Was tun nach dem Wildunfall?

Zwischen 2.000 und 3.000 Menschen verletzten sich in Deutschland jedes Jahr bei einem Wildunfall. Schäden am Fahrzeug und zahlreiche getötete Tiere kommen noch hinzu. Viele Autofahrer wissen gar nicht, wie Sie sich nach einem Wildunfall verhalten sollen. Deswegen haben wir für Sie zusammengetragen, was während und nach dem Unfall wichtig ist, welche Maßnahmen Sie ergreifen können beziehungsweise müssen und wie Sie Wildunfällen besser vorbeugen können.

Verhalten nach dem Wildunfall

Bekannte Wildwechselstellen sind in der Regel mit Warnschildern gekennzeichnet. Adobe Stock ©SLindenau

Was gilt als Wildunfall?

Zunächst einmal sollten Sie wissen, was nach dem deutschen Recht eigentlich als Wildunfall gilt. Denn tatsächlich zählen nicht alle Zusammenstöße mit Tieren dazu. Grundsätzlich ist von einem Wildunfall die Rede, wenn Sie ein Tier angefahren haben, das dem Jagdrecht unterliegt. Das schließt beispielsweise folgende Tierarten mit ein:

  • ✅ Rehwild
  • ✅ Schwarzwild
  • ✅ Damwild
  • ✅ Rotwild
  • ✅ Wildschwein
  • ✅ Feldhase
  • ✅ Wildkaninchen
  • ✅ Fuchs
  • ✅ Dachs
  • ✅ Iltis

Was gilt nicht als Wildunfall?

Es gibt allerdings jede Menge weitere wild lebende Tiere, die nicht dem Jagdrecht, sondern meist dem Naturschutzrecht unterliegen. Wenn Sie eine dieser Arten anfahren, handelt es sich nicht um einen Wildunfall:

  • ✅ Igel
  • ✅ Echsen
  • ✅ kleinere Vögel

Auch Haus- und Nutztiere, die draußen unterwegs sind, zählen nicht zu den Wildtieren. Ein Zusammenstoß mit Ihnen fällt also auch nicht in die Kategorie Wildunfall. Das ist wichtig, weil in diesem Fall normalerweise der Tierhalter beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung für die Schadensbeseitigung aufkommen muss. Bei einem Wildunfall springt hingegen die eigene Teilkasko– oder Vollkasko-Versicherung ein.

Was ist unmittelbar nach dem Wildunfall zu tun?

Wenn es zu einem Wildunfall gekommen ist, gibt es eine Reihe von Handlungen, die Sie befolgen sollten. Damit Sie wissen, was zu tun ist, haben wir eine Liste für Sie zusammengestellt:

  1. Sichern der Unfallstelle: Schalten Sie das Warnblinklicht ein, ziehen Sie sich ein Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck auf. Innerorts genügt ein Abstand von 50 Metern zum Unfallort. Auf Landstraßen sollten Sie es aufgrund der verlängerten Bremswege mindestens 100 Meter und auf Autobahnen sogar 150 Meter entfernt aufstellen.
  2. Notruf tätigen: Falls andere Personen in den Wildunfall verwickelt sind, rufen Sie als erstes die 112 und verständigen den Notruf. Anschließend leisten sie Erste Hilfe.
  3. Polizei verständigen: Außerdem sollten Sie immer die 110 wählen und den Wildunfall der Polizei melden. Falls eine Meldepflicht für Wildunfälle besteht, kümmert sich diese dann auch um die Verständigung des Jägers.
  4. Fahrbahn freiräumen: Sollte das Tier tot sein, können Sie versuchen es an den Fahrbahnrand zu ziehen, um die Gefährdung des Straßenverkehrs zu verringern. Schützen Sie sich vor Infektionen, indem Sie sich Handschuhe anziehen. Sollte das Tier verletzt sein, halten Sie aber besser Abstand. Die Todesangst kann selbst sonst harmlos wirkende Tiere aggressiv werden lassen.
  5. Beweise sammeln: Nachdem der erste Schreck überwunden ist und Sie sich um Mensch und Tier gekümmert haben, sollten Sie die Beweissicherung angehen. Denn die Versicherung wird diese später mit großer Wahrscheinlichkeit von Ihnen verlangen. Machen Sie Fotos von den Schäden am Wagen. Auch Schäden, die Sie in der Umgebung beispielsweise an Leitplanken verursacht haben, sollten Sie dokumentieren. Wenn es Zeugen vor Ort gibt, dann lassen Sie sich von diesen am besten die Kontaktdaten geben.
  6. Warten: Jetzt bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als zu warten, bis die Polizei oder der zuständige Jäger eintrifft. Vergessen Sie nicht, sich eine Unfallbescheinigung ausfüllen zu lassen!
Wildunfall - Unfallstelle sichern

Nach einem Wildunfall müssen Sie als erstes die Unfallstelle sichern. Adobe Stock: ©cameris

Was sollten Sie nach einem Wildunfall unbedingt vermeiden?

