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Kfz-Kennzeichen werden am Fahrzeug meist mit der Hilfe eines Kennzeichenhalters und mehrerer Schrauben befestigt. Doch was, wenn Fahrzeughalter dies nicht tun wollen und sich nach Alternativen umschauen? Interessant sind in solchen Fällen Klebekennzeichen, die nicht montiert werden müssen. Doch dürfen diese Kennzeichen wirklich so einfach und unkompliziert an einem Kraftfahrzeug befestigt werden, ohne die Zulassung des Kfz zu gefährden? Sind Klebekennzeichen fürs Kfz erlaubt oder verboten? In unserem Ratgeber erfahren Sie, ob Sie auf das lästige Anschrauben verzichten und stattdessen ein selbst klebendes Kfz-Kennzeichen einfach ankleben können.

klebekennzeichen

Warum müssen Kfz-Kennzeichen eigentlich am Fahrzeug montiert werden?

Wer mit einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr unterwegs ist, der kommt an ihnen nicht vorbei: vorn und hinten angebrachte Kfz-Kennzeichen. Dies hat einen guten Grund. Täglich kommt es in Deutschland zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, an denen Fahrzeuge beteiligt sind. In diesen Fällen ist es rund um die Abwicklung des Schadens und gegebenenfalls für die strafrechtliche Verfolgung wichtig, den Fahrzeughalter beziehungsweise den Schuldigen einwandfrei identifizieren zu können. Kennzeichen am Kfz helfen dabei und ermöglichen ebendies zweifelsfrei.

Existieren spezielle Vorschriften, wie ein Kennzeichen auszusehen hat?

Selbstverständlich darf sich nicht jeder Fahrzeugbesitzer Kfz-Kennzeichen nach Lust und Laune zusammenstellen. Das Design und die Anbringung dieser Elemente folgen klaren Vorgaben, an sie sich jeder halten muss. Die Einhaltung der gesetzlichen Maßgaben ist sehr wichtig, damit ein Kennzeichen am Kraftfahrzeug in der Bundesrepublik Deutschland gestattet wird. Hinsichtlich dessen spielt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung eine wichtige Rolle. In ihrem § 10 Abs. 2 sind die entscheidenden Informationen zu finden:

"Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen. Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Mai 2016, Abschnitt 1 bis 8, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen; hiervon ausgenommen sind Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der Bundeswehr gemäß Anlage 4 Abschnitt 3 sowie Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der im Bundesgebiet errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere."

Der Sinn dahinter liegt auf der Hand: Diese Vorgaben stellen sicher, dass die vorn und hinten befestigten Kennzeichen gut zu erkennen sind und auch auf Fotos – hier vor allem durch einen Blitzer – keine Fragen offen lassen.

Sind von selbst klebende Kennzeichen an Fahrzeugen denn nun erlaubt oder nicht?

Wenn Sie sich die hier wiedergegebenen sowie die weiteren Richtlinien der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vor Augen führen, dann wird sehr schnell klar: Nein, in der Regel ist das Ankleben von selbst klebenden Kfz-Kennzeichen nicht erlaubt. Klebekennzeichen sind aktuell keine legale und in Deutschland zulässige Alternative zu klassischen Kfz-Kennzeichen zum Anschrauben. Ausnahmen bestätigen aber wie immer die Regel. Wird ein Klebekennzeichen in der Tat genehmigt, dann ist meist die Technik des Fahrzeugs dafür ausschlaggebend. Existieren technische Gründe, die das gängige Anschrauben von Kfz-Kennzeichen verhindern, kann die Zulassungsstelle Klebekennzeichen erlauben.

Besonders häufig ist das der Fall, wenn zum Beispiel das Anschrauben zu einer Überhitzung des Motors führen kann. Die Motorbelüftung darf durch die Anbringung der Kennzeichen nicht beeinträchtigt sein. Wenn Sie hingegen lediglich aus optischen und ästhetischen Gründen auf klassische Kennzeichen an Ihrem Kfz verzichten möchten, dann wird Ihr Antrag auf jeden Fall abgelehnt. Fahren Sie einen E-Scooter, gibt es übrigens gar keine andere Möglichkeit, als Klebekennzeichen zu verwenden. Diese Verkehrsmittel sind nämlich schlichtweg zu klein, um Kfz-Kennzeichen anschrauben zu können. Bis jetzt sind diese elektronischen Motorroller aber die einzigen Fahrzeuge, für die dies gilt.

