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Zehn um Zehn: 10 wissenswerte Fakten zur Umweltplakette!

Ab sofort gibt es hier häufiger die Kolumne: „Zehn um Zehn“ zu lesen, in der es immer 10 (mehr oder weniger) wissenswerte Fakten zu einem speziellen Thema gibt. Mit der Umweltplakette steigen wir da auch direkt mal ein und räumen mit ein paar Mythen / Irrtümern auf.

01: Reicht es aus, die Umweltplakette nur mitzuführen?

Nein, definitiv nicht! Die Umweltplakette muss dauerhaft in der Frontschutzscheibe angebracht sein. Frontschutzscheibe = Windschutzscheibe, sprich die große Scheibe vor dem Fahrer / Beifahrer. Nicht in die Seitenscheibe, denn in der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsgesetz (sowas gibt es wirklich) steht geschrieben: „Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen.“

02: Kann ich die Umweltplakette auch mit Klebeband befestigen?

Nein, auch das ist verboten! Denn der 35. BlmSchV (ihr wisst schon, diese Verordnung zur Durchführung…) steht ebenfalls geschrieben: „Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.“ – das heißt, ihr müsst die Plakette von innen in die Windschutzscheibe kleben!

03: Ich habe nur eine EU4 Plakette! Gibt es auch eine EU5 / EU6 Plakette?

Ich gestehe, diese ganze unterschiedlichen Benennungen und Normen können einen schon einmal durcheinander bringen. Inzwischen gibt es zwar EU5 und EU6-Fahrzeuge, jedoch bekommen diese auch weiterhin die „grüne Plakette. Man kann sich das ganz einfach so erklären, alles was der EU4 Norm entspricht oder besser ist bekommt mit der grünen Plakette seine Einfahrtberechtigung. Es muss übrigens die richtige „Farbe“ in der Windschutzscheibe kleben, wer sich eine andere Plakette „ermogelt“ hat, der ist a) selbst in der Haftung dafür und b) wird spätestens beim nächsten TÜV-Termin blöd aus der Wäsche schauen. Die Umweltplakette (sofern vorhanden) wird überprüft. Falsche Plakette = Kein TÜV! Das gilt dann auch wenn man das Kennzeichen nicht mehr lesen kann:

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04: Gebrauchtwagen gekauft, reicht die alte Umweltplakette oder muss ich die erneuern?

Jein, denn das Kennzeichen in der Umweltplakette muss zur Zulassung passen. Hat man also innerhalb eines Kreises ein Fahrzeug gekauft und umgemeldet, dann kann man die Plakette kleben lassen sofern man das Auto nicht hat umkennzeichnen lassen. Hat man dieses doch getan um z.B. sein Wunschkennzeichen zu bekommen, dann braucht man auch eine neue Plakette und damit kommen wir direkt zum nächsten Punkt:

05: Wie kann man Umweltplaketten am besten entfernen?

Es gibt viele Wege zum Ziel: Wer über einen Heißluftfön verfügt, kann von außen die Scheibe leicht erwärmen und die Plakette dann abziehen. Reste gehen mit Glasreiniger weg. Von einem Klingen-Schaber / Ceran-Feld-Kratzer würde ich abraten, schließlich will keiner Kratzer auf der Scheibe haben, oder? Ist kein Heißluftfön verfügbar, dann funktioniert auch eine Wärmflasche. Einfach von außen auf die Scheibe gelegt (natürlich an der Stelle wo die Umweltplakette sitzt) und der Kleber erwärmt sich. Anschließend kann man die Stelle säubern und eine neue Plakette aufbringen. Ihr habt es beim entfernen gemerkt, die Plaketten zerstören sich. Das ist auch der Grund warum ich euch empfehle, die Plaketten nur zu Zweit anzubringen. Dann kann einer nämlich sehen ob die Plakette auch gerade sitzt, einen zweiten Versuch hat man nicht.

06: Benötigen Elektrofahrzeuge eigentlich auch eine Umweltplakette?

Auch wenn es kein Sinn macht, befreit von der Plaketten-Pflicht sind nur: „mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“ (gemäß § 52 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ nachweisen, Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können, Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden, zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt und… puh – nun muss ich erst einmal Luft holen –  Oldtimer!

Also: Elektrofahrzeuge (sofern diese nicht wie der Renault Twizy als Quad angemeldet sind) brauchen auch eine Umweltplakette, das gilt auch für Hybrid-Fahrzeuge.

