Umweltzone der Stadt Köln – Änderungen zum 1. Juli 2014

Wie in 43 anderen deutschen Städte bereits geschehen, verschärft auch Köln die Regelungen zur Einfahrt in die Umweltzone der Stadt zum 1. Juli 2014. Dann dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Feinstaubplakette das 16 Quadratkilometer große Gebiet in der Kölner Innenstadt befahren. Dabei handelt es sich um das linksrheinische Stadtgebiet sowie um einige Stadtteile rechts des Rheins, wie zum Beispiel Deutz oder Kalk. Für Fahrzeuge mit einer roten Umweltplakette galt das Fahrverbot bereits seit dem 1. Januar 2008.

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Allerdings sieht der „Luftreinhalteplan Köln“ gewisse Ausnahmen für Fahrzeuge der Schadstoffklasse EURO-3 vor: So dürfen auch Autos mit einer gelben Umweltplakette in die betreffenden Gebiete einfahren, wenn die Zulassung des Fahrzeugs auf den aktuellen Halter noch vor dem 1. Januar 2008 erfolgte und zugleich die Nachrüstung mit einem Rußpartikelfilter nicht möglich ist. Dieser Sachverhalt muss von einer technischen Prüforganisation wie TÜV, GTÜ oder DEKRA bestätigt werden. In der Regel wird auf dem entsprechenden Nachweis zudem das Zulassungsdatum vermerkt. Diese Bestätigung müssen Fahrzeughalter, welche die Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen möchten, ab dem 1. Juli gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen, so dass die Polizei beziehungsweise die Mitarbeiter des Kölner Ordnungsamtes keinen unnötigen Bußgeldbescheid erstellen.

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Hintergrund für die Einrichtung von Umweltzonen ist ein seit 2005 europaweit gültiger Grenzwert für Feinstaub. Da in Deutschland die Kommunen die Verantwortung für die Begrenzung der Feinstaubbelastung tragen, haben sich viele Städte – oft im Rahmen eines umfangreicheren Maßnahmenkatalogs – dafür entschieden, so schrittweise die verkehrsbedingte Belastung der Atemluft durch Feinstaub zu reduzieren.

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Derzeit droht bei Befahren einer Umweltzone ohne Schadstoffplakette beziehungsweise mit einer falschen Plakette ein Bußgeld von 40 Euro sowie ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Ab 1. Mai 2014 tritt jedoch der neue Bußgeldkatalog in Kraft: Dieser sieht künftig keinen Eintrag in Flensburg mehr vor, dafür winkt jedoch ein Bußgeldbescheid in Höhe von 80 Euro.

Kritik an der Neuregelung zum 1. Juli 2014 kommt von ADAC: Der Verein bezweifelt, dass die verschärften Zufahrtsregeln einen signifikanten Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität leisten und beklagt die zunehmende Einschränkung der Mobilität. Im Gegenzug plädiert der Auto-Club für eine optimierte Ampelsteuerung und eine stärkere Konzentration auf die Emissionen der Industrie und der Rheinschifffahrt.

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Autor: Eugen Donhauser




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