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Kfz-Versicherung


Geld zurück Garantie

Leider können Sie keine Versicherung in kombination mit einem anderen Produkt erwerben, da Sie sonst keinen Anspruch auf den Trusted Shop Käuferschutz haben. Aus diesem Grund haben wir einen eigenen Käuferschutz für unsere Versicherungsprodukte entwickelt.


Art.Nr.: 111-1

Doppelkarte für 6 Tage Kurzkennzeichen

Art.Nr.: 109_PKW

Versicherungsdoppelkarte für die roten Kennzeichen (ZOLL/AUSFUHR) mit der Dauer von 9 Tagen für PKW

Art.Nr.: 109

Versicherungsdoppelkarte für die roten Kennzeichen (ZOLL/AUSFUHR) mir der Dauer von 9 Tagen für PKW und LKW

Art.Nr.: 121_PKW

Doppelkarte für 15 Tage Zollkennzeichen für PKW

Art.Nr.: 121

Doppelkarte für 15 Tage Zollkennzeichen für PKW und LKW

Art.Nr.: 131_PKW

Doppelkarte für 30 Tage Zollkennzeichen für PKW

Art.Nr.: 131

Doppelkarte für 30 Tage Zollkennzeichen für PKW und LKW

Art.Nr.: 161

Mit dieser Doppelkarte können Sie die Roten Kennzeichen für Überführungen von Anhänger beantragen.

Art.Nr.: 111-2

Sie brauchen eine kurzzeitige Versicherung und haben es besonders eilig? Dann nutzen Sie den E-Mail-Versand unserer Kurzzeitversicherung 6 Tage.

eVB-Nummer sofort per SMS oder E-Mail

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Für die Zulassung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie eine eVB-Nummer auch Doppelkarte oder Deckungskarte genannt.

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Sie benötigen Versicherungen für Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen und möchten sich gerne näher informieren? Oder möchten Sie eVB-Nummer sofort per SMS oder E-Mail anfordern. Dann schauen Sie bei uns vorbei.

Deckungskarte

Jedes Fahrzeug, das deutsche Straßen befährt, muss in irgendeiner Form offiziell zugelassen sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob es in Deutschland verbleibt oder ins Ausland überführt wird. Um eine Zulassung zu erhalten, ist der Nachweis eines Versicherungsschutzes zwingend notwendig. Für diesen Zweck kann die Deckungskarten eingesetzt werden. Sie liefert den entsprechenden Versicherungsnachweis.

Das deutsche Prinzip: Versicherungspflicht für alle

Bundesdeutsche Gesetze und Regularien sind sicherlich nicht die zugänglichsten Werke. Was jedoch das Thema Fahrzeuge und Versicherung angeht, so ist die Sachlage tatsächlich überaus einfach:

Für alle Fahrzeuge, die ein offizielles Kennzeichen benötigen, um deutsche Straßen befahren zu dürfen, besteht automatisch die Versicherungspflicht.

Ohne Versicherungsnachweis keine Zulassung

Ohne Versicherungsnachweis keine Zulassung, ohne Zulassung kein Kontakt mit öffentlichen Straßen – das einfache deutsche Prinzip. ©standret


Das gilt tatsächlich für alle Fahrzeuge, vom kleinsten Mofa (hier ist das Kennzeichen gleichzeitig der Versicherungsnachweis) bis hin zum Schwerlaster. Die Maßgabe gilt auch für Anhänger und sogar für Fahrzeuge, die sich (momentan) nicht durch eigene Kraft fortbewegen können.

Das heißt, ein aktuell abgemeldetes Fahrzeug (und somit eines ohne Versicherungsschutz) darf nicht einmal dann auf die Straße, wenn es abgeschleppt wird. Es sei denn, es ist mindestens mit Kurzzeitkennzeichen versehen.

In vielen anderen Ländern gab und gibt es keine Versicherungspflicht. Hier zeigte sich in der Praxis immer wieder, dass es in Schadensfällen für die Betroffenen oftmals schwierig bis unmöglich ist, ihren Schaden ersetzt zu bekommen.

