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So gibt´s die E-Auto-Prämie

Die E-Auto-Prämie ist in aller Munde. Auch die Bundesregierung debattierte jüngst heftig darüber, wie mithilfe des Förderprogramms „Elektromobilität“ der stärkere Absatz von E-Autos gefördert werden könnte. Und auch wenn E-Autos derzeit in der Kritik stehen, weil ihre CO2-Bilanz gar nicht so viel besser als bei konventionellen Fahrzeugen sei, tragen sie doch zur Verbesserung der Luftqualität bei.

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Allgemeine Informationen zur E-Auto-Prämie

Die Bundesregierung hat festgelegt, dass eine erhöhte E-Auto-Prämie fällig werden solle: Bis zu 6000 Euro soll der Umweltbonus betragen. Wann genau der Starttermin dafür ist, ist allerdings noch nicht bekannt und voraussichtlich wird sich die erhöhte Prämie noch einige Zeit lang hinziehen. Noch sind sich nicht alle in der Bundesregierung einig, wie weiter verfahren werden soll. Sicher ist aber, dass mithilfe der E-Auto-Prämie die schnellere Verbreitung der elektrisch betriebenen Autos unterstützt werden soll.

Skeptiker sehen die E-Auto-Prämie allerdings noch in weiter Ferne und befürchten, dass sie wohl noch Monate auf sich warten lassen wird. Gedacht ist sie für

  • Elektroautos
  • Wasserstofffahrzeuge
  • Plug-in-Hybride

Dennoch ist man sich vonseiten der Politik nicht sicher, welche Fahrzeuge letzten Endes wirklich gefördert werden sollen. Kurz vor Weihnachten wurden Wünsche an das Bundeswirtschaftsministerium herangetragen, die sich auf die Ausweitung der E-Auto-Prämie auf weitere Fahrzeugarten beziehen. Noch steht aber die beihilferechtliche Prüfung aus, die durch die EU-Kommission vorgenommen werden muss und ohne die die E-Auto-Prämie nicht vergeben werden kann. Die Autohäuser sind durch diese Verfahrensweise derzeit stark belastet. Sie kaufen zum einen Fahrzeuge auf Vorrat, weil sie einen großen Ansturm auf E-Autos befürchten, wenn die Umweltprämie erst einmal durch ist. Gleichzeitig halten sich die Käufer aber noch stark zurück und warten ab, wie es um die künftige E-Auto-Prämie bestellt ist. Diskutiert wird dabei auch, ob die Prämie nicht auf junge Gebrauchte ausgeweitet werden könne. Diese dürften dann nicht älter als acht Monate sein und maximal 8000 Kilometer auf dem Tacho haben.

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So sieht das Förderverfahren aus

Egal, wann die höhere E-Auto-Prämie in Kraft treten wird: Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Beantragung der Prämie, die auch derzeit schon vergeben wird (allerdings mit anderen Summen als den geplanten). Antragsberechtigt sind demnach die folgenden Personen und Gruppen:

  • Privatpersonen
  • Firmen
  • Vereine
  • Stiftungen
  • Körperschaften

Einrichtungen und Kommunen von Bund und Ländern sowie diese selbst sind aber nicht antragsberechtigt. Ebenfalls kommen Automobilhersteller für eine Förderung nicht infrage, wenn sie sich an der Finanzierung des Umweltbonus beteiligen oder eine Tochtergesellschaft eines Unternehmens sind, das sich an der Finanzierung der E-Auto-Prämie beteiligt.

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Gefördert werden Fahrzeuge, die per Kauf oder Leasing erworben werden und die erstmalig die Zulassung erhalten. Die oben genannte Diskussion um die Ausweitung der E-Auto-Prämie auf junge Gebrauchte könnte zumindest diesen Punkt beeinflussen. Wichtig: Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der Fahrzeuge befinden, die für eine Förderung infrage kommen. Gefördert werden können auch der Kauf und die Installation eines akustischen Warnsystems, das zum Zeitpunkt des Kaufs des Fahrzeugs serienmäßig durch den Hersteller oder durch eine von ihm beauftragte Werkstatt in das förderfähige Fahrzeug eingebaut wurde.

