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Umweltzonen in Deutschland

Seit der Einführung der Umweltzone im Jahr 2008 in Großstädten und Ballungsräumen wächst ihre Zahl stetig. In Deutschland gibt es mittlerweile fast 60 dieser Bereiche, darunter in Berlin, Leipzig, Stuttgart und im Ruhrgebiet. Europaweit nehmen elf Länder an der Initiative teil, die keineswegs unumstritten ist. Immer wieder melden sich Fürsprecher und Gegner mit unterschiedlichen Argumenten zu Wort, um ihre jeweilige Position darzustellen.

Schild Umweltzone

Was genau ist eine Umweltzone?

Eine Umweltzone ist ein definiertes, geografisches Gebiet, das nur mit schadstoffarmen Kraftfahrzeugen befahren werden darf, um auf Dauer den Feinstaubgehalt zu senken und somit die Luftqualität zu verbessern. Die Fahrzeuge müssen je nach Klassifikation als Kennzeichen eine entsprechende Umweltplakette bzw. Feinstaubplakette auf der Windschutzscheibe tragen. In Deutschland gibt es vier Einteilungsklassen. Klasse 1 erhält keine Umweltplakette und unterliegt damit den strengsten Auflagen. Die Klassen 2, 3 und vier erhalten als Kennzeichen eine rote, gelbe oder grüne Umweltplakette. Welches Fahrzeug für die jeweilige Umweltzone zugelassen ist, kann in der Zulassungsbescheinigung oder – bei älteren Modellen – dem Fahrzeugschein entnommen werden.

Welche Fahrzeuge benötigen eine Feinstaubplakette?

feinstaubplakette kaufenDie Regelung betrifft Pkw der Klassen Euro 2 bis Euro 6 sowie Nutzfahrzeuge und Busse der Klassen Euro II bis Euro VI. Eine generelle Pflicht, das Kennzeichen anzubringen, besteht zwar nicht, aber wer ohne Feinstaubplakette in eine Umweltzone hineinfährt, wird mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft.

Von der Pflicht zur Umweltplakette befreit sind Motorräder, dreirädrige Fahrzeuge, Polizei-, Feuerwehr- und Krankenwagen, landwirtschaftliche Zugmaschinen und Fahrzeuge mit H-Kennzeichen (Oldtimer). Wer unsicher ist, welche Feinstaubplakette für das eigene Fahrzeug in Frage kommt, kann sich ausführlich bei allen Straßenverkehrsämtern, den großen Automobilclubs oder im Internet erkundigen.

Streit über den Sinn von Umweltzonen

Ob Umweltzonen wirklich Sinn machen, ist seit ihrer Einführung umstritten. Zwar werden regelmäßige Messungen der Schadstoffe wie Feinstaub und Stickstoffdioxid in der Luft vorgenommen, aber die unterschiedlichen Messmethoden führen immer wieder zu gegensätzlichen Schlussfolgerungen. Hinzu kommen störende temporäre Einflüsse: Witterungsbedingungen, Baustellen oder Änderungen der Verkehrsstärke.

Auch die Einteilung der Fahrzeugklassen oder die Befreiung für Oldtimer und Motorräder ist letztendlich nicht konsequent und stößt auf Widerspruch. Ob Umweltzonen wirklich zur Verbesserung der Luft in Ballungsräumen beitragen, wird sich wohl erst nach längeren Erfahrungszeiträumen herausstellen.

Umweltzone Ruhrgebiet

UmweltzoneUmweltzonen sind räumlich abgegrenzte Bereiche insbesondere in Ballungszentren, in denen Kraftfahrzeuge nur bei Einhaltung bestimmter Abgasnormen fahren dürfen. Die „Umweltplakette“ („Feinstaubplakette“) bezieht sich auf Belastungen durch Feinstaub, nicht aber auf andere Umweltbelastungen wie z. B. Kohlendioxid.

