auch wenn es unsinnig erscheint, aber es steht so nunmal im Gesetz.

Die Feinstaubplakette, egal ob für Elektrofahrzeuge oder fossil betriebene Antriebsarten, kann man übrigens auch ganz einfach online bestellen, das spart dann also Zeit, Nerven und vor allem – ihr ahnt es schon – Kosten.