Müssen Fahrzeughalter mit Klebekennzeichen damit rechnen, bestraft zu werden?

Die Legalität von klebenden Kennzeichen ist nur dann gegeben, wenn sie über ein offizielles Prüfsiegel verfügen. Jenes erhalten Sie als Fahrzeughalter von Ihrer Zulassungsstelle, bei der Sie dann auch den Antrag auf Verwendung von Klebekennzeichen stellen. Die Zulassungsstelle wird den Sachverhalt gewissenhaft und eingehend prüfen, um eine faire und den aktuellen Gesetzen entsprechende Entscheidung zu treffen. Wenn Sie diese Kfz-Kennzeichen nun aber unerlaubt verwenden, kann dies böse für Sie enden. Ohne eine Sondergenehmigung werden Sie sanktioniert, wobei das Ausmaß Ihrer Bestrafung vom Wohlwollen und der Betrachtungsweise der Beamten abhängt.

Denn die unerlaubte Verwendung selbst klebender Kfz-Kennzeichen kann sowohl als Ordnungswidrigkeit als auch als Straftat angesehen werden. Letzteres unter dem Gesichtspunkt der Urkundenfälschung sowie des Kennzeichenmissbrauchs. Die missbräuchliche Nutzung von Kennzeichen könnte Ihnen eine Geldbuße oder aber eine bis zu 1-jährige Freiheitsstrafe einbringen, wie § 22 Straßenverkehrsgesetz (StVG) verrät. Bei einer Urkundenfälschung könnten Sie theoretisch sogar für 5 Jahre ins Gefängnis wandern. Wird das Ganze lediglich als Ordnungswidrigkeit angesehen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen. Jene liegt bei 60 €.

Werden unerlaubt angeklebte Kennzeichen tatsächlich konsequent bestraft?

Unterschätzen Sie niemals die Härte des Gesetzes. Es ist sehr gut möglich, dass Ihnen die unerlaubte Verwendung von selbst klebenden Kennzeichen als Urkundenfälschung ausgelegt wird und die Beamten keine Gnade kennen. So wurde zum Beispiel im Jahr 2015 der Chef einer großen Firma – Michael Stoschek – wegen Erfüllung des Straftatbestands angeklagt. Geplant war von der Staatsanwaltschaft, ihn mit einer Geldstrafe in Höhe von 1,65 Mio. € zu belegen.

Er entging dieser Strafe nur, weil er als Ausgleich eine Spende für den guten Zweck leistete. Jene 150.000 € waren für Michael Stoschek eher zu verkraften als das 11-Fache. Dieser Fall zeigt, dass die Bewertung durchaus sehr hart ausfallen kann und Sie damit rechnen müssen, dass die unerlaubte Nutzung von Klebekennzeichen im Straßenverkehr konsequent geahndet wird.

Wo können Klebekennzeichen gekauft werden oder gibt es dafür keinen Markt?

Klebekennzeichen können Sie mittlerweile recht einfach besorgen. Wie so oft stellt auch hier das Internet eine gute Bezugsquelle dar. Es gibt mehrere Onlineshops, die sich auf den Verkauf selbst klebender Kennzeichen spezialisiert haben. Wir bieten diese Kennzeichen nicht an.

Fazit: Selbst klebende Kennzeichen bedürfen einer Sondergenehmigung

Von selbst klebende Kennzeichen sind überaus praktisch. Sie ersparen Ihnen das mitunter zeitraubende Anschrauben klassischer Kfz-Kennzeichen, da sie sich dank ihrer selbst klebenden Rückseite innerhalb weniger Sekunden aufkleben lassen. Erlaubt sind Klebekennzeichen in Deutschland aber trotzdem nicht. Sie stellen keine Alternative zum anzuschraubenden Kfz-Kennzeichen dar.

Es sei denn, der Fahrzeughalter kann eine Sondergenehmigung vorweisen. Diese stellt die Zulassungsbehörde aus, sofern ein Anlass dafür vorliegt. Technische Gründe wie zum Beispiel eine unzureichende Belüftung des Motors kommen hier in Frage, ästhetische Beweggründe hingegen nicht. Wer die selbst klebenden Kennzeichen ohne offizielle Erlaubnis durch die Zulassungsstelle trotzdem anbringt, der muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Geldbußen und Haftstrafen sind möglich und werden auch ausgesprochen.