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Was für ein Amtsdeutsch  oder? Kein Wunder, das in Berlin alles etwas länger dauert, bei solchen Verklausulierungen. Zurück zu den Oldtimern, die dürfen also in die Umweltzonen! Allerdings nur wenn sie ein ein Kennzeichen nach § 9. Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsordnung führen. Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Wer sich ein H-Kennzeichen ergattern konnte, der darf sich die Plakette also ersparen, das gilt auch für diejenigen die ihre Oldtimer mit den roten 07er Nummern bewegen.

07: Brauchen ausländische Fahrzeuge in Deutschland eine Umweltplakette?

Ja! Auch Halter von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen sind verpflichtet diese Plakette in der Windschutzscheibe zu tragen, wenn man in die jeweiligen Umweltzonen einfahren will. Das ist übrigens nicht zu vergleichen mit der Maut die irgendwann bestimmt auch noch kommen wird. Gerade für Touristen empfiehlt es sich bereits im Vorfeld die Plaketten online zu bestellen um Zeit und ggf. Geld zu sparen. Die Strafen liegen bei 40 Euro, sprich für diejenigen die das Verbot der Einfahrt missachten. Unwissenheit schützt da natürlich vor Strafe nicht, aber das passiert uns ja auch wenn wir ohne Mautplakette im Ausland erwischt werden. Ich darf gestehen, dass bis dato keiner meiner ausländischen Bekannten hier in Deutschland eine Plakette gekauft hatte und bis dato auch noch keiner bezahlt hat, aber man soll den Tag nicht vor dem Abend loben in einem Land wo die „Überwacher des ruhenden Verkehrs“ bei Langeweile auch ganz genau auf die TÜV-Plaketten achten (bei richtig geparkten Fahrzeugen) ist ja alles möglich.

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08: Ich fahre nie in Umweltzonen, brauche ich dann überhaupt eine Umweltplakette?

Sag niemals nie! Wer weiß wann die nächste Umweltzone irgendwo errichtet wird? Aber die richtige Antwort auf diese Frage lautet: Nein! Wer nie in Umweltzonen fährt, der braucht auch keine Plakette. Aber gerade Touristen wissen ja nie wo eine Umweltzone errichtet wurde. Da fährt die „Gefahr“ dann stets mit.

09: Wer hat sich den Mist mit der Umweltplakette eigentlich ausgedacht und bringt sie wirklich etwas?

Die deutsche Bundesregierung! Denn diese hat sich im Jahre 2006 gedacht: „Wir müssen etwas für die Umwelt tun!“. Anstatt aber die Emissionen zu senken, bekommen die Fahrzeuge nun erstmal Plaketten verpasst und diejenigen die halt nicht mehr in die „saubere Stadt“ passen, bleiben draußen stehen. Einfache Idee, oder? Millionen von Plaketten später bleibt wohl aber die Ernüchterung – denn so richtig unterm Strich hat die Umweltplakette wohl nur gering zur Verbesserung der Luft beigeholfen.

Müssen wir da nicht eher den Fahrzeugherstellern danken, die (auch Aufgrund der Verpflichtung) immer sauberere Fahrzeuge auf den Markt bringen was den CO2-Ausstoß betrifft? Ich möchte gar nicht wissen, was die Einführung der Umweltzonen gekostet hat. Nicht nur die Autofahrer wurden zur Kasse gebeten, es wurden ja auch die Umweltzonen errichtet und dementsprechend beschildert. Hätte man das mal in den Umweltschutz gesteckt oder von mir aus in erneuerbare Energien – dann hätten wir nun einen Aufkleber weniger in der Frontscheibe!

10: Wo kann man Umweltplaketten günstig kaufen / online bestellen?

Sparen kann man! Zeit! Denn man muss nicht extra zur Werkstatt / zum Autohaus / zur Zulassungsstelle um sich die genormte (kein Witz) Plakette zu besorgen. Die 80 Millimeter große und schwarz umrandete Plakette gibt es in drei Farben. Die Ziffer der jeweiligen Schadstoffgruppe ist genau 35 Millimeter groß mit der DIN 1451 Schrift aufgedruckt. Das Schriftfeld selbst ist 60 x 20 Millimeter groß und da muss mit schwarzer Schrift das Kennzeichen eingetragen werden. RAL 9005 = schwarz! RAL? So nennt man die Farbcodes. Kurz noch Angeberwissen: RAL 3020 = verkehrsrot, RAL 1023 = verkehrsgelb und die verkehrsgrüne Plakette erstrahlt in RAL 6024. Ob Elektrofahrzeuge früher oder später RAL 5017 bekommen? Das wäre dann verkehrsblau!  Die Umweltplakette kann man schnell, einfach und vor allem legal bei Gutschild bestellen.