Auch in Deutschland war das bis 1940 in dieser Form geregelt. Dann trat jedoch das "Pflichtversicherungsgesetz" in Kraft, welches 1965 von einer Neufassung abgelöst wurde, die bis heute mit nur geringen Überarbeitungen besteht. Das Prinzip hat sich bewährt. Egal in welche Art Verkehrsunfall Sie verwickelt werden: Sie können immer davon ausgehen, dass sowohl Sie wie auch Ihr Unfallgegner zumindest eine Haftpflichtversicherung haben. Dadurch gibt es keine finanziellen Risiken.


Die Deckungskarte: Ein (nicht mehr ganz) einheitlicher Begriff

Um diesen Begriff zu erläutern, werfen wir einen Blick auf das deutsche Versicherungswesen: Normalerweise gilt, dass eine Versicherung frühestens ab dem Tag schützt, an dem die erste Prämie gezahlt wurde. Diese Prämienregelung ist der üblichste Weg, auch wenn es bei manchen Versicherungen sogar noch deutlich längere Wartezeiten gibt.

Das mag bei einer Gebäudeversicherung oder einer Privathaftpflichtversicherung nicht allzu problematisch sein. Bei einer Fahrzeugversicherung kann dieser Zeitraum jedoch zu lang sein – typischerweise sprechen wir hier von einem Monat. Denn natürlich wollen Sie, dass Ihr Fahrzeug von dem Moment an versichert ist, in dem der Beamte in Ihrer zuständigen Zulassungstelle die Kennzeichen abstempelt. Sie wollen keinesfalls einige Wochen lang unversichert fahren. Der Gesetzgeber hat daran ebenfalls kein Interesse.

Das führt uns zur Deckungskarte, die übrigens ganz korrekt Versicherungsbestätigungskarte (oder auch "Doppelkarte") heißt. Sie ist eine Art Versprechen des Versicherers. Selbst wenn die Details der Kfz-Haftpflichtversicherung noch nicht ganz geklärt sind oder ein dauerhafter Versicherungsvertrag gar nicht zustande kommt: Die Versicherung steht dafür ein, dass vom Moment der Zulassung bzw. Kennzeichenzuteilung ein Versicherungsschutz besteht.


Versicherungsschutz

Deckungskarten bzw. eVB-Nummern garantieren bei normalen Zulassungen, das von der ersten Sekunde an ein Mindest-Versicherungsschutz besteht. ©Kadmy


Wie sieht das übliche Prozedere für Sie als "normaler" Fahrzeughalter aus? Zum Beispiel, wenn Sie sich ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug beim Händler oder einer Privatperson kaufen und es in Deutschland auf sich zulassen möchten? Hier beginnen bereits die Unterschiede:

  • In diesem Fall benötigen Sie schon seit den 2000ern keine "Deckungs-" oder "Doppelkarte" mehr, sondern eine "eVB", die elektronische Versicherungsbestätigung (die beiden anderen Begriffe werden jedoch häufig noch synonym genutzt).
  • Sie können die eVB ausschließlich bei einer Ihnen genehmen Versicherung beantragen. Dafür können Sie sogar einen Online-Antrag mit Versicherungs-Check bei uns heranziehen.
  • Typischerweise kontaktieren Sie einfach Ihren Versicherer, bitten um eine eVB-Nummer und binnen weniger Minuten haben Sie diese im E-Mail-Eingang oder auf Ihrem Handy – kostenlos. Damit steht der Weg zum weiteren Zulassungsprozedere offen.

Wir bei GUTSCHILD bieten jedoch noch andere eVBs und Deckungskarten an. Das liegt daran, dass es – je nach Art der Zulassung – nicht möglich, nicht nötig oder sogar hinderlich sein kann, den normalen Versicherungsweg zu gehen:

Sonderfall Nr. 1: Deckungskarte für Tageszulassungen

Hinter der normalen eVB/Deckungskarte steht die Notwendigkeit, dass zeitnah nach der Anmeldung ein vollständiger Vertrag mit Ihrer Versicherung abgeschlossen wird. Deshalb bietet auch schon die eVB-Nummer einen Versicherungsschutz, obwohl sie kostenlos ist.

