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Irrsinn in Deutschland: Elektrofahrzeug mit E-Kennzeichen braucht Umweltplakette!

In Deutschland gibt es schon interessante Entscheidungen und Gesetze. Recht haben bedeutet nicht immer Recht bekommen und manche Gesetze sind einfach auch nur veraltet. Kommen wir zum Irrsinn der Woche:

Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen brauchen auch eine Umweltplakette!

Wer ein Elektroauto fährt welches ein Kennzeichen mit dem Hinweis auf das emissionsfreie Fahrzeug (E am Ende) trägt, muss dennoch eine Umweltplakette in die Scheibe kleben. Klingt komisch, ist aber so, denn wir sind im Land der Bürokratie und da muss einiges scheinbar nicht logisch sein.

Die Umweltplakette wurde eingeführt bevor es die E-Kennzeichen für die Elektroautos gab, somit ist die Gesetzgebung in dem Fall klar: Elektrofahrzeuge müssen eine grüne Plakette haben um in die Umweltzonen einfahren zu dürfen. Wer ohne Umweltplakette erwischt wird, der darf derzeitig 80 Euro bezahlen.

Elektrofahrzeug mit E-Kennzeichen

E-Kennzeichen sieht man inzwischen immer häufiger auf der Straße. Das liegt mitunter auch daran, dass Hybrid-Modelle ebenfalls mit einem E-Kennzeichen ausgestattet werden dürfen. Ich hab mir hier mal ein schönes Beispiel ausgesucht.

Einen Porsche Panamera 4 E-Hybrid. Ein Fahrzeug, hergestellt in Leipzig, ausgerüstet mit einem 8-Gang Doppelkupplungsgetriebe und integriertem Elektroantrieb. Damit verfügt das Fahrzeug über eine Systemleistung von 340 kW bzw. 700 Nm Drehmoment und ja, der Hybrid-Antrieb steckt hier wirklich im Getriebe. Für diejenigen die sich das gar nicht vorstellen können, habe ich hier mal eine Detailansicht. Ein Schnittbild vom Porsche-Hybrid-PDK (welches übrigens von ZF hergestellt wird). Ganz links erkennt man den kleinen Elektroantrieb, der im Porsche Panamera zum boosten aber auch zum lautlosen dahingleiten auf kurze Distanzen genutzt wird.

Elektrofahrzeug mit E-Kennzeichen

Dieser Elektroantrieb sorgt nicht nur für die grüne Umweltplakette, die der Porsche ansonsten auch bekommen hätte, sondern auch für das E-Kennzeichen.

Elektrofahrzeug mit E-Kennzeichen

Unser Fahrzeug war natürlich mit einer Umweltplakette ausgestattet. Was übrigens auch nicht gestattet ist, nehmen wir mal an ihr kauft euch ein bereits zugelassenen Wagen und kennzeichnet dieses später auf ein E-Kennzeichen um. Macht also aus BI-JS79 ein BI-JS79E – selbst dann muss auch die Umweltplakette erneuert werden, denn das Kennzeichen muss zu dem amtlichen Nummernschild passen.

Elektrofahrzeug mit E-Kennzeichen

Den ein oder anderen Elektrofahrzeug-Fahrer hat es schon erwischt, nach Einsprüchen und zahlreichen Widersprüchen wurde dann teilweise das Bußgeld auf 25 Euro gesenkt, aber Fakt ist weiterhin: Bis die Gesetze geändert sind, müssen auch Elektrofahrzeuge mit einer Feinstaubplakette ausgestattet sein.

Auf die Frage ob Elektrofahrzeuge eine Umweltplakette brauchen, kann man zum derzeitigen Zeitpunkt nur eine Antwort geben: Leider, ja! Auch wenn es unsinnig erscheint, aber es steht so nunmal im Gesetz.

Die Feinstaubplakette, egal ob für Elektrofahrzeuge oder fossil betriebene Antriebsarten, kann man übrigens auch ganz einfach online bestellen, das spart dann also Zeit, Nerven und vor allem – ihr ahnt es schon – Kosten.