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Das Thema des Imports und der Zulassung von Fahrzeugen wird immer wichtiger, insbesondere angesichts der zunehmenden Globalisierung und des Zusammenwachsens von Europa. Während der Handel innerhalb der Europäischen Union durch den Wegfall von Zöllen und Wechselkursen erleichtert wurde, gelten beim Import von Produkten aus Nicht-EU-Ländern nach wie vor strengere Vorschriften. Dies trifft besonders auf den Import von Gebrauchtwagen aus Nicht-EU-Ländern zu, der zahlreiche bürokratische, technische und finanzielle Hürden mit sich bringt.

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Hier werfen wir einen detaillierten Blick auf die Anforderungen und Schritte, die erforderlich sind, um einen Gebrauchtwagen aus einem Nicht-EU-Land in Deutschland zuzulassen. Wir beleuchten die Dokumente, die technischen Prüfungen sowie die gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, die für diesen Prozess relevant sind.

Wichtige Voraussetzungen für die Zulassung

Die Zulassung eines aus einem Nicht-EU-Land importierten Gebrauchtwagens ist ein komplexer Vorgang, bei dem verschiedene Dokumente und Prüfungen unerlässlich sind. Hier sind die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt:

Originaldokumente und Eigentumsnachweis

Bei der Zulassung eines Gebrauchtwagens aus einem Nicht-EU-Land akzeptieren die deutschen Zulassungsstellen ausschließlich Originaldokumente. Das bedeutet, dass der Kaufvertrag und die Rechnung im Original vorgelegt werden müssen, um den Eigentumsnachweis zu erbringen. Diese Dokumente sind essenziell für die rechtmäßige Registrierung des Fahrzeugs in Deutschland.

Technische Prüfungen und Vollgutachten gemäß § 21 StVZO

Da die technischen Standards in Nicht-EU-Ländern häufig nicht den EU-Normen entsprechen, muss das Fahrzeug vor der Zulassung eine Einzelabnahme durchlaufen. Diese erfolgt in Form eines Vollgutachtens durch den TÜV oder die DEKRA. Dabei wird überprüft, ob das Fahrzeug den deutschen Sicherheits- und Umweltanforderungen genügt. Wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist, sind zudem eine Haupt- und Abgasuntersuchung nach deutschem Recht erforderlich.

Nicht EU-Gebrauchtwagen zulassen

EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)

Für Gebrauchtwagen, die ursprünglich aus einem EU-Land stammen und später in ein Nicht-EU-Land exportiert wurden, kann eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, COC) vorliegen. Dieses Dokument deklariert die EU-Normen, denen das Fahrzeug entspricht, und erleichtert den Zulassungsprozess erheblich. Liegt keine COC-Bescheinigung vor, ist eine Einzelabnahme zwingend erforderlich.

Notwendige Dokumente für die Zulassung

Um den Zulassungsprozess erfolgreich abzuschließen, sind verschiedene Dokumente notwendig. Eine unvollständige Dokumentation kann den Prozess erheblich verzögern. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Unterlagen:

DokumentBedeutung
Kaufvertrag/Rechnung im OriginalEigentumsnachweis und Grundlage für die Zulassung.
Ausländische FahrzeugpapiereMüssen im Original vorgelegt und später durch deutsche ersetzt werden.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBABestätigt, dass gegen das Fahrzeug keine Einwände bestehen. Wird vom Kraftfahrt-Bundesamt und Zollamt ausgestellt.
Vollgutachten nach § 21 StVZO (TÜV-Abnahme)Bescheinigt, dass das Fahrzeug den deutschen technischen Vorschriften entspricht.
Bescheinigung über die AbgasuntersuchungBelegt, dass das Fahrzeug die geltenden Abgasnormen erfüllt.
Personalausweis des neuen HaltersWird zur Identifikation des Fahrzeughalters benötigt. Der Wohnsitz muss durch das Einwohnermeldeamt bestätigt werden.
Versicherungsbestätigung (eVB)Elektronische Versicherungsbestätigung, die den Versicherungsschutz nachweist.
Nachweis über die Kfz-SteuerEine Einzugsermächtigung zur Zahlung der Kfz-Steuer muss ebenfalls vorgelegt werden.

Der Ablauf des Zulassungsverfahrens

Sobald alle erforderlichen Dokumente vorliegen, kann der eigentliche Zulassungsprozess beginnen. Im Wesentlichen durchläuft das Fahrzeug folgende Schritte:

  1. Erstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
    Diese Bescheinigung, die vom Kraftfahrt-Bundesamt und Zollamt ausgestellt wird, ist ein zentraler Bestandteil der Zulassung. Sie bescheinigt, dass gegen das Fahrzeug keine rechtlichen Einwände bestehen. Die Gültigkeit der Bescheinigung ist auf einen Monat begrenzt, daher sollte der Zulassungsprozess zügig durchgeführt werden.
  2. Technische Prüfungen (Vollgutachten und Abgasuntersuchung)
    Wie bereits erwähnt, müssen importierte Nicht-EU-Gebrauchtwagen einer Einzelabnahme unterzogen werden, um sicherzustellen, dass sie den deutschen Vorschriften entsprechen. Hierbei wird die Sicherheit und Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs überprüft.
  3. Austausch der ausländischen Fahrzeugpapiere
    Die ausländischen Fahrzeugpapiere werden bei der Zulassungsstelle eingezogen und gegen eine neue deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) ausgetauscht.
  4. Zuweisung eines deutschen Nummernschildes
    Nach erfolgreicher Prüfung und Vorlage aller erforderlichen Dokumente erhält das Fahrzeug ein deutsches Kennzeichen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben muss die Umschreibung auf ein deutsches Nummernschild umgehend nach dem Kauf erfolgen.

Herausforderungen beim Import von Nicht-EU-Gebrauchtwagen

Obwohl der Import eines Gebrauchtwagens aus einem Nicht-EU-Land potenziell günstigere Anschaffungskosten mit sich bringt, ist der Prozess in der Praxis mit einigen Herausforderungen verbunden:

  • Hohe Einfuhrzölle und Steuern: Der Import von Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern zieht oft hohe Zollgebühren (in der Regel 10 %) und eine Einfuhrumsatzsteuer (19 %) nach sich, die den Preisvorteil eines günstigen Kaufpreises schnell reduzieren können.
  • Technische Anpassungen: Fahrzeuge, die nicht den Euro-Abgasnormen entsprechen, müssen oft nachgerüstet werden, was zusätzliche Kosten verursacht.
  • Aufwändige Prüfungen: Die Einzelabnahme nach § 21 StVZO und die Abgasuntersuchung können langwierig und kostspielig sein, besonders bei älteren Fahrzeugen.

Vorbereitung ist alles

Der Import und die Zulassung eines Nicht-EU-Gebrauchtwagens in Deutschland sind zwar möglich, jedoch mit erheblichem Aufwand verbunden. Neben den bürokratischen Hürden müssen technische Anforderungen erfüllt und verschiedene Prüfungen bestanden werden. Ein strukturiertes Vorgehen und die frühzeitige Beschaffung der erforderlichen Dokumente können jedoch helfen, den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Wer die Kosten für Zoll, Steuern und mögliche technische Nachrüstungen realistisch einplant, kann von einem Nicht-EU-Gebrauchtwagen dennoch profitieren. Besonders wichtig ist es, sich vor dem Kauf genau über die geltenden Vorschriften und Regularien zu informieren, um böse Überraschungen zu vermeiden.