Jetzt wissen Sie, was Sie nach einem Wildunfall im Idealfall tun. Allerdings gibt es auch einige Dinge, die Sie auf keinen Fall tun sollten. Dazu gehört beispielsweise weiterfahren und das verletzte Wild einfach am Straßenrand liegen lassen. Es handelt sich dabei um Tierquälerei und könnte als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden. Das gilt nicht nur für Rehe oder Wildschweine, sondern auch für kleine Wildtiere.

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Darüber hinaus sollten Sie das Wildtier auf keinen Fall vom Unfallort entfernen und sich beispielsweise selbst um die Beisetzung kümmern. Denn dabei handelt es sich um Wilderei. Deswegen empfehlen wir Ihnen, dass Sie immer die Polizei rufen, auch wenn es in Ihrem Bundesland vielleicht keine Meldepflicht für Wildunfälle gibt.

Die Gefahr, dass Ihnen das Verschwinden vom Unfallort als Fahrerflucht angelastet wird, besteht allerdings nicht. Dieser Tatbestand ist nur gegeben, wenn Personen zu Schaden kommen. Wildtiere fallen vor dem deutschen Gesetz aber in die Kategorie von Sachen.

Wo gibt es überall eine Meldepflicht für Wildunfälle?

In den meisten deutschen Bundesländern sind Sie verpflichtet, einen Wildunfall mit einem größeren Wildtier zu melden. Es kommt also darauf an, wo er stattgefunden hat. Die folgenden Bundesländer verzichten auf eine Meldepflicht:

  • ✅ Nordrhein-Westfalen
  • ✅ Niedersachsen
  • ✅ Bremen
  • ✅ Hamburg
  • ✅ Berlin

Das bedeutet aber nicht, dass Sie nach einem Wildunfall einfach weiterfahren können. Sie sollten stets die Polizei benachrichtigen. Denn Sie erst erhalten erst nach der Meldung eine Unfallbescheinigung, die Sie als Nachweis für Ihre Versicherung benötigen.

Wer kommt für den entstandenen Schaden bei einem Wildunfall auf?

Hat das Fahrzeug durch den Wildunfall einen Schaden davongetragen, können Sie diesen Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung melden. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass eine solche vorhanden ist. Sollte das nicht der Fall sein, müssen Sie selbst für den Schaden aufkommen.

Wenn Sie also noch keine Teil- oder Vollkaskoversicherung haben, dann kümmern Sie sich schnellstmöglich darum, eine abzuschließen. Diese übernimmt nicht nur bei Wildunfällen, sondern auch bei anderen Schäden, die durch äußere Umstände verursacht worden sind, die Kosten.

Besteht die Möglichkeit auf Schadensersatz?

Schadensersatzansprüche gegen den Besitzer des Waldes sind in der Regel nicht möglich. Denn Wildtiere sind laut geltendem deutschen Recht sogenannte herrenlose Sachen. Es gibt also keinen Verantwortlichen. Die einzige Ausnahme bilden besondere Umstände, wie zum Beispiel Jagdveranstaltungen oder fehlende Warnschilder an bekannten Wildwechselstellen. Im Einzelfall kann es also passieren, dass ein Anspruch auf Schadensersatz besteht.

In welchen Fällen springt die Versicherung ein?

Es kommt immer auf Ihren Tarif an, ob Ihre Teil- oder Vollkaskoversicherung zahlt. Manche Versicherungsgesellschaften bieten nur einen Schutz für das sogenannte Haarwild. Andere schließen auch Federwildem, also Vögel mit ein. Wenn Sie Glück haben, verfügen Sie über einen Versicherungsschutz, der Unfälle mit jeglicher Art von Tieren abdeckt und somit auch kleine wild lebende Tiere und Haus- und Nutztiere mit einbezieht.

