Derzeit sorgt die sogenannte Mängelschleife für intensive Diskussionen bei Verkehrsteilnehmern, Werkstätten, TÜV-Prüfstellen und den Kfz-Verbänden. Nach aktuellen Informationen verschiedener Quellen heißt es, dass der in der Vergangenheit übliche Vorgang im Rahmen einer TÜV-Erteilung abgeschafft wird . Eine offizielle Bestätigung dafür gibt es bisher jedoch nicht, jedoch soll sich das Bundesministerium der Justiz aktuell mit dem zukünftigen Umgang der Mängelschleife beschäftigen.
Was ist die Mängelschleife konkret?
Grundsätzlich gibt es für die Freigabe von TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS ganz konkrete Vorgaben, die am jeweiligen Prüftag erfüllt werden. Für das jeweilige Kfz wird keine Plakette vergeben, insofern Mängel bestehen, die erst behoben werden müssen. Es wird behauptet, dass es mit der Mängelschleife eine Ausnahme gibt. Diese Konstellation ermöglicht es, die Prüfplakette zu erhalten, wenn ein festgestellter Mangel umgehend, im Bestfall direkt vor Ort, behoben wird. Dies gilt jedoch ausschließlich für kleinere Mängel und in einem sehr kurzen Zeitfenster.
Generell gibt es unterschiedliche Ansichten in Bezug auf die Auslegung der Mängelschleife. Einige Experten definieren sie sehr eng und beschränken diese Option auf Reparaturen oder Wartungen, die noch während der Hauptuntersuchung realisiert werden können. Dazu zählen beispielsweise das Justieren von Scheinwerfern oder das Anpassen des Reifendrucks am Kfz. Andere Experten dehnen den zeitlichen Rahmen weiter aus und betrachten es noch als Mängelschleife, wenn der Mangel am selben Tag behoben wird. Grundsätzlich herrscht Einigkeit darüber, dass der Prüfer die Reparatur nicht selbst vornehmen darf, aber eine Bestätigung erteilen muss, dass die Reparatur ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Dass in diesem Zusammenhang zusätzliche Kosten entstehen können, wird allgemein akzeptiert und entspricht den bisherigen Gegebenheiten.
Warum ist die Mängelschleife für die Nutzer von Kfz von Relevanz?
Für die Verbraucher stehen bei der gegenwärtigen Auslegung der Mängelschleife die im Regelfall deutlich günstiger, als erneut eine Hauptuntersuchung zu absolvieren. Die genauen Kosten hängen in dieser Konstellation von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel vom Umfang des Mangels und ob es sich um eine Fachwerkstatt handelt. So ist das Einstellen eines Scheinwerfers immer günstiger als der aufwendige Austausch einer Glühlampe in einem schwer zugänglichen Rücklicht, bei dem mehr Arbeitsstunden und Materialkosten anfallen. Wird die Mängelschleife abgeschafft, entstehen neben den zusätzlichen Kosten auch weitere Aufwände. Üblicherweise gibt es je nach Werkstattgröße nicht täglich beziehungsweise kurzfristig neue Termine für die Hauptuntersuchung. Gegebenenfalls verzögert sich durch den potenziellen Wegfall der Mängelschleife die Erteilung der TÜV-Plakette. Darüber hinaus muss in jedem Fall ein zweiter Termin realisiert werden, um auch nur minimale Reparaturen vor der Hauptuntersuchung zu realisieren.
Wie ist die aktuelle Haltung der zuständigen Ministerien zur Mängelschleife?
Grundsätzlich betont das zuständige Bundesministerium für Digitales und Verkehr, dass bereits heute und in der Vergangenheit kein Anspruch auf die Durchführung der Mängelschleife bestand. Eine Sprecherin des Ministeriums äußert sich in diesem Sachverhalt klar mit der Aussage: „Die Mängelschleife ist also bereits heute unzulässig.“
Generell sei entsprechend der Aussage aus dem Ministerium eine Unterbrechung der TÜV-Inspektion nicht zulässig, sodass die Beseitigung festgestellter Mängel nicht in diesem Rahmen realisiert werden darf. Insofern Reparaturen am Kfz erforderlich sind, führen diese nach Aussage der Sprecherin des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in jedem Fall automatisch zur Wiederholung der Inspektion.
