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Das englische Wort „gap“ heißt ins Deutsche übersetzt Lücke.

Mit der GAP-Versicherung wird eine Versicherungslücke geschlossen. Sie ergibt sich aus der Situation heraus, dass ein Auto fremdfinanziert oder geleast worden ist. In beiden Fällen wird ein Vertrag mit dem Kredit- beziehungsweise mit dem Leasinggeber abgeschlossen. Der Vertrag beinhaltet die Zahlung der Monatsraten für den Autokredit respektive die Leasingraten. Sie sind für die Vertragslaufzeit festgeschrieben und müssen ganz unabhängig davon bezahlt werden, was in der Zwischenzeit mit dem Fahrzeug geschieht.

Demgegenüber steht der Wert des Autos. Werthaltigkeit und Wertminderung verlaufen völlig unabhängig von den monatlichen Zahlungen, die anhand des Kauf- und des Restwertes errechnet worden sind. Besonders bei Fahrzeugen ab der gehobenen Mittelklasse aufwärts verringert sich in den ersten Jahren der Wert deutlich höher als der Rückzahlungssaldo bei der Autofinanzierung. Typische Beispiele für die dringende Notwendigkeit einer GAP-Versicherung sind der Autodiebstahl oder der Totalschaden durch einen Verkehrsunfall. In beiden Fällen ist das Auto mit der vereinbarten Selbstbeteiligung vollkaskoversichert. Der Kfz-Halter bekommt also den Fahrzeugwert, der von einem öffentlich bestellten Sachverständigen festgestellt wird, abzüglich seines Eigenanteils von der Vollkaskoversicherung erstattet. Dieser Betrag ist erfahrungsgemäß und in den meisten Fällen deutlich niedriger als der noch offene Finanzierungssaldo bei der Autobank, beim örtlichen Kreditgeber oder bei der Leasinggesellschaft. Zu Lasten des Fahrzeughalters verbleibt eine Restschuld, die beglichen werden muss. Der Gegenwert, nämlich das Fahrzeug, ist diebstahlbedingt nicht verfügbar, oder durch das Verschrotten gar nicht mehr vorhanden. Der Fahrzeughalter benötigt ein neues Fahrzeug und muss gleichzeitig die noch nicht abgeschlossene Finanzierung beenden.

Diese Differenz zwischen den offenen Leasing-/Finanzierungskosten einerseits und der Gutschrift aus der Vollkaskoversicherung andererseits wird durch eine GAP-Versicherung gedeckt.

Das ist erfahrungsgemäß ein mittlerer bis hoher vierstelliger Eurobetrag. Auch die GAP-Versicherung kann mit und ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Das hat direkten Einfluss auf den Versicherungsbeitrag, der dementsprechend sinkt oder steigt. Wenig Sinn macht es, GAP-Versicherung und Vollkaskoversicherung beide mit einer hohen Eigenbeteiligung von jeweils tausend Euro abzuschließen. Im Fall der Fälle würde der Eigenanteil insgesamt zweitausend Euro betragen, wodurch sich die Versicherungsleistungen spürbar reduzieren.

Die GAP-Versicherung wird nicht wegen eines denkbar niedrigen Beitrages abgeschlossen, sondern um eine Finanzierungslücke möglichst vollständig zu schließen. Daher empfiehlt sich ihr Abschluss ohne Eigenanteil und in einer solchen Höhe, dass ein offener Restsaldo auf jeden Fall abgelöst wird. Bei dem Autokredit muss auch eine möglicherweise zu bezahlende Vorfälligkeitsentschädigung eingerechnet werden. Ob das tatsächlich der Fall ist, wird in dem Kreditvertrag vereinbart. Während Banken und Sparkassen nicht unbedingt auf den Abschluss einer GAP-Versicherung bestehen, ist das bei Leasinggesellschaften deutlich anders. Leasingvertrag und GAP-Versicherung sind häufig ein Junktim; eins geht nicht ohne das andere, nur beides gemeinsam ist möglich.

Mit einer GAP-Versicherung lassen sich ausschließlich die offenen Finanzierungskosten versichern, nicht jedoch weitere Nachforderungen, die sich aus dem Leasingvertrag ergeben.

So können zum Zeitpunkt des Leistungsfalles gefahrene Mehrkilometer nicht in die Entschädigungssumme eingerechnet werden. Dieser Teilbetrag geht auf jeden Fal zu Lasten des Leasingnehmers. Ablösewert und Wiederbeschaffungswert sind die beiden Grundlagen dafür, in welcher Höhe die GAP-Versicherung im Versicherungsfalle Schadensersatz leisten muss.

Zahlungspflichtig ist immer der Fahrzeughalter. Mit einer GAP-Versicherung bekommt er jedoch den versicherten Schadensanteil ersetzt; bestenfalls in voller Höhe der Finanzierungs-/Deckungslücke.