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Ohne Kennzeichen geblitzt worden und trotzdem erwischt! Dumm gelaufen!

Die besten Geschichten sind doch die, die das wahre Leben schreibt, oder?

Dumm ist nur, wer dummes tut. Ein 34 jähriger Autofahrer aus Köln wurde zwölfmal auf der Leverkusener Rheinbrücke geblitzt. Das ist nichts ungewöhnliches, auch nicht die Geschwindigkeitsübertretung an sich. Viele fahren dort etwas zu schnell, aus dem Grund wird ja auch stationär geblitzt. Die aktuelle erlaubte Höchstgeschwindigkeit liegt bei Tempo 60 km/h, man könnte annehmen, dass die Bußgeldstelle dank dem Blitzer auf der Rheinbrücke viel zu tun hat.

Der VW Golf 3 Fahrer aus Köln meinte aber er könnte die Bußgeldstelle austricksen. Er demontierte das vordere Kfz-Kennzeichen, klappte die Sonnenblende herunter und konnte so zunächst nicht ermittelt werden. Was bei einer einmaligen Aktion eventuell noch glimpflig verlaufen wäre, wurde aber zur Serie. Innerhalb von einem kurzen Zeitraum wiederholte der Golf-Fahrer genau die gleiche Aktion. Ohne Kennzeichen und mit „verdecktem Gesicht“ zu schnell durch die Blitze.

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Eine Sachbearbeiterin der Bußgeldstelle in Köln sammelte aber die Verstöße und verglich die Zeiten. Es fiel auf, dass der 34 jährige Kölner stets gegen 21:30 Uhr auf der A1 in Richtung Dortmund unterwegs war, seine maximal gemessene Geschwindigkeit lag übrigens bei Tempo 103 km/h. 43 km/h zu schnell bedeutet übrigens 160 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Der Herr hat aber gesammelt, wieviele Punkte er genau nun erwartet ist nicht bekannt, denn erwischt wurde er nun trotzdem:

Tja, die Moral von der Geschicht, mit der Polizei scherzt man nicht. Der Fahrer von dem VW Golf 3, mit fehlenden Kennzeichen und Frontschaden, wurde ganz klassisch von der Polizei „erwischt“. Der Vorgang ist einfach und schnell erklärt: Die Bußgeldstelle bat die Polizei aus Köln um Unterstützung und diese postierte sich einfach auf der Leverkusener Rheinbrücke um den Fahrer, natürlich gegen 21:30 Uhr, zu erwischen.

Den 34-Jährigen Golf 3 Piloten, der vor allem mit dem fehlenden Kennzeichen und der heruntergeklappten Sonnenblende eigentlich unerkannt bleiben wollte, erwartet nun neben einem Bußgeld von mehreren 100 Euro vor allem ein Fahrverbot. Dazu kommt noch ein Strafverfahren wegen dem Missbrauchs des Kennzeichen. Der VW Golf 3 wurde von der Polizei sichergestellt.

Foto © Polizei Köln

Gefälschte Zulassungs-Siegel – Kreative Herforderin mit falschen Kennzeichen gestoppt

Selbstgemachte Geschenke sind zur Weihnachtszeit ja sehr beliebt, selbstgemachte Zulassungs-Stempel, die sollte man sich aber besser ersparen. Das musste die 32-jährige Toyota Starlet Fahrerin aus Herford nun auch feststellen, denn die Dame wurde mit ihrem Fahrzeug von einer Polizeistreife gestoppt und zur Rede gestellt.

Der Grund: Das Fahrzeug hatte keine TÜV-Plakette und offensichtlich auch ein verändertes Siegel am hinteren Kennzeichen. Bei der näheren Überprüfung der beiden Kennzeichen stellten die Polizeibeamten dann fest, dass nicht nur das hintere Siegel „gefälscht“ war, sondern auch das vordere. Am vorderen Nummernschild klebte anstelle eines Zulassungssiegel eine Briefmarke, am hinteren Kennzeichen war es ein Teil vom Briefumschlag der Finanzverwaltung Herford.

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Als die 32-jährige Toyota Starlet-Fahrerin darauf angesprochen wurde, sagte sie den Polizeibeamten, dass sie auf dem Weg zum Straßenverkehrsamt sei. Eigentlich gar nicht so unklug, dumm war nur, dass das Amt bereicht geschlossen hatte. Als die beiden Polizeibeamten die Dame darauf hingewiesen hatten, verweigerte die Herforderin die weitere Aussage.

Doch warum fuhr sie überhaupt mit den falschen Siegeln?

Die weitere Recherche der Polizei ergab, dass der Toyota Starlet bereits im Oktober des vergangenen Jahres amtlich außer Betrieb gesetzt wurde. Die Weiterfahrt wurde der Dame vor Ort untersagt und eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Kennzeichenmissbrauchs und Verstößen gegen das Pflichtversicherungs- und das Kraftfahrzeugsteuergesetz erstattet. Die durchaus kreative Herforderin wird nun vermutlich noch mehr Post zum basteln bekommen, hoffentlich macht sie daraus keine neuen Siegel sondern hat aus der Aktion gelernt.

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Kennzeichenmissbrauch kann nämlich richtig teuer werden. Schauen wir mal im Strafgesetzbuch (StGB) § 267 nach, dort steht geschrieben, dass die Herstellung einer täuschend echt aussehenden Urkunde, die Modifizierung einer echten Urkunde und ihr Gebrauch (was ja hier vermutlich vorliegen dürfte) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. Ich möchte noch erwähnen, dass auch der reine Versuch – also nur die reine Modifizierung – bereits strafbar ist. Punkte in Flensburg gibt es auch noch obendrauf.

Quelle: Pressemitteilung der Polizei Herford – Fotos: © Polizei Herford

Und die Moral von der Geschicht? Fälsche deine Kennzeichen nicht!

Altkennzeichen – die Rückkehr in längst vergangene Zeiten

ÖHR, SFB oder ALZ – nie gehört? Kein Wunder! Denn diese Kennzeichen waren lange von der Bildfläche verschwunden und gehören zu so kleinen Städten, dass kaum jemand sie kennt. Seit einigen Jahren erhalten sogenannte Altkennzeichen aber wieder neuen Aufschwung. Denn seit dem 1. November 2012 können Landkreise und Bundesländer die Altkennzeichen wiedereinführen. Hierfür müssen sie einen Antrag beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung stellen. Dieses genehmigt dann das Altkennzeichen, oder eben nicht. Der Autofahrer entscheidet nach der Freigabe der Altkennzeichen selbst, welche Buchstaben er künftig auf seinem Nummernschild haben möchte. Er wählt zwischen dem Kennzeichen für den Landkreis und dem Altkennzeichen, das eine Stadt innerhalb eines Landkreises bezeichnet. In Bundesländern wie Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden noch 2012 die ersten Altkennzeichen beantragt. Auch die Bayern sehnen sich offenbar nach früheren Zeiten, sodass heute mehr alte Kennzeichen in der süddeutschen Provinz zu finden sind als in jedem anderen Bundesland. Bis August 2015 wurde in 12 von 16 Bundesländern von den Möglichkeiten der Altkennzeichen-Einführung Gebrauch gemacht. Neben den drei Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen hat nur das Saarland bisher auf nostalgische Kennzeichen-Anträge verzichtet.

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Altkennzeichen dürfen seit 2012 wieder zugelassen werden

Viele Kennzeichen fielen Gebietsreformen zum Opfer

In den 1960er und 1970er Jahren wurden in Deutschland viele alte Autokennzeichen abgeschafft. Durch Gebietsreformen wurden neue Landkreise geschaffen, die auch auf den Kennzeichen zu finden waren. Vorher genutzte Städte- und Gemeindekürzel wurden fortan nicht mehr vergeben. Ganz von der Bildfläche verschwanden die alten Kennzeichen deswegen aber nicht. Denn nur bei einer Um- oder Neuanmeldung wurden die neuen Kennzeichen vergeben. Wer seit der Gebietsreform noch im alten Auto unterwegs ist, musste sein Altkennzeichen niemals abgeben. In vielen ländlichen Gebieten sieht man vor allem Traktoren mit solchen alten Kennzeichen, weil diese besonders langlebig und robust sind. Aber auch einige Autos sind seit über 40 Jahren angemeldet und daher noch mit einem alten Kennzeichen versehen. Diese erkennt man daran, dass es sich nicht um Europa-Kennzeichen handelt. Es fehlt die Länderkennung seitlich auf dem Nummernschild.