Umweltzonen in Deutschland

Seit der Einführung der Umweltzone im Jahr 2008 in Großstädten und Ballungsräumen wächst ihre Zahl stetig. In Deutschland gibt es mittlerweile fast 60 dieser Bereiche, darunter in Berlin, Leipzig, Stuttgart und im Ruhrgebiet. Europaweit nehmen elf Länder an der Initiative teil, die keineswegs unumstritten ist. Immer wieder melden sich Fürsprecher und Gegner mit unterschiedlichen Argumenten zu Wort, um ihre jeweilige Position darzustellen.

Schild Umweltzone

Was genau ist eine Umweltzone?

Eine Umweltzone ist ein definiertes, geografisches Gebiet, das nur mit schadstoffarmen Kraftfahrzeugen befahren werden darf, um auf Dauer den Feinstaubgehalt zu senken und somit die Luftqualität zu verbessern. Die Fahrzeuge müssen je nach Klassifikation als Kennzeichen eine entsprechende Umweltplakette bzw. Feinstaubplakette auf der Windschutzscheibe tragen. In Deutschland gibt es vier Einteilungsklassen. Klasse 1 erhält keine Umweltplakette und unterliegt damit den strengsten Auflagen. Die Klassen 2, 3 und vier erhalten als Kennzeichen eine rote, gelbe oder grüne Umweltplakette. Welches Fahrzeug für die jeweilige Umweltzone zugelassen ist, kann in der Zulassungsbescheinigung oder – bei älteren Modellen – dem Fahrzeugschein entnommen werden.

Welche Fahrzeuge benötigen eine Feinstaubplakette?

feinstaubplakette kaufenDie Regelung betrifft Pkw der Klassen Euro 2 bis Euro 6 sowie Nutzfahrzeuge und Busse der Klassen Euro II bis Euro VI. Eine generelle Pflicht, das Kennzeichen anzubringen, besteht zwar nicht, aber wer ohne Feinstaubplakette in eine Umweltzone hineinfährt, wird mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft.

Von der Pflicht zur Umweltplakette befreit sind Motorräder, dreirädrige Fahrzeuge, Polizei-, Feuerwehr- und Krankenwagen, landwirtschaftliche Zugmaschinen und Fahrzeuge mit H-Kennzeichen (Oldtimer). Wer unsicher ist, welche Feinstaubplakette für das eigene Fahrzeug in Frage kommt, kann sich ausführlich bei allen Straßenverkehrsämtern, den großen Automobilclubs oder im Internet erkundigen.

Streit über den Sinn von Umweltzonen

Ob Umweltzonen wirklich Sinn machen, ist seit ihrer Einführung umstritten. Zwar werden regelmäßige Messungen der Schadstoffe wie Feinstaub und Stickstoffdioxid in der Luft vorgenommen, aber die unterschiedlichen Messmethoden führen immer wieder zu gegensätzlichen Schlussfolgerungen. Hinzu kommen störende temporäre Einflüsse: Witterungsbedingungen, Baustellen oder Änderungen der Verkehrsstärke.

Auch die Einteilung der Fahrzeugklassen oder die Befreiung für Oldtimer und Motorräder ist letztendlich nicht konsequent und stößt auf Widerspruch. Ob Umweltzonen wirklich zur Verbesserung der Luft in Ballungsräumen beitragen, wird sich wohl erst nach längeren Erfahrungszeiträumen herausstellen.

Umweltzone Ruhrgebiet

UmweltzoneUmweltzonen sind räumlich abgegrenzte Bereiche insbesondere in Ballungszentren, in denen Kraftfahrzeuge nur bei Einhaltung bestimmter Abgasnormen fahren dürfen. Die „Umweltplakette“ („Feinstaubplakette“) bezieht sich auf Belastungen durch Feinstaub, nicht aber auf andere Umweltbelastungen wie z. B. Kohlendioxid.