Art der Förderung

Der Umweltbonus wird geteilt: Eine Hälfte wird durch einen Bundesanteil beglichen, die andere Hälfte stammt von den Automobilherstellern und zählt hier als Eigenanteil. Letzterer wird beim Kauf oder beim Erwerb durch Leasing in Abzug gebracht. Als Grundlage dient der Listenpreis des Fahrzeugs, der durch das BAFA festgelegt wird. Dieser Listenpreis ist der niedrigste Nettopreis, der für das Basismodell des förderfähigen Fahrzeugs gilt und innerhalb des Euroraums festgelegt wurde. Sonderausstattungen zählen nicht mit hinein. Der Automobilhersteller muss dem BAFA den Listenpreis melden, wobei das BAFA diesen Preis um 1500 Euro reduziert, wenn es sich um ein Hybridfahrzeug handelt, das von außen aufgeladen werden kann. Für ein reines Batteriefahrzeug wird der Listenpreis um 2000 Euro verringert. Die Förderung, die für das akustische Warnsystem vergeben wird, beträgt pauschal 100 Euro und kann pro Fahrzeug einmalig vergeben werden.

Das „Model S“ von Tesla wird gesondert behandelt: Es wurde zum 6. März 2018 erstmalig auf die BAFA-Liste aufgenommen, das bedeutet, dass der Kaufvertrag für das Fahrzeug frühestens an diesem Tag geschlossen werden durfte. Die Antragsunterlagen, die zur Förderung des Model S benötigt werden, müssen die Modellbezeichnung und das Bestelldatum beinhalten, ferner den Basispreis (unter 60.000 Euro) sowie eine Bestätigung über die Features des Fahrzeugs (aktiviert oder deaktiviert). Außerdem muss der Herstelleranteil am Umweltbonus aufgeführt sein.

Voraussetzungen und Verfahren

Gefördert werden können alle Fahrzeugmodelle, die sich auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden. Der Kauf oder das Leasing des Fahrzeugs dürfen frühestens am 18. Mai 2016 durchgeführt worden sein und das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen werden. Dabei muss dieser im Inland ansässig sein. Das E-Auto muss darüber hinaus wenigstens für sechs Monate zugelassen bleiben.

Die Förderung selbst erfolgt in einem Verfahren, das in zwei Stufen aufgebaut ist. Wichtig: Erging ein Zuwendungsbescheid, ohne dass das Fahrzeug bereits zugelassen war, muss die Zulassung innerhalb von neun Monaten nach Zugang des Bescheids über die Zuwendung erfolgen. Ein Verwendungsnachweis der Zuwendung kann bis zu zehn Monate nach Ausstellungsdatum des Bescheids über die Zuwendung eingereicht werden.

Die beiden Stufen im Antragsverfahren gestalten sich wie folgt:

  1. AntragsverfahrenEs erfolgt eine elektronische Antragstellung. Außerdem muss der Vertrag über Kauf oder Leasing des Fahrzeugs online eingereicht werden. Der Antragsteller bekommt eine Eingangsbestätigung, die per E-Mail verschickt wird. Wird der Antrag positiv entschieden, wird ein Zuwendungsbescheid versandt.
  2. Nachweisverfahren über die VerwendungDer Nachweis über die Verwendung der Förderung muss beim BAFA eingereicht werden, was auf elektronischem Wege geschieht. Dabei müssen auch die Rechnung über Kauf oder Leasing sowie der Zulassungsnachweis des Fahrzeugs übermittelt werden. Nun wird eine E-Mail versandt, die einen Link zur elektronischen Verwendungsnachweiserklärung beinhaltet. Der Antragsteller druckt diese Erklärung aus, unterzeichnet sie und lädt sie anschließend wieder hoch. Wird die Prüfung der Nachweise positiv abgeschlossen, wird der Anteil des Bundes auf das Konto, das in der Nachweiserklärung angegeben wurde, gezahlt. Eine separate Bestätigung wird nicht mehr versendet.

Bisher wenig in Anspruch genommen

Bisher tun sich die Autobesitzer noch schwer mit der E-Auto-Prämie. Denn obwohl die Prämie bereits 2016 eingeführt worden ist, wurde sie bis Ende September nur etwas mehr als 141.000 Mal beantragt. Von Januar bis Oktober wurden aber rund 53.000 E-Autos in Deutschland neu zugelassen, was 89 Prozent mehr sind im Vergleich zum selben Zeitraum im vergangenen Jahr. Auch bei den Hybridautos war eine Steigerung zu verzeichnen, die sich auf rund ein Viertel beläuft. Das heißt, dass diese Autos, die sowohl einen Elektro- als auch einen Verbrennungsmotor besitzen, in im Zeitraum Januar bis Oktober 2019 rund 190.000 Mal zugelassen wurden. Dennoch erreichen die Hybride sowie E-Fahrzeuge nur einen Marktanteil von etwa acht Prozent.