ZIG, MEG und FZ Kennzeichen

Schwalm-Eder-Kreis lässt Altkennzeichen zu

Es war ein heftiger Streit, welcher im Schwalm-Eder-Kreis stattgefunden hat. Grund dafür war die Zulassung von Altkennzeichen. Nun ist der Streit bereinigt; ab dem 16. März gibt es wieder die Altkennzeichen. Eine Reservierung ist ab 4. März möglich. Zur Verfügung stehen die ZIG, MEG und FZ-Kennzeichen. Ab 16. März 2015 stehen wieder die Altkennzeichen zur Verfügung.

Ab 16. März haben die Zulassungsstellen die Möglichkeit, dass sie neben dem HR-Kennzeichen auch die früheren MEG, ZIG und FZ-Kennzeichen ausgeben. Jene Kennzeichen sind die ehemaligen selbständigen Kreisteile und sollen wieder erlaubt werden. Eine Situation, die letzter Zeit für viel Unruhe und Streit gesorgt habe. Die Änderung wurde bereits im Bundesanzeiger veröffentlicht. Laut einer Anfrage, warte man nur noch auf den Genehmigungsbescheid des Verkehrsministeriums in Hessen. Jener soll aber in den nächsten Tagen eintreffen, sodass die Kennzeichen ab dem 16. März ausgegeben werden können. Reservierungen sind bereits ab dem 4. März möglich. Die Hartnäckigkeit hat gesiegt

Siehe auch  Kennzeichen richtig befestigen

Der Landrat ist als Leiter der Verkehrsbehörde für die Zulassung der alten Kennzeichen zuständig. Frank-Martin Neupärtl, verstorbener Landrat, hat jahrelang die Altkennzeichen abgelehnt. Für ihn war es wichtig, dass die HR-Kennzeichen das „wichtige Stück Identität schaffen“. Jedoch haben die Befürworter und Freunde der Altkennzeichen niemals aufgegeben. Winfried Becker, Vizelandrat, möchte – nach eigenen Aussagen – „den Menschen keine Vorschriften machen“. Zudem sei er überzeugt, dass es kein „brennendes Thema“ sei; es gäbe also wichtigere Dinge, über welche man streiten könnte. Hier gab die Politik nach. So auch bei der Liberalisierung der Kennzeichen. Schlussendlich könnte der Autobesitzer sein altes Kennzeichen behalten, auch dann, wenn er innerhalb der Bundesrepublik umziehe.

Gebühren und Kosten

Nun können, neben dem HR-Standardkennzeichen, drei Alternativen gewählt werden. Jedoch sind diese mit höheren Gebühren belegt, da sie als Wunschkennzeichen geführt werden. Die Gebühren unterliegen jedoch einer gesetzlichen Regelung und sind keine Mutmaßung der Politik, mit dem Entgegenkommen nun Geld verdienen zu wollen. Dennoch können die Gebühren variieren. Laut der Kreisverwaltung sind Gebühren in der Höhe von bis zu 44 Euro möglich; handelt es sich um eine Neuzulassung, werden 41 Euro in Rechnung gestellt. Die Kosten für Standardkennzeichen, welche mit HR geführt werden, belaufen sich auf bis zu 30 Euro. Die Variierung des Preises wird dahingehend erklärt, da der Aufwand individuell sei. Für die Kosten der reinen Zuteilung werden 10,20 Euro berechnet. Die Online-Reservierung kostet 2,60 Euro. Höhere Kosten entstehen dann, wenn etwa gleichzeitig neue Fahrzeugpapiere benötigt werden.

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