Wir haben gute Neuigkeiten: Wer sein Fahrzeug anmelden möchte, der muss nicht mehr unbedingt zur Zulassungsstelle. Der Online-Service ohne Wartezeit heißt i-Kfz und wir erklären Ihnen, wie i-Kfz funktioniert und was Sie tun müssen um ihr Fahrzeug online anmelden zu können.
Übrigens: Sie können das Auto nicht nur online anmelden, sondern natürlich auch um- bzw. abmelden. Dank i-Kfz können Sie auf den Gang zur Zulassungsstelle verzichten und ersparen sich somit nicht nur die Wartezeit, sondern auch den Besuch der Behörde. Den Besuch der Zulassungsstelle kann man aktuell ja mit einem Besuch im Freizeitpark vergleichen, sofern man überhaupt einen Termin bekommt. Dennoch heißt es oft Schlange stehen und warten, glücklicherweise gibt es auch einen - noch recht unbekannten - Online-Service ganz ohne Wartezeit.
i-Kfz - Autos online anmelden!
Seit dem Herbst 2019 trat die dritte Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung in Kraft. Damit man das Auto online anmelden, abmelden oder ummelden kann, muss man aber offiziell noch ein paar Spielregeln befolgen.
Personalausweis mit "eID"
Sie brauchen einen aktuellen Personalausweis mit der aktivierten Online-Ausweisfunktion. Bei der Beantragung müssten Sie also auf die "eID" bestanden haben.
Dazu benötigen Sie dann nur noch über ein Kartenlesegerät oder aber über die Smartphone App "AusweisApp2".Über die App kann man auch die gespeicherten Daten einsehen. Die App nutzt die NFC-Lesefunktionen vom Smartphone, sollte es mit dem Ausweis nicht funktionieren, ggf. eine andere Stelle ausprobieren. Die App funktioniert nur auf kompatiblen Smartphones und gibt ansonsten vorher eine Fehlermeldung aus. Die "AusweisApp2" funktioniert auf Android Geräten ab 5.0 aufwärts und auf iOS-Versionen ab 13.2 aufwärts.
Keine Regel ohne Ausnahme!
Es gibt inzwischen aber schon Zulassungsstellen, welche auch eine Kopie / einen Scan vom normalen Ausweis akzeptieren. Das ausgerechnet die Corona-Pandemie für einen Abbau der Bürokratie sorgt, hätte vorher vermutlich auch keiner gedacht. Für die Nutzung ohne "eID" muss man häufig einfach ein Servicekonto errichten, dafür benötigt die Zulassungsstelle eine Kopie vom Personalausweis, vom Reisepass oder vom Aufenthaltstitel. Der Nachweis kann in dem Fall oftmals per Mail oder postalisch erbracht werden.
Sicherheitcodes sind Pflicht
Die Zulassungsbescheinigungen müssen über verdeckte Sicherheitscodes verfügen. Das heißt das Fahrzeug muss nach dem 01.01.2015 zugelassen und wieder außer Betrieb genommen worden sein, denn ansonsten verfügt die Zulassungsbescheinigung nicht über den Code. Der Code auf der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher auch Fahrzeugbrief genannt) muss für die Onlinezulassung freigekratzt werden. Anschließend kann man die Daten im Portal eingeben.
Man benötigt den Sicherheitscode, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer auch Fahrgestellnummer genannt, die eVB-Nummer von der Versicherung und die Kontodaten (IBAN) für den Einzug der Kfz-Steuer. Das Datum der gültigen Hauptuntersuchung muss man natürlich ebenfalls eingeben sowie ggf. das Datum für eine gültige Sicherheitsüberprüfung. In dem Online-Zulassungsportal kann man auch das Wunschkennzeichen eingeben.
Die Daten werden automatisch gecheckt und nach der Bezahlung der Gebühren werden die Eingaben von einem Sachbearbeiter der Zulassungsstelle überprüft. Anschließend werden die Unterlagen per Post zugeschickt. Man bekommt sämtliche Plaketten mitgeliefert, die man anschließend selbst an den amtlichen Kennzeichen anbringen darf. Die Kennzeichen darf man sich selbstverständlich ganz unbürokratisch online bestellen und ins Haus liefern lassen, so wird die Online Auto Anmeldung zum Home-Office Job!
Autos online abmelden / ummelden.
Das Abmelden von Fahrzeugen heißt im Amtsdeutsch übrigens "Außerbetriebsetzung". Diese ist aktuell nur möglich für Fahrzeuge die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden. Das gilt auch für das Ummelden, welches im Amtsdeutsch übrigens Umschreiben genannt wird. Denn nur in dem Fall verfügen die Plaketten über die Sicherheitscodes. Falls die Plaketten keine Sicherheitscodes aufweisen, dann kann der Online-Dienst leider (noch) nicht in Anspruch genommen werden.
Aktuell sind Online-Zulassungen nur für Privatpersonen möglich. Eine Zulassung von Firmenfahrzeugen oder in Vertretung für andere Personen sollen mit der i-Kfz Stufe 4 möglich sein. Für die Zulassung muss die Privatperson volljährig sein.