SCHWARZ
GRÜN
- steuerbefreite Fahrzeuge:
- landwirtschaftliche Fahrzeuge
- Fahrzeuge von gemeinnützigen oder Hilfsorganisationen
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Kräne und Betonpumpen)
- Anhänger mit bestimmtem Einsatzzweck (z. B. für Boote, Segelflugzeuge, Hunde und Pferde).
ROT
- Händlerkennzeichen
- Überführungskennzeichen für Oldtimer