Grüne Plakettenpflicht ab Juli 2014 im Ruhrgebiet

Die Umweltzone Ruhrgebiet ist mit 13 zugehörigen Städten die bundesweit größte zusammenhängende Zone, zu der die Städte Duisburg, Oberhausen, Mülheim, Essen, Gladbeck, Bottrop, Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Herten, Recklinghausen, Castrop-Rauxel und Dortmund gehören.
Ab 01.07.2014 dürfen Fahrzeuge, die über keine oder nur über eine rote oder gelbe Umweltplakette verfügen, nicht mehr die Umweltzone Ruhrgebiet befahren. Betroffen sind insbesondere ältere Dieselfahrzeuge, die noch nicht mit einem Partikelfilter für Feinstaub ausgerüstet wurden. Grüne Umweltplaketten erhalten Diesel-Pkw nach den Abgasnormen Euro4 oder Euro3 mit Partikelfilter, Pkw mit Ottomotoren nach den Normen Euro1 bis Euro4 und Kraftfahrzeuge ohne Verbrennungsmotor. Eine Nachrüstung ist laut ADAC bei Fahrzeugen ab Baujahr 2004 meist möglich. Die Kosten für den Einbau eines Partikelfilters liegen bei etwa 750 bis 2.000 Euro. Die grüne Feinstaubplakette selbst kostet zwischen 5 und 20 Euro.

Bußgeld bei Verstößen

Die geschützten Bereiche sind mit einem besonderen Verkehrszeichen und einem Zusatzkennzeichen gekennzeichnet, das die Plaketten aufführt, mit denen eine Einfahrt zulässig ist. Wer ab Juli 2014 ohne grüne Feinstaubplakette und ohne Ausnahmegenehmigung in die Ruhrgebietszone einfährt, der muss mit einem Bußgeld von 40 Euro zuzüglich von Verwaltungsgebühren und mit der Eintragung eines Punktes im Flensburger Verkehrszentralregister rechnen. Mit der Neuregelung des Punktesystems entfällt allerdings ab dem 1. Mai 2014 die Eintragung eines Punktes.

Bundesweit geltende Ausnahmetatbestände

Von der Pflicht zur Anbringung einer Feinstaubplakette sind u.a. Arbeitsmaschinen, mobile Geräte und Maschinen, landwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, Kranken- und Arztwagen, Kraftfahrzeuge, die Behindertentransporte durchführen und Oldtimer ausgenommen.
Eine grüne Umweltplakette ist nicht erforderlich für Privat- und Nutzfahrzeuge, bei denen eine Nachrüstung technisch nicht möglich ist, soweit die Zulassung auf den Fahrzeughalter vor dem 01. Januar 2008 erfolgte.

Ausnahmegenehmigungen des Landes Nordrhein-Westfalen

Für das Ruhrgebiet hat das Land Nordrhein-Westfalen weitere Fahrzeuggruppen von der Plakettenpflicht ausgenommen. Dazu gehören

  • Fahrzeuge von Menschen mit bestimmten Behinderungen
  • Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten
  • Fahrzeuge des Schausteller- und Zirkusgewerbes sowie
  • Fahrzeuge diplomatischer und konsularischer Vertretungen sowie internationaler Organisationen.

Eine nur bis Ende 2014 gültige, ausnahmsweise bis Mitte 2015 verlängerbare Verkehrsverbotsbefreiung kann auf Antrag gewährt werden u. a.

  • zur Versorgung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen und Gütern,
  • zur Wartung und Reparatur technischer Anlagen,
  •  zur Behebung von Gebäudeschäden,
  • für Schichtdienstleistende, die nicht auf andere Verkehrsmittel ausweichen können sowie
  • aus anderen öffentlichen Gründen, z. B.Schwertransporte oder An- und Abfahrt zu Veranstaltungen.

Wenn die Umrüstung von Fahrzeugen technisch nicht möglich und die Anschaffung eines schadstoffarmen Ersatzfahrzeugs wirtschaftlich nicht vertretbar ist, werden Sondergenehmigungen erteilt für

  • Sonderfahrzeuge (u. a. Medienfahrzeuge, Messwagen: verlängerbare 5-jährige Sondergenehmigung) und
  • landwirtschaftliche Transportfahrzeuge im Rahmen der Direktvermarktung von Frischwaren auf Märkten (unbefristete Sondergenehmigungen).
Ausnahmegenehmigung der Kommunen

Außerdem kann jede Kommune weitere Ausnahmegenehmigungen vorsehen. Eine Befreiung von der Plakettenpflicht wird gewährt

  • Wohnmobilbesitzern für Fahrten zwischen Wohnort und Autobahn, falls eine Nachrüstung technisch nicht möglich ist oder die Nachrüstkosten 4.500 Euro übersteigen würden,
  • Privatpersonen und Gewerbetreibenden bei Nachweis einer sozialen oder wirtschaftlichen Härte und
  • Unternehmen mit einem Fuhrpark, sofern eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen die Bedingungen der grünen Plakette erfüllen („Ausgleichsfahrzeuge“).

Die Gebühren für eine Ausnahmegenehmigung liegen zwischen 10 und 100 Euro.