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Bundesweite Kennzeichen-Mitnahme erst ab 2015

Was war die Welt früher doch noch einfach zu erklären: Derjenige mit einem UN-Kennzeichen kam aus dem Kreis Unna, derjenige mit einem COE-Kennzeichen kam aus dem Kreis Coesfeld und der mit einem MS-Kennzeichen aus Münster. Nun kann aber, ab dem 1. Januar 2015 – auch derjenige der vorher in Hamburg gewohnt hat und nun nach München zieht sein Kennzeichen (und somit ein Stück Heimat) mitnehmen.

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Kennzeichen aus Hamburg mit Bayern-Siegel – bald die Realität

Da ja fast die Hälfte aller angemeldeten Fahrzeuge über ein Wunschkennzeichen mit persönlichen Initialen verfügen, spricht also einiges dafür, dass die Autofahrer das auch wollen. Doch an welcher Stelle wird eigentlich gespart?

  • Muss ich dann nicht mehr zum Amt und das Fahrzeug ummelden?
  • Muss ich nun nicht mehr zum Schildermacher und mir neue Kennzeichen machen lassen?
  • Muss ich nun nicht mehr zur Versicherung und die Adresse ändern?

In die Röhre blicken nur die Hersteller von Kennzeichen, somit auch wir, denn ein halber Urlaubstag wird auch weiterhin drauf gehen: Sie müssen auch weiterhin zum Amt um die neue Halteranschrift in die Fahrzeugpapiere gegen eine Gebühr einzutragen. Man munkelt, dass dieses ggf. in der näheren Zukunft auch online möglich sein wird, dann aber vermutlich nur in Verbindung mit dem neuen, digitalen Personalausweis und einem entsprechenden Lesegerät für den Heimcomputer (und wer hat sowas schon).

Die Versicherung basiert ja „eigentlich“ auf den Wohnort, daher musste man früher auch immer das Kennzeichen angeben, das löst die Versicherung nun über die PLZ. Aber auch hier muss die Versicherung natürlich über den Umzug informiert werden. Die Gefahr, dass viele Autofahrer nun einfach vergessen das Fahrzeug umzumelden ist natürlich allgegenwärtig, denn neben den Unannehmlichkeiten durch den Besuch des Amtes könnte ein Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk natürlich auch höhere Versicherungsprämien bedeuten und der Mensch an sich ist ja für seine Faulheit Vergesslichkeit bekannt.

Wer nicht ummeldet macht sich unter Umständen strafbar, denn Bußgeldbescheide könnten unter Umständen ja auch nicht mehr zugestellt werden. Wer sein Kennzeichen nicht behalten möchte, muss das natürlich auch nicht. Man kann sich einfach ein neues Wunschkennzeichen aussuchen, dieses vorher schon reservieren, online bestellen und mit zur Zulassung bringen. Das spart Zeit und Geld und vor allem zeigt man sich dann der neuen Heimat verbunden. Lokalpatriotismus muss doch schließlich auch gelebt werden und wer mag, kann sich ja von seiner alten Heimat ein Aufkleber aufs Auto kleben. Auf der anderen Seite muss man auch mal loslassen, denn schließlich ist doch jeder Umzug ein Neuanfang.

Zur Ummeldung muss man die Fahrzeugpapiere, die Versicherungsbestätigung, den Personalausweis und (wenn man die Kennzeichen wechseln möchte) auch die alten Nummernschilder mitbringen, von uns aus dürfen Sie auch gerne schon direkt die neuen Kfz-Kennzeichen mitbringen, denn das erspart ihnen Laufwege, Zeit und somit auch Geld.

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