Für Sie als Person, die ein solches Fahrzeug zumindest einige Monate lang auf sich zugelassen fahren möchte, ist das kein Problem. Für Fahrzeughändler, die Fahrzeuge überführen und Probefahrten anbieten möchten, wäre das jedoch hinderlich. Daher gibt es noch die Möglichkeit der Tageszulassung.

Bei einer Tageszulassung lässt der Händler ein (Neu-)Fahrzeug für einen kurzen Zeitraum von einem Tag bis maximal wenigen Monaten auf sein Unternehmen zu. Dies erfolgt nur in Form der schriftlichen Zulassungsbescheinigung. Kennzeichen werden dazu nicht benötigt.

Deckungskarte für Tageszulassungen

Die meisten Neufahrzeuge sind heute Tageszulassungen. Hier erleichtern spezielle Deckungskarten den Händlern ihre Arbeit erheblich. ©Artinun


Das bedeutet für Käufer, dass sie rechtlich einen "Gebrauchtwagen" erwerben, denn der Händler steht bereits als Erstbesitzer in der Zulassungsbescheinigung. Da der Wagen während dieser Zulassungsperiode nicht bewegt wird, gibt es keinen praktischen Unterschied zu einem "echten" Neuwagen – außer einem deutlich niedrigeren Preis.

Das reguläre eVB-Verfahren wäre für Händler sehr aufwendig: Sie müssten für jedes Auto eine vollständige Versicherung über einen kurzen Zeitraum abschließen, wären dann in der Lage, die entsprechenden Kennzeichen zu erwerben und müssten die Versicherung nach dem Verkauf wieder kündigen. Der Verwaltungsaufwand wäre enorm und unnötig. Denn dafür gibt es unsere eVBs für Tageszulassungen, die für folgende Zeiträume beantragt werden können:

  • 1 Tag
  • 1 Monat
  • 3 Monate
  • 6 Monate

Diese Zeiträume sind durch eine entsprechende eVB abgedeckt, die ausschließlich für die Tageszulassung nutzbar ist.


Bei der Tageszulassungs-eVB handelt es sich allerdings nur der Definition nach um einen Versicherungsnachweis. Da niemals geplant ist, das Fahrzeug bei diesem Halter zu versichern, besteht kein tatsächlicher Versicherungsschutz. Das bedeutet: Der Wagen ist zwar rechtlich gesehen zugelassen, bekommt aber keine Kennzeichen. Wenn das Fahrzeug nun bewegt wird und es dabei zu einem Schaden kommt, muss der Händler diesen begleichen.

Sonderfall Nr. 2: Kurzzeitversicherungen für inländische Kurzzeitkennzeichen

Normalerweise können Sie als Käufer den Fahrzeughändler mit der regulären Zulassung beauftragen. Es gibt jedoch Gründe, warum dieser Weg versperrt sein kann.

Ein Beispiel: Sie kaufen privat ein weit entfernt stehendes Fahrzeug. Der Vorbesitzer möchte es verständlicherweise nur abgemeldet übergeben. Schon stünden Sie vor dem Problem, wie das Fahrzeug zu Ihnen nach Hause kommt. Oder vielleicht haben Sie auch ein abgemeldetes Automobil, das nach langer Restaurierung erst einmal zum TÜV muss, bevor es überhaupt die Chance auf eine reguläre Zulassung hat.

Für den Fall, dass ein Fahrzeug ohne normale Anmeldung, Versicherung oder sogar ohne gültige Hauptuntersuchung auf die deutschen Straßen muss, gibt es für Privatpersonen und Händler die sogenannten Kurzzeitkennzeichen.

Sie sind für einen festgelegten, nicht verlängerbaren Zeitraum von fünf Tagen ab Zulassung gültig. Bei nichtvorhandener HU gibt es zusätzliche Beschränkungen (nur für Fahrten von und zu Werkstätten, Untersuchungentren und Zulassungsstellen). Zudem erkennen zwar viele europäische Nachbarländer die Kurzzeitkennzeichen an, einen Rechtsanspruch darauf gibt es jedoch nicht.

