Wann darf man die Lichthupe benutzen?


Vermutlich kann sich kein Autofahrer davon freisprechen: Fast jeder hat schon einmal die Lichthupe benutzt. Doch wann darf man die Lichthupe benutzen? Wann ist es legal und wann wird es illegal? Das Thema wollen wir heute einmal „beleuchten“.

Wann ist die Lichthupe erlaubt?

In der Straßenverkehrsordnung steht es relativ deutlich geschrieben. In § 15 der StVO erfährt man nämlich etwas zu dem Thema „Warnzeichen“ und genau dazu gehört die Lichthupe. Wenn man sich oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet sieht oder aber wenn man außerhalb geschlossener Ortschaften überholen möchte. In den beiden Fällen darf man die Lichthupe benutzen.

Wann darf man die Lichthupe benutzen?
Wann darf man die Lichthupe benutzen?

Wie benutzt man die Lichthupe richtig?

Stoßweise, kurz und beim richtigen Abstand. Wer mit Lichthupengewitter beim anderen Verkehrsteilnehmer bereits im Kofferraum hängt, der macht sich der Nötigung strafbar und begeht schon mehr als eine reine Ordnungswidrigkeit. Halber Tacho (Geschwindigkeit) Abstand, einmal mit der Lichthupe den Überholvorgang ankündigen ist aber in Ordnung.

Nehmen wir an, dass man auf der Autobahn einen unachtsamen Fahrer vor sich hat. Er fährt mit seinem Fahrzeug ggf. nicht mittig in der Spur, oder erscheint einfach unaufmerksam. In dem Fall ist der kurze Einsatz der Lichthupe zulässig, solange durch den Einsatz kein anderer geblendet oder gar belästigt wird.

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Wann ist die Lichthupe illegal?

Als Drängler wird derjenige strafrechtlich verfolgt, der andere Verkehrsteilnehmer dazu nötigt die Spur zu verlassen oder schneller zu fahren. Eine Nötigung kann, wie gerade schon beschrieben, auch vorliegen wenn der Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen nur wenige Meter beträgt. Hier drohen hohe Geldstrafen, Fahrverbote bis hin zur Entziehung des Führerscheins.

Bußgeld für Lichthupen-Einsatz startet ab 5 Euro!

Bleibt die Freundlichkeit da nicht auf der Strecke?

Zugegeben, viele Verkehrsteilnehmer nutzen die Lichthupe auch um anderen Verkehrsteilnehmer Vorrang zu gewähren, also vorzulassen. Uns ist kein Fall bekannt, dass in dem Fall ein Bußgeld verhängt wurde. Anders sieht es aus wenn vor Radarfallen gewarnt wird. Im § 156 der StVO ist somit auch geregelt, dass es untersagt ist andere Verkehrsteilnehmer vor Geschwindigkeitskontrollen mit Hilfe der Lichthupe zu warnen. Findige Juristen können ja versuchen sich damit herauszureden, dass sie durch die Geschwindigkeitskontrolle eine Gefährdung der Fahrerlaubnis der anderen Verkehrsteilnehmer sehen, wir vermuten aber, dass hier kein Gericht dieser Auffassung folgen dürfte.

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Der Bußgeldkatalog sieht hier aktuell eine Zahlung von 5-10 Euro vor.

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