Wenn Sie sich unsicher sind, wie das in Ihrer Versicherung geregelt ist, fragen Sie am besten noch einmal nach oder sehen sich Ihre Unterlagen an. Gegebenenfalls können Sie Ihren Tarif ändern. Fast immer kommt die Versicherung für Schäden, die durch einen Zusammenprall oder durch ein Ausweichmanöver entstanden sind.

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In der Regel fordert die Versicherung ein, dass Sie den Wildunfall nachweisen. Aussagekräftige Fotos sowie eine Bescheinigung des zuständigen Jägers reichen dafür aber in der Regel aus.

Schwieriger wird es, wenn der Schaden durch ein Ausweichmanöver verursacht worden ist. Dann verlangt die Versicherung meist Zeugenaussagen. Manchmal können andere Verkehrsteilnehmer helfen. Wenn der Unfall aber in den frühen Morgenstunden in einem einsamen Waldstück stattgefunden hat, ist es manchmal unmöglich, Zeugen zu finden. In vielen Fällen beauftragt die Versicherung dann einen kundigen Gutachter mit der Klärung.

Wer reguliert Schäden von Dritten?

Bei einem Wildunfall ist Ihr Auto nicht das einzige, das Schaden nehmen kann. Auch andere Autofahrer können in den Unfall verwickelt werden. Möglicherweise fahren Sie auch in eine Leitplanke und beschädigen diese. Dafür kommt dann nicht die Teil- oder Vollkasko, sondern Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung auf.

Wildunfälle verhindern

In der Dämmerung und am späten Abend ist besondere Vorsicht geboten. Adobe Stock: ©wideeyes

Wie lassen sich Wildunfälle verhindern?

Eine absolute Sicherheit gibt es natürlich nicht. Da ein Reh oder ein Kaninchen jederzeit vor den Wagen springen kann, lässt sich das Risiko nicht vollständig ausschließen. Mit vorausschauendem Fahren lässt sich das Gefahrenpotenzial aber verringern. Wenn Schilder mit der Warnung vor Wildwechsel auftauchen oder Sie in einem sehr waldigen Gebiet unterwegs sind, sind Sie gut beraten, folgendes Verhalten an den Tag zu legen:

  • ✅ Stets wachsam und bremsbereit sein.
  • ✅ Im Zweifel und bei starken Kurven lieber etwas langsamer fahren.
  • ✅ Bei Sichtkontakt mit einem Tier das Tempo sofort stark verlangsamen oder sogar stehen bleiben.
  • ✅ Schalten Sie das Fernlicht aus. Denn Tiere werden durch das starke Licht geblendet und bleiben dann oft wie festgefroren stehen.
  • ✅ Falls das Tier auf die Fahrbahn läuft, können Sie hupen, um es schneller zu verscheuchen.

Während der Dämmerung am frühen Morgen und am späten Abend ist besondere Vorsicht angesagt. Denn zu diesen Tageszeiten findet reger Wildwechsel statt. Beachten Sie außerdem, dass viele Tiere in Gruppen unterwegs sind. Nachdem ein Reh sicher die Fahrbahn passiert hat, sollten Sie also nicht sofort wieder losfahren, sondern einen Moment warten, ob noch weitere Tiere folgen.

Bedenken Sie stets, dass Wildtiere die Geschwindigkeit von Autos nicht einschätzen können. Nur weil Sie ein Tier am Straßenrand in Ihre Richtung blickt, bedeutet das keineswegs, dass es stehen bleiben und warten wird, bis sie vorbeigefahren sind. Deswegen sollten Sie immer bremsen oder zumindest bremsbereit sein.

Bei kleinen Wildtieren ist allerdings Vorsicht geboten. Wenn ein Kaninchen oder ein Dachs vor Ihnen auf der Straße auftaucht, sollten Sie bei starkem Verkehrsaufkommen eine Vollbremsung vermeiden. Bremsen Sie stattdessen kontrolliert ab und halten Sie das Lenkrad dabei gut fest. Denn wenn Sie stark bremsen, kann es passieren, dass Ihnen der Hintermann auffährt. Infolgedessen entsteht ein Schaden, der zumindest nach deutschem Recht höher wäre, als wenn Sie das Tier überfahren hätten.

Infolgedessen tragen Sie eine Mitschuld. Denn Sie sind verpflichtet, nur aus gewichtigen Gründen stark abzubremsen, da Sie sonst für eine unnötige Gefährdung des Straßenverkehrs sorgen. Im schlimmsten Fall kann es sogar passieren, dass Sie ein Bußgeld für eine unnötige Vollbremsung begleichen müssen. Diese gilt nämlich als Ordnungswidrigkeit.

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