Damit diese Kennzeichen den Stempel der Zulassungsstelle bekommen, ist eine eVB-Nummer nötig – und zwar eine, hinter der ein tatsächlicher Versicherungsschutz steht. Auch dafür liefern wir Ihnen die entsprechende Deckungskarte. Sie bietet Ihnen im Gegensatz zur Tageszulassung eine eVB-Nummer, mit der Ihr Fahrzeug innerhalb des festgelegten Zeitraums von fünf Tagen über einen Haftpflicht-Mindestschutz verfügt.


Kurzzeitversicherungen für inländische Kurzzeitkennzeichen

Bei Kurzzeitkennzeichen liefert die Deckungskarte gleich einen Sorglos-Versicherungsschutzt für die fünf Zulassungstage.


Deckungskarten für Ausfuhr-/Zollkennzeichen

Auch Exportkennzeichen gibt es nicht ohne Deckungskarte. ©Björn Wylezich


Sonderfall Nr. 3: Deckungskarten für Ausfuhr-/Zollkennzeichen

Besitzen Sie ein Fahrzeug, das Sie an einen Käufer im Ausland verkauft haben, muss dieses bei der Überführung mit Ausfuhrkennzeichen versehen sein. Das sind Kennzeichen mit einem roten Rand auf der rechten Seite, die maximal zwölf Montate nach Ausstellung gültig sind.

Für diese Kennzeichen ist ebenfalls ein Versicherungsschutz notwendig. Hier gibt es wegen der speziellen Zulassung keine eVB-Nummer. In diesem Fall wird eine physische Deckungskarte versendet.

Wie Sie in unserer Übersicht erkennen können, unterscheidet sich die Art und Weise der Doppelkarten darüber hinaus nicht nur nach der abgedeckten Frist (9, 15, 30 Tage), sondern auch nach der Art des Fahrzeugs. Um einen PKW zu exportieren, benötigen Sie eine andere Deckungskarte als für einen Anhänger.

Was Sie schon immer zu Deckungskarten wissen wollten

Wie lange ist eigentlich eine normale eVB-Nummer gültig? Muss nach der Beantragung zwingend eine Zulassung erfolgen? In welcher Form sind Fahrzeuge bis zum Abschluss einer vollständigen Versicherung geschützt?

Zu den Deckungskarten gibt es viele Fragen, die wir Ihnen im folgenden Abschnitt beantworten möchten.

Wie lange sind normale eVB-Nummern gültig?

Beispiel:
Sie kaufen ein Fahrzeug, beantragen die eVB-Nummer, können aber die Zulassung für mehrere Wochen nicht durchführen.

Lösung:
Die Nummern sind per Gesetz maximal 730 Tage lang gültig. In der Praxis geben die Versicherer zwar deutlich kürzere Zeiträume an, diese liegen aber mit mindestens drei Monaten nach Zuteilung immer noch in einem großzügigen zeitlichen Rahmen.


Muss nach Beantragung einer eVB-Nummer zwingend eine Zulassung erfolgen?

Beispiel:
Sie wollen sich ein Fahrzeug ansehen und beantragen im Vorfeld eine eVB, aber der Kauf findet dann doch nicht statt.

Lösung:
Die bestehende eVB ist innerhalb des Gültigkeitszeitraums auch für ein anderes Fahrzeug nutzbar. Sie ist also nicht an ein bestimmtes Modell gebunden. Sollte die Autosuche erfolglos bleiben, können Sie die Nummer problemlos verfallen lassen.

Wie hoch sind Fahrzeuge mit eVB-Nummer versichert?

Typischerweise greift bis zum Abschluss einer "richtigen" Versicherung nur ein Basisschutz. Der besteht meist nur aus einer Haftpflichtversicherung ohne Kasko-Schutz in Höhe der gesetzlichen Mindestdeckungssummen:

  • 7,5 Millionen Euro für Personenschäden
  • 1,12 Millionen Euro für Sachschäden
  • 50.000 Euro für Vermögensschäden

Je nach Wert des Wagens empfiehlt es sich deshalb, nicht zu lange mit der Beantragung einer ordentlichen Versicherung zu warten.

Profitieren Sie nun von unserer großen Auswahl an Deckungskarten und Ihrer Versicherungsbestätigung wird nichts mehr im Wege stehen.