Wichtige Fakten zur Nachprüfung
Der Wegfall der sogenannten Mängelschleife würde bedeuten, dass bereits bei der Entdeckung eines geringen Mangels, der nicht nur als Hinweis, sondern als tatsächlicher Mangel gewertet wird, eine Nachprüfung erforderlich wäre. Das hätte zur Folge, dass zusätzlich zu den rund 150 Euro, die für die Haupt- und Abgasuntersuchung anfallen, etwa 30 Euro für die Nachprüfung hinzukommen würden. Laut Unterlagen des Kraftfahrt-Bundesamts wurden im Jahr 2022 über 2,7 Millionen solcher Mängel registriert – das entspricht mehr als 12 Prozent aller durchgeführten Prüfungen. In dieser Konstellation ist jedoch unklar, wie häufig dabei die Mängelschleife zur Anwendung kam.
Wie schätzen andere wichtige Akteure die Anpassung zur Mängelschleife ein?
Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe sieht in der voraussichtlichen Anpassung in Bezug auf die Mängelschleife eine erhebliche zusätzliche Belastung für die Werkstätten. Der Vizepräsident und Bundesinnungsminister Detlef Peter Grün sieht in der Anpassung einen erheblichen Mehraufwand für die Fahrzeughalter und die Werkstätten. Zudem würde die Eintragung eines Prüfstützpunktes in die Handwerksrolle überflüssig. Dies stelle laut Grün eine „Aushöhlung der Handwerksordnung“ dar. Wenn die Hauptuntersuchung in einer Werkstatt durchgeführt wird, könnten Mängel, die der Prüfingenieur entdeckt, wie zum Beispiel ein abgefahrener Reifen, normalerweise noch am selben Tag vor Abschluss der HU behoben werden. Damit könnte die HU nach der Reparatur erfolgreich abgeschlossen und die Plakette zugeteilt werden. Diese Vorgehensweise sei jedoch in der neuen StVZO nicht mehr vorgesehen. Der Prüfingenieur müsste die Untersuchung abschließen und das Kfz aufgrund der Mängel durchfallen lassen.
Der Zentralverband sieht darüber hinaus das Risiko, dass ohne die bisher notwendige Erstanerkennung der Prüfstützpunkte durch eine neutrale Instanz, wie die Kfz-Innungen, künftig auch branchenfremde Unternehmen als Partner der Prüforganisationen auftreten könnten. Dies könnte unter Umständen auch die Qualität der Hauptuntersuchungen beeinträchtigen.
Wie lassen sich die Aufwände und etwaigen Kostensteigerungen minimieren?
Inwiefern der etwaige Wegfall der Mängelschleife zu deutlich steigenden Kosten führt, wird sich erst zeigen, wenn die geplante Anpassung des Gesetzes erfolgt. Dass die Qualität der TÜV-Prüfung unter dieser Veränderung leiden könnte, ist aktuell ebenfalls mehr als fraglich, denn unabhängig von der finalen Entscheidung muss ein Prüfingenieur einer anerkannten Überwachungsorganisation die Reparatur in jedem Fall abnehmen. Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass die strengen Experten von Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV und ähnlichen Organisationen in Werkstätten ohne qualifiziertes Personal arbeiten werden. Die aktuelle mediale Aufregung um die Mängelschleife ist für Verbraucher und Nutzer verschiedener Kfz erhöht, da im Vergleich zur Gesamtanzahl nur eine begrenzte Anzahl an Fahrzeugen betroffen war und die Prüfer weiterhin gewisse Entscheidungsfreiheiten genießen.
Diese praktische und zeitsparende Lösung wird weiterhin bestehen, und wohlgesinnte Prüfer werden sie auch weiterhin nutzen. Im Idealfall wird die Mängelschleife auch in Zukunft nicht erforderlich sein. Um diese „Bonusrunde“ zu vermeiden, bleibt zu empfehlen, vor dem Termin der Hauptuntersuchung eine kurze Prüfung mit dem jeweiligen Kfz bei einer Werkstatt durchzuführen, um sicherzustellen, dass keine kleinen Reparaturen erforderlich sind, die im Zusammenhang mit der TÜV-Plakette von Relevanz sind.