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Die Kennzeichenliberalisierung erlaubt die Wiedereinführung von Altkennzeichen

Lokalpatriotismus vs. Zusammengehörigkeitsgefühl

Doch auch bei Neuanmeldungen sind nun wieder Altkennzeichen möglich. Seit 2012 können Nostalgiker nämlich aufatmen und mit ihrem Kennzeichen von anno dazumal wieder in alten Zeiten schwelgen. Es wächst zusammen, was zusammengehört? Alles Quatsch, finden die Freunde der Uralt-Kennzeichen. So fordern beispielsweise Einwohner von Rheda-Wiedenbrück die Wiedereinführung ihres geliebten WD-Kennzeichens. Seit der Gebietsreform gehört Rheda-Wiedenbrück zum Landkreis Gütersloh und trägt daher das Kennzeichen GT. Der Heimatverein, der sich seit Jahren darum bemüht, aus den einst unabhängigen und inzwischen zusammengelegten Gemeinden eine Einheit zu machen, ist entsetzt über solche Wünsche. Würde doch die Abschaffung des bisherigen GT-Kennzeichens zugunsten von WD die Stadt sichtbar spalten.

Altkennzeichen erfreuen sich großer Beliebtheit

Jeder soll sehen, aus welchem Dorf man kommt, und das geht nur, wenn das Kennzeichen den Wohnort exakt wiedergibt. Da werden selbst die ansonsten oft verpönten drei Buchstaben freudig in Kauf genommen und alle Klischees ignoriert, die Fahrern mit solchen Kennzeichen nur geringe Fahrkompetenz zubilligen. Doch wo setzt man die Grenzen beim Lokalpatriotismus? Soll jedes Dorf mit mehr Kühen als Autos ein eigenes Kennzeichen bekommen? Bisher können Altkennzeichen beantragt werden, die es vor den Gebietsreformen schon mal gab. Doch was, wenn manche Fahrer auch dort auf ein eigenes Kennzeichen bestehen, wo es noch nie eins gab? Kritiker halten die Kennzeichenliberalisierung für überflüssig. Trotzdem genießen die Altkennzeichen einigen Zulauf, wie die Zahlen aus den einzelnen Bundesländern für neugeschaffene Altkürzel zeigen (Stand 8/2015):

  • Baden-Württemberg: 15
  • Bayern: 61
  • Brandenburg: 22
  • Hessen: 18
  • Mecklenburg-Vorpommern: 27
  • Niedersachsen: 10
  • Nordrhein-Westfalen: 26
  • Rheinland-Pfalz: 12
  • Sachsen: 45
  • Sachsen-Anhalt: 38
  • Schleswig-Holstein: 2
  • Thüringen: 20

Viele neue Wunschkennzeichen sind durch die Liberalisierung möglich

Insgesamt gibt es aktuell rund 800 Regionalkürzel mit ein bis drei Buchstaben, die auf deutschen Kennzeichen zu finden sind. Vor allem bis dato unmögliche Wunsch-Kombinationen sind nun wieder zu haben. So fahren viele Bad Segeberger nun wieder mit der Buchstabenkombi SE-XY durchs Land. Auch PIR-AT, V-IP oder ST-AR stehen hoch im Kurs. Verboten ist übrigens die Buchstabenkombination BUL-LE, auf die man kommen könnte, wenn man in Burglengenfeld gemeldet ist. Diese zog der Landkreis wegen einer möglichen Beleidigung aus dem Verkehr. Freuen dürfte die Kennzeichenliberalisierung jene Autofahrer, die auf Reisen gerne Kennzeichen raten. Nach einer Umfrage der AachenMünchener Versicherung sind das immerhin 64 Prozent der Befragten, die sich nun über etwa 300 neue Kennzeichen zum Rätseln freuen können. Viele weitere dürften aber vermutlich nicht hinzukommen. Denn nach 261 wiederbelebten Kürzeln zum Jahresende 2013 sind es seitdem kaum noch mehr geworden.

Reichsbürgerbewegung nutzt offenbar eigene Kfz-Kennzeichen

Für die Polizei war es zunächst ein Routineeinsatz im bayerischen Trostberg: Sie wurde zu einem Supermarkt-Parkplatz gerufen, auf dem ein Fahrzeug mit merkwürdigem Nummernschild stand. Das Kennzeichen war grün, in weißer Schrift stand darauf „MENS-CH“, daneben befand sich ein QR-Code. Natürlich ist das kein für den Straßenverkehr zulässiges Kfz-Kennzeichen, weshalb man die Halterin zur Rede stellte. Die lieferte den Beamten eine interessante Begründung: Als Mitglied einer Untergruppe der Reichsbürgerbewegung weigere sie sich, ein reguläres Nummernschild anzubringen.

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Farbige Kennzeichen dürfen höchstens als Funschilder verwendet werden.

Als Reichsbürgerin reguläres Nummernschild verweigert

Die Dame erklärte, sie gehöre der „Heimatbund Gesellschaft“ Chiemgau an, die als ein Teil der sogenannten Reichsbürgerbewegung betrachtet werden kann. Die Gruppierung erkennt die Bundesrepublik Deutschland nicht als souveränen Staat an, sondern bezeichnet sie als Unternehmen. Vereinfacht gesagt: Da es nach dem Zweiten Weltkrieg keinen Friedensvertrag gegeben habe, sei Deutschland genau genommen noch alliiertes Besatzungsgebiet. Folglich müsse man auch Recht, Gesetz und staatliche Autoritäten in Deutschland nicht anerkennen. Die Vertreter der Reichsbürgerbewegung sehen sich nicht als deutsche Staatsbürger, sondern als „ideologiefreie, verantwortungsbewusste Menschen“ – daher auch die Nummernschild-Aufschrift. Ein Kfz-Kennzeichen, die Zulassung des Fahrzeugs und das Mitführen einer gültigen Fahrerlaubnis sowie eines Personalausweises sind damit in ihren Augen überflüssig. Dementsprechend hatte die Dame auf dem Trostberger Supermarkt-Parkplatz keines dieser Dokumente dabei. Die Beamten nahmen sie mit auf das Revier, wo ihre Identität ermittelt und Bußgelder für ihre Vergehen verhängt wurden. Um einer drohenden Haftstrafe zu entgehen, zahlte sie ihre Strafen und durfte gehen – natürlich nicht fahren. Nun hat sie ein Ermittlungsverfahren am Hals. Und sie ist kein Einzelfall.

Kennzeichen verkehrt herum anschrauben ist verboten

Schon Anfang Dezember 2015 zog die Polizei einen Autofahrer bei Bad Göllheim aus dem Verkehr, der sein Kfz-Kennzeichen falsch herum angeschraubt hatte, und zwar mit derselben Begründung: Auch er erzählte den Beamten von der Nichtexistenz der Bundesrepublik und wollte keine Papiere vorzeigen. Er hatte sich aber ein Ersatzdokument gebastelt: Einen Phantasiepass namens „deutscher Staatsangehörigenausweis“. Erst als die Beamten ihm die Weiterfahrt untersagen wollten, zog er einen Führerschein aus der Tasche und drehte sein Nummernschild um.

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Kennzeichen umdrehen ist verboten

Mitunter bekommen die Polizisten lächerliche Erklärungen zu hören. Ein anderer gestoppter Autofahrer eröffnete den Beamten in einer Verkehrskontrolle, das Wort „Personalausweis“ beinhalte ja das Wort „Personal“ – für ihn ein klarer Hinweis auf das Unternehmen „Deutschland GmbH“. Andere erzählen wiederum von der „Deutschland AG“, über die Unternehmensform ist man sich also offenbar noch nicht einig. Auch die Echtheit der Polizisten zweifelte der gewiefte Mitbürger an: Uniformen könne ja nun jeder leicht im Internet ersteigern.

Reichsbürgerbewegung verzichtet auf Einhaltung der StVO

Die Vertreter des Heimatbundes Chiemgau haben sich nun also offensichtlich für Protest mit grünen Kfz-Kennzeichen entschieden. Auf ihrer Webseite findet man ausschweifende Erklärungen, aus denen man allein schon wegen kryptischer Rechtschreibung und Grammatik nur mit Mühe schlau wird. Konsequenterweise fehlt auch das gesetzlich vorgeschriebene Impressum. Schlussendlich drängt sich doch der Verdacht auf, dass viele Anhänger der Reichsbürgerbewegung und ihrer diversen Untergruppen einfach gerne mal „dagegen“ sein wollen.

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Zufällig betrifft das oft auch Regelungen, die mit Geldzahlungen verbunden sind: Laut einem Bericht des Münchener Merkur trifft sich der Heimatbund Chiemgau alle zwei Wochen in einer Gaststätte, um sich darüber auszutauschen, mit welchen Tricks man GEZ oder Briefporto umgehen könnte. Zudem erklären sie ihre Grundstücke für unabhängige Territorien und weigern sich ihre Nachnamen zu benutzen, die sie als Rechtssubjekt der BRD ausweisen würden. Und selbstgemachte grüne Kennzeichen gehören nun offenbar auch zum Programm. Den betroffenen Polizeibeamten, aber auch dem Otto-Normal-Verbraucher stellt sich bei all dem die Frage: Woher nehmen sie all die Zeit dafür? Viel unkomplizierter wäre es doch, einfach eine Online-Kfz-Zulassung durchzuführen…