Grüne Plakettenpflicht ab Juli 2014 im Ruhrgebiet

Die Umweltzone Ruhrgebiet ist mit 13 zugehörigen Städten die bundesweit größte zusammenhängende Zone, zu der die Städte Duisburg, Oberhausen, Mülheim, Essen, Gladbeck, Bottrop, Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Herten, Recklinghausen, Castrop-Rauxel und Dortmund gehören.
Ab 01.07.2014 dürfen Fahrzeuge, die über keine oder nur über eine rote oder gelbe Umweltplakette verfügen, nicht mehr die Umweltzone Ruhrgebiet befahren. Betroffen sind insbesondere ältere Dieselfahrzeuge, die noch nicht mit einem Partikelfilter für Feinstaub ausgerüstet wurden. Grüne Umweltplaketten erhalten Diesel-Pkw nach den Abgasnormen Euro4 oder Euro3 mit Partikelfilter, Pkw mit Ottomotoren nach den Normen Euro1 bis Euro4 und Kraftfahrzeuge ohne Verbrennungsmotor. Eine Nachrüstung ist laut ADAC bei Fahrzeugen ab Baujahr 2004 meist möglich. Die Kosten für den Einbau eines Partikelfilters liegen bei etwa 750 bis 2.000 Euro. Die grüne Feinstaubplakette selbst kostet zwischen 5 und 20 Euro.

Bußgeld bei Verstößen

Die geschützten Bereiche sind mit einem besonderen Verkehrszeichen und einem Zusatzkennzeichen gekennzeichnet, das die Plaketten aufführt, mit denen eine Einfahrt zulässig ist. Wer ab Juli 2014 ohne grüne Feinstaubplakette und ohne Ausnahmegenehmigung in die Ruhrgebietszone einfährt, der muss mit einem Bußgeld von 40 Euro zuzüglich von Verwaltungsgebühren und mit der Eintragung eines Punktes im Flensburger Verkehrszentralregister rechnen. Mit der Neuregelung des Punktesystems entfällt allerdings ab dem 1. Mai 2014 die Eintragung eines Punktes.

Bundesweit geltende Ausnahmetatbestände

Von der Pflicht zur Anbringung einer Feinstaubplakette sind u.a. Arbeitsmaschinen, mobile Geräte und Maschinen, landwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, Kranken- und Arztwagen, Kraftfahrzeuge, die Behindertentransporte durchführen und Oldtimer ausgenommen.
Eine grüne Umweltplakette ist nicht erforderlich für Privat- und Nutzfahrzeuge, bei denen eine Nachrüstung technisch nicht möglich ist, soweit die Zulassung auf den Fahrzeughalter vor dem 01. Januar 2008 erfolgte.

Ausnahmegenehmigungen des Landes Nordrhein-Westfalen

Für das Ruhrgebiet hat das Land Nordrhein-Westfalen weitere Fahrzeuggruppen von der Plakettenpflicht ausgenommen. Dazu gehören

  • Fahrzeuge von Menschen mit bestimmten Behinderungen
  • Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten
  • Fahrzeuge des Schausteller- und Zirkusgewerbes sowie
  • Fahrzeuge diplomatischer und konsularischer Vertretungen sowie internationaler Organisationen.

Eine nur bis Ende 2014 gültige, ausnahmsweise bis Mitte 2015 verlängerbare Verkehrsverbotsbefreiung kann auf Antrag gewährt werden u. a.

  • zur Versorgung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen und Gütern,
  • zur Wartung und Reparatur technischer Anlagen,
  •  zur Behebung von Gebäudeschäden,
  • für Schichtdienstleistende, die nicht auf andere Verkehrsmittel ausweichen können sowie
  • aus anderen öffentlichen Gründen, z. B.Schwertransporte oder An- und Abfahrt zu Veranstaltungen.

Wenn die Umrüstung von Fahrzeugen technisch nicht möglich und die Anschaffung eines schadstoffarmen Ersatzfahrzeugs wirtschaftlich nicht vertretbar ist, werden Sondergenehmigungen erteilt für

  • Sonderfahrzeuge (u. a. Medienfahrzeuge, Messwagen: verlängerbare 5-jährige Sondergenehmigung) und
  • landwirtschaftliche Transportfahrzeuge im Rahmen der Direktvermarktung von Frischwaren auf Märkten (unbefristete Sondergenehmigungen).
Ausnahmegenehmigung der Kommunen

Außerdem kann jede Kommune weitere Ausnahmegenehmigungen vorsehen. Eine Befreiung von der Plakettenpflicht wird gewährt

  • Wohnmobilbesitzern für Fahrten zwischen Wohnort und Autobahn, falls eine Nachrüstung technisch nicht möglich ist oder die Nachrüstkosten 4.500 Euro übersteigen würden,
  • Privatpersonen und Gewerbetreibenden bei Nachweis einer sozialen oder wirtschaftlichen Härte und
  • Unternehmen mit einem Fuhrpark, sofern eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen die Bedingungen der grünen Plakette erfüllen („Ausgleichsfahrzeuge“).

Die Gebühren für eine Ausnahmegenehmigung liegen zwischen 